Autohaus verschweigt Autounfall. Was sind meine Rechte?
Hallo, ich habe letztes Jahr im Februar ein Auto bei einem Autohaus gekauft und finanziert. Ich habe mich dieses Jahr nach einem andern Auto in einem anderen Autohaus umgesehen und wollte meins in Zahlung geben. Die Verkäuferin hat sich mein Auto angesehen und die Fahrzeugidentifikationsnummer in ihr System eingegeben. Dabei wurde ihr aufgelistet, dass mein Auto unzählige Mal in der Werkstatt war und zudem einen Unfall und einen Motorschaden hatte. Mir wurde das Auto aber als unfallfrei verkauft. Ich habe nachgefragt und der Verkäufer, der mir das Auto damals verkauft hatte, wusste davon nichts. (Er hätte auch einfach im System nachschauen können, was er nach meinem Besuch auch getan hat, also hätte er es vor dem Verkauf ganz leicht rausfinden können.) Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich? Kann ich das Auto zurückgeben? Oder kann ich eine Summe zurück verlangen? In meinem Augen ist es eigentlich schon Betrug, wenn nicht sogar arglistige Täuschung, oder? Wenn ich gewusst hätte, dass das Auto einen Unfall hatte, hätte ich es gar nicht gekauft und erst recht nicht für diesen teuren Preis den ich damals bezahlt hab.
6 Antworten
Du kannst den Vertrag anfechten. Das heißt, der Vertrag wird Rückgängig gemacht. Ein Autohaus sollte in der Lage sein, Autos zu prüfen, bevor die Autos verkaufen. Das ist in meinen eine arglistige Täuschung. Leider wird es aber so sein, dass du nicht mehr den vollen Preis bekommst. Das entscheidet aber in aller Regel ein Gutachter, wieviel du zurückbekommst.
Das einzige Problem, das ich sehe, ist, dass das Autohaus alles abstreitet und sagt, dass das Auto zum Zeitpunkt des Kaufes Unfallfrei war. Daher würde ich mich bei der Rechtschutzversicherung erkundigen.
Hallo!
- Wenn in deinem Kaufvertrag explizit "unfallfrei" drin steht und du schlüssig beweisen kannst, dass der Unfall schon vor dem Kauf stattgefunden haben muss, dann hast du gute Chancen auf Wertminderung, heisst etwas Geld retour.
- Andererseits möchtest du aber ein anderes Auto. Dann würde ich mir überlegen, ob ich nicht in dem Autohaus eintauschen würde, da sie dir entgegen kommen müssen. Also du hättest eine gute Verhandlungsbasis. Und die Angelegenheit könnte für alle Beteiligte befriedigend gelöst werden.
Kaufst du aber im Gegenzug wo anders, könnte ich mir vorstellen, dass sie auf Stur schalten. Und das andere Autohaus hat keinen Grund dir entgegen zu kommen. Warum auch?
LG Bernd
Was steht im Vertrag?
Unfallfrei oder Unfallwagen?
Wenn Unfallfrei drin steht, kannst du die natürlich verklagen.
Somit hätten die den Vertrag gebrochen.
wichtig ist vor allen Dingen : Steht in deinem Kaufvertrag auch unfallfrei drin ?
Wenn ja, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Wenn nein, wird es schwierig zu beweisen sein