Bautrockner im Wohnzimmer...Mietminderung?
Hallo, ich habe einen Wasserschaden in der Wohnung, weil die Mieter über mir einen Schlauch falsch angeschlossen haben. Jetzt habe ich seit über einem Monat einen Bautrockner im Wohnzimmer stehen und die Holzverkleidung der Decke ist abgerissen. Durch den Bautrockner wird es im Wohnzimmer so schwül, dass ich es nicht nutzen kann. weder zum Fernsehen, noch um am Computer zu sitzen. ausserdem musste ich ein Regal mit Aquarium ins Esszimmer umstellen, weil der Trockner sonst das Wasser aus dem Becken zieht. das Esszimmer ist also auch nicht mehr uneingeschränkt nutzbar. Jetzt meine Frage : Um wieviel Prozent kann ich meine Miete mindern? Und bekommt mein Vermieter die fehlende Miete dann von der Versicherung zurück?
Danke :)
4 Antworten
Um wieviel Prozent kann ich meine Miete mindern?
Da niemand hier Deine Wohnung kennt, kann das auch hier niemand sagen. Zwischen 10 und 50 %, letztlich kannst Du das aber selbst am besten einschätzen...
Und bekommt mein Vermieter die fehlende Miete dann von der Versicherung zurück?
Ja, bekommt er...
Voraussetzung für eine Mietminderung ist kein Verschulden des Vermieters. Es ist also völlig egal, ob der Vermieter etwas für den Mietmangel kann. Daher kannst Du hier die Miete mindern.
Wie hoch die Minderung sein kann, hängt immer vom Einzelfall ab. Die Frage ist, wie stark ist die Tauglichkeit Deiner Wohnung durch den Mietmangel (Wasserschaden, Trockunungsgerät) beeinträchtigt. Also z.B. welche Zimmer.
Um das zu beurteilen, schaut man sich am besten Vergleichsurteile an. In der DAWR Mietminderungsliste sind viele Urteile gelistet. http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Wasserschaden-Rohrbruch.html Eine andere Vorgehensweise kann ich dir nicht empfehlen. Es gibt nämlich keine gesetzlichen Vorgaben mit bestimmten Mietminderungsquoten. Also Vergleichsurteile anschauen.
Viel Erfolg!
mietminderung kannst von vermieter nicht verlangen,der kann doch für den schaden nichts.wenn dann musst dich an die versicherung des verursachers wenden
Diese Antwort ist kompletter Unsinn, da das Recht auf Mietminderung grundsätzlich überhaupt nichts mit dem Verschulden des Vermieters zu tun hat...
normal wird immer der verursacher haftbar gemacht,der vermieter hat absolut nichts mit zu tun
Wenn der Gebrauch der Mietsache eingeschränkt ist, hat das IN JEDEM FALL etwas mit dem Vermieter zu tun. Wenn der Vermieter daran nicht Schuld ist, kann er eine etwaige Mietminderung vom Verursacher erstatten lassen, damit hat der Mieter aber nichts zu tun...
Die Wohnung ist ca 70qm gross und das wohnzimmer ungefähr 18qm
ich dachte, wenn ich dem vermieter weniger miete zahle entsteht dem dadurch ein wirtschaftlicher schaden, den die versicherung vom verursacher wieder ausgleicht.