Einbauküche Wasserschaden wer zahlt?
Guten Tag, wir haben in der Mietwohnung einen Wasserschaden, weil wohl von der Spülmaschine der Schlauch kaputt bzw undicht war, hinter der Küche oder Spülmaschine kann man nicht schauen.
Es kam nur raus, da der Mieter unter uns eine nasse Decke hatte, nun meinte der Vermieter die Kosten für den "Leitungsarbeiter" der hier, dass Leck gesucht hat bzw das behebt, musst ich für aufkommen, die Firma hat er beauftragt. Der Mitarbeiter war bestimmt schon 3 mal hier, will noch ein 4 mal kommen .
Ist das nicht so, in der Mietwohnung wo die Küche den Vermieter gehört + die Spülmaschine auch, der Einbau war schon vorher drinnen, musst der Vermieter es bezahlen, falls es wichtig ist ( NRW) ?.
Bedanke mich schon mal, wünsche euch schöne Feiertage.
mfg
3 Antworten
Nach deiner Schilderung ist kein Verschulden deinerseits und somit keine Haftung feststellbar.
Leite die mündlichen (?) Ansprüche deines Vermieters an deine private Haftpflichtversicherung weiter. Die werden sich mit ihm in Verbindung setzen.
okay danke werde ich machen :)
Den reinen Gebäudeschaden, übernimmt die Gebäudeversicherung. Diese kann dich evtl. in Regress nehmen. Das leitest du dann an deine private Haftpflicht weiter.
Schäden an deinem eigenen eingebrachten Inventar übernimmt deine Hausratversicherung.
Sofern kein Eigenverschulden vorliegt sollte das die Versicherung vom Eigentümer der Spülmaschine zahlen.