Wasserschaden: Darf der Vermieter nur streichen statt tapezieren?
1 Woche nach unserem Einzug in eine neue Wohnung und kompletten streichen der Küche, gab es einen Wasserschaden beim Mieter über uns. Das heisst, die halbe Decke sowie ein Teil der dunkelgrau farbigen Seitenwand sind betroffen. Das ist nun 3 Wochen her. Inzwischen sind die betroffenen Stellen alle gelb, an der Decke sind zudem unschöne Beulen durch abgelöste Tabete. Ein Maler, der vor 2 Wochen da war, sagte, er käme nach einem Monat, wenn alles durchgetrocknet sei. Er malt dann die Decke an den betroffenen Stellen weiss. Jedoch nur bis zur Kante.
Darf der das ? Also so wenig ( in meinen Augen ) ausbessern ? Auch beim grau sieht man aus der Nähe gelb durchscheinen. Noch dazu ist die Decke nach dem Anstrich ja immer noch wellig.
Ich möchte ehrlich gesagt, dass der die Decke ordentlich tapeziert und weiss streicht und auch bei der Seitenwand nochmal mit dem grau drüber geht.
Oder irre ich mich und will zuviel ?
6 Antworten
Nein. Da ist Wasser in den Wänden. Diese müssten erst komplett trocknen, meist nicht möglich. Ausser man hat Fußbodenheizung. Ansonsten entsteht sehr schnell Schimmel welcher nicht zu beseitigen ist. Manchmal wird der Putz sogar abgestemmt, wenn alles trocken, neu verputzt und tapeziert.
Ich würde alles genau dokumentieren, Zeugen etc. Die Hausrat oder Haftpflicht des Verursachers muss haften. Falls später sich nochmals Schimmel entwickelt seit ihr haftbar.
Du teilst dem Vermieter mit, dass Du mit den Ausbesserungsarbeiten nicht einverstanden bist und stellst Ihm ein angemessenes Ultimatum.
Den vorherigen Zustand wiederherzustellen ist aufwendig. Eine Fachfirma sollte danach auch arbeiten und was Euer Maler sich leistet ist blamabel.
Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, regel diesen Schaden selbst nach der verstrichenen Wartezeit...
Der Vermieter muss den Zustand wieder herstellen (lassen), wie vor dem Schaden gegeben war. Also so, als hätte es diesen nie gegeben. Und das auf seine Kosten. Was er mit seiner Versicherung dabei regulieren kann, ist sein Problem.
Du hast Anspruch auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes: D.h. graue fleckenfreie Wand und weiß tapezierte Decke ohne Blasen und Beulen. Also freundlich beim Vermieter anfragen, ob er nochmal einen Maler schickt oder ob du einen beauftragen und es mit der Miete verrechnen sollst. Das wirkt oft beschleunigend... 😉
Natürlich habt ihr einen Anspruch darauf, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Wenn die Wände betroffen sind, natürlich auch diese. Das zahlt schließlich die Gebäudeversicherung.