Privater Autoverkauf, hafte ich für Mangel(hoher Ölverbrauch)?
hallo, kurze vorgeschichte mitte februar 2015 habe ich ein günstiges auto gekauft bj 1999 mit neuem tüv und alles soweit inordnung, ich habe das auto nur in der stadt gefahren ca 2000km weit ich musste nie öl nachfüllen die öllampe hatte auch nie gelöchtet...anfang oktober habe ich dieses auto weiterverkauft da mir der unterhalt doch zu teuer war und mir ein kleinwagen besser liegt... nun habe ich das auto wie gesagt anfang september privat verkauft sachmängelhaftung usw wurden natürlich ausgeschlossen. jetzt 6 wochen später hat mich der käufer informiert das er ständig öl nachfüllen müsse(alle paar 100km) würde die öllampe leuchten und ich ihm den mangel verschwiegen hätte und dies eine arglistige täuschung sei... hätte ich davon gewusst hätte ich das natürlich gesagt, aber mir war dieser mangel absolut nicht bekannt und wahrscheinlich auch nicht vorhanden, da wie gesagt bei mir das problem nicht auftrat...dazu muss ich noch sagen das der käufer einen wagen mit anhängerkupplung gesucht hat...nun vermute ich das er mit einem schweren anhänger vielleicht den mangel selbst verursacht hat ? aber wie sieht es rechtlich aus, da mir der käufer mit einem anwalt gedroht hat? arglistige täuschung wäre ja wenn ich das fahrzeug bewusst mit dem schaden verkauft habe? dies habe ich aber nicht, da ich ja wie gesagt nichts von dem schaden wusste bzw der mangel beim verkauf nicht vorhanden war...
4 Antworten
Erstmal würde ich gelassen bleiben, wenn der sechs Wochen lang ständig Öl nachfüllt und sich erst dann meldet.. Allerdings gibt es natürlich auch die Gefahr das Dein Vertrag unwirksame Klauseln enthält, z. B. weil Du ihm im Internet heruntergeladen hast und nicht nochmal geprüft, ob diese auch gültig sind. Das wiederrum kann allerdings nur der Anwalt klären.
Wenn der Wagen wirklich so viel Öl verbraucht, wie der Käufer angibt, wäre das schon ein schwerer Mangel. Da ein Motor eigentlich nicht von eben auf jetzt anfängt Öl zu "saufen", ist die Vermutung naheliegend, dass der Mangel schon bestanden hat, als Du das Fahrzeug noch besessen hast.
Um Dir das zu beweisen (Du sagst ja selbst, dass der Ölverbrauch nicht so hoch war), müsste der Käufer neben einem Anwalt wahrscheinlich auch einen Gutachter bemühen. Da sind ein paar Tausender schnell weg.
Hier ist die Frage, ob der Fahrzeugwert einen solchen Aufwand rechtfertigt. Um was für ein Auto geht es und wie hoch war der Verkaufspreis?
Dann hast Du wahrscheinlich nichts mehr zu befürchten. Dass ein so altes Auto Öl verbraucht, ist ja wohl normal. Da Du den Wagen nur sehr kurz gefahren bist, kannst Du unmöglich alles über das Fahrzeug wissen.
Ein Anwalt nimmt für jeden Brief grob geschätzt 150,00 € und ein Gutachter kostet noch viel mehr. Ich glaube nicht, dass jemand, der sich ein Auto für 750 € kauft, einen Rechtsstreit anfängt.
Ignorieren!
danke für die antworten dann werde ich mal abwarten...ich kenn mich mit autos nicht sonderlich gut aus denke aber das er den motor o.ä zuviel mit seinen anhängern zugemutet hat, man weiß ja auch nicht wie und was der käufer transportiert hat bzw gefahren ist....da heute fast jeder eine rechtsschutzversicherung hat, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher das da noch post vom anwalt kommt ^^
Wenn der Käufer beweisen kann, dass du davon gewusst hast, dann hast du ein Problem.
Und um es auf den Punkt zu bringen. Wenn das auto bei dir auf 2000 km kein Öl verbraucht haben soll und nun auf einmal braucht es alle paar hundert km einen Liter, dann sagt einer von euch beiden nicht die Wahrheit.
Prinzipiell würde ich aber mal sagen, dass bei einem Auto dieses Alters mit Ölverbrauch durch defekte Schaftdichtungen oder Kolbenringe zu rechnen ist. Damit wäre es gar kein Sachmangel und du wärst so oder so aus der Sache raus.
wie gesagt bis zum verkauf trat dieses problem nicht auf...und beim käufer ist das problem ja auch erst jetzt 4-5 wochen nachm kauf aufgetreten
Hast du angegeben das dies ein Privatverkauf ist und du keine weitere Haftung dafür übernimmst ?
das hat damit nichts zu zun.
Was heißt es hat damit nichts zu tun. Wenn man bei einem Verkauf angibt das es ein Privatverkauf ist und der Verkäufer keine weitere Haftung übernimmt und der Käufer dem zustimmt ist dies ein gültiger Kaufvertrag basierend auf Fakten.
wie gesagt ich bin gut 2000km mit dem auto gefahren ohne das probleme mit ölverbrauch auftraten...es geht um eine alte mercedes c klasse t-modell bj 99 mit rund 260tkm, verkaufspreis 750€