KFZ kaufen in der Wohlverhaltensphase?
Guten Morgen,
zurzeit befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase, die sich ja einer Insolvenz anschließt. Also bin ich sozusagen im 2. Jahr meiner Insolvenz, oder sogar im 3. Jahr.
Sollte sich jetzt jemand entschließen, was unwahrscheinlich ist, mir einen Gebrauchtwagen, wie zum Beispiel einen Audi A4 oder Audi A6 oder was auch immer in Form von Barem zu schenken, damit ich den Kaufvertrag selbst abschließen und das Fahrzeug auf meinem Namen anmelden kann, wäre dies erlaubt bzw. legal oder müsste ich das Fahrzeug abführen bzw. mit einer Pfändung rechnen?
Muss ich für ein Fahrzeug in der Wohlverhaltensphase einen Grund, also eine Voraussetzung wie zum Beispiel ein laufendes Arbeitsverhältnis erbringen oder dürfte ich das "einfach so". Danke für alle Antworten.
2 Antworten
Ob ein Auto bei einer privaten Insolvenz in die Insolvenzmasse fällt oder nicht, hängt von seinem Wert ab. und wenn Du arbeiten gehst und damit Deine Verpflichtungen finanzierst und das Auto nötig ist, um zur Arbeit zu kommen, wird es wohl nicht gepfändet werden.
Du solltest aber in Deinem "Haushalt" auch berücksichtigen, daß das Auto permanent Kosten verursacht. Steuer, Versicherung, Sprit, Wartung und Reparaturen....
Da hast du dich geirrt. andere hinters Licht führen und dann in der Wohlverhaltensphase teuere Autos kaufen. Das ist betrug.
Das Stichwort ist "teure"...Ob man das Auto behalten kann ist abhängig vom Wert. A4 oder A6 gibt es schon mit über 20 Jahren. ZB ein A4 aus 1999 mit 1,6 Liter und 101 PS ist gerade noch ein paar 100€ wert. Da gäbe es keine Probleme. Mit einem aus... meinetwegen 2018 der ein paar tausend € wert ist dagegen schon. Hätte ich mich wohl etwas genauer ausdrücken sollen.
In der Wohlverhaltensphase kannst du dir kaufen, was du möchtest. Denn dort ist nur noch der pfändbare Teil deines Einkommens abgetreten. Dein Vermögen ist frei.
Und warum ein Audi 4 oder A6 geht kein günstiger Polo wenn eh keine Kohle da ist