Einbauküche Wasserschaden wer zahlt?

3 Antworten

Nach deiner Schilderung ist kein Verschulden deinerseits und somit keine Haftung feststellbar.

Leite die mündlichen (?) Ansprüche deines Vermieters an deine private Haftpflichtversicherung weiter. Die werden sich mit ihm in Verbindung setzen.

Akaino1904 
Beitragsersteller
 20.12.2021, 19:36

okay danke werde ich machen :)

Den reinen Gebäudeschaden, übernimmt die Gebäudeversicherung. Diese kann dich evtl. in Regress nehmen. Das leitest du dann an deine private Haftpflicht weiter.

Schäden an deinem eigenen eingebrachten Inventar übernimmt deine Hausratversicherung.

Sofern kein Eigenverschulden vorliegt sollte das die Versicherung vom Eigentümer der Spülmaschine zahlen.