Wasserschaden beim Mieter unter mir. Wer zahlt?
Folgender Sachverhalt.
Durch ein Leck in meinem Boiler ist beim Mieter unter mir jetzt ein Loch in der Decke. Im Mietvertrag steht nur das ich eine Hausratsversicherung abschliessen muss. Soweit mir bekannt hätte diese aber den Schaden eh nicht abgedeckt. Von einer Haftpflicht steht im Mietvertrag nichts. Wer zahlt jetzt? Meine Vermieterin will die Kosten auf mich abwälzen. Ich arbeite nur Teilzeit und kann mir das nicht leisten.
13 Antworten
Nachdem hier alle möglichen "Experten" ihr Halbwissen dargelegt haben: Der entstandene Schaden an Gebäudeteilen ist ein Leitungswasserschaden, der - unabhängig von eventuellem Verschulden - durch die Gebäudeversicherung zu regulieren ist! Die Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter die Gebäudeversicherung in Anspruch nimmt! Sollte in der unteren Wohnung auch Hausrat betroffen sein, so kann dieser Schaden durch die Hausratversicherung reguliert werden.
Im nächsten Schritt können die involvierten Sachversicherer prüfen, ob sie bei einem möglichen Verursacher Regress nehmen wollen. Im vorliegenden Fall scheint ein haftungsbegründendes Verschulden des Fragestellers jedoch nicht vorzuliegen.
Dass Du eine private Haftpflichtversicherung abschließen musst, versteht sich von selbst. Das muss nicht im Mietvertrag stehen. Eine Privathaftpflichtversicherung, die nur wenige € im Jahr kostet, bewahrt Dich genau vor Situationen wie jetzt: Jemand will von Dir Schadensersatz und die Versicherun hat zu prüfen, ob Du wirklich haften musst und wenn nicht, muss sie die unberechtigte Forderung notfalls auch vor Gericht abwehren.
Dieser Schaden ist primär ein Schaden, den die Wohngebäudeversicherung des Vermieters zu übernehmen hat. Hat der Mieter unter Dir eine Hausratversicherung, ist diese allerdings für seinen Hausrat zuständig, auch wenn das Gerät Deines Vermieters Schuld ist. Das ist aber für ihn letztlich kein Problem, denn Hauptsache, er bekommt den bestmöglichen Schadensersatz.
Der Boiler ist Eigentum der Vermieterin. Du hast ihn nur "angemietet".Hast Du das Loch durch unsachgemäße Bedienung verursacht, musst Du für den Schaden aufkommen, bzw. Deine Versicherung, falls vorhanden. Ist das Loch eine "Alterserscheinung" des Boilers, ist das Sache Deiner Vermieterin.Da kann Dir aber auch ein Mieterschutzverein konkrete Auskunft geben.
Hättest du jetzt eine Haftpflichtversicherung, würde diese dir die unberechtigten Forderungen vom Hals halten. Auch vor Gericht.
Ist es Dein Boiler oder gehört er dem Vermieter? Hast Du Dich haftbar gemacht, weil Du wusstest, dass er schadhaft war oder hast Du den Schaden selbst zu verantworten? So einfach ist die Schuldfrage nicht. Für die Geräte Deines Vermieters bist Du nicht haftbar, wenn Du Deine Sorgfaltspflicht nicht verletzt hast.
U. a. dafür wäre jetzt Deine Hafrtpflichtversicherung die richtige, denn es wird von Dir Schadensersatz gefordert und die Haftpflichtversicherung hat auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Da musst Du Dich jetzt selbst kümmern.
Schuld bist Du aber nicht, wenn Du glaubhaft machen kannst, dass es Dir unmöglich war, den Schaden früher zu bemerken.
Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung des Vermieters, die auch für Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser eintritt. Da gehört dann alles dazu, was durch das Wasser an Schäden verursacht wurde mit Ausnahme der Schäden, die anderweitig versicherbar sind, wie z. B. der Hausrat des betroffenen Mieters.
Aber alle Reparaturen, evt. Gebäudetrockung, evt. Mietausfall zahlt die LW-Versicherung im Rahmen der Wohngebäudeversicherung. Da sollte sich der Vermieter aber beeilen, das endlich der Versicherung zu melden.
Ob er dir die Schuld gibt, ist vollkommen egal. Das ist ein schaden für die Gebäudeversicherung. Diese zahlt natürlich nicht den kaputten Boiler. Der ist ja die Schadensursache.
Meine Vermieterin will die Kosten auf mich abwälzen.
Zu Recht: Du bist ihr gegenüber für Schäden heranzuziehen, die du durch schuldhaft verspätetete oder gar unterlassene Schadensmeldung erst verursachst :-O Dieser Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch ergibt sich aus § 536a BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/536a.html
Ich kann mit auch nicht vorstellen, wie man die Wasserpfütze eines leckenden Boilers tagelang übersehen könnte, bevor das Wasser durch die Decke durchschlägt :-)
Für Schäden am Eigentum oder Körper und Leben Dritter sollte man gerade als Geringverdiener eine Privathaftpflicht abschliessen, die mit gutem Leistungsunfang und hinreichender Versicherungssumme für weniger als 5 EUR/Monat zu bekommen ist, haftete andernfalls eben bis zur Pfändungfreigrenze bzw. eigenem Vermögen für verursachte Schäden selsbt.
Es muss nicht einmal sein, dass der Geschädigte eine Hausratversicherung abgeschlossen hat oder die in Anspruch nehmen kann, weil kein Hausrat, lediglich die Decke beschädigt ist. Oder will, weil er Prämienerhöhung (Risikozuschlag) oder Kündigung befürchtet - damit sind Versicherungen bekanntlich schneller als mit Regulierung :-O
Noch der VM sein Eigentum überhaupt entsprechend versichert hat oder im Kosteninteresse alle Mieter, die die als umlagefähige BK-Art anteilig zahlen müssen, ebenso auf deren Inanspruchnahme verzichtet.
Beide dürfen dies und haben gleichwohl einen Anspruch, so gestellt zu werden, wie sie vor dem Schadensereignis waren. Meint, die Decke getrocknet, gespachtelt, neu tapeziert und gestrichen zu verlangen und Reinigungskosten von verunreingten Möbeln oder Auslegware in voller Höhe ersetzt zu bekommen.
Eine Kürzung ihrer Ansprüche wg. Zeitwert sehe ich da weit und breit nicht.
G imager761
So eindeutig ist es nicht!
Du unterstellst, dass der Fragesteller den Schaden mitbekommen und nicht weitergemeldet hat.
Der Fragesteller schreibt unten, dass er dieses nicht gemerkt hat!
Ein Boiler kann durchaus in einem Unterschrank eingebaut sein. Dieses ist nichts ungewöhnliches. Und wenn der dann tropft, dann kann dieses ebenfalls durchaus bis zum Schaden unbemerkt bleiben. Wäre nicht das erste und einzige Mal.
Sorry, also Deine Antwort halte ich für zumindest fragwürdig!
Es widerspricht nun jeglicher Lebenserfahrung, dass man selbst bei einem im Unterschrank montierten Gerät keine Wasserlache davor bemerkt haben will, bevor die überhaupt durch den Boden durchsickern kann.
Ich rate zu einem Selbstversuch, wieviel Wasser du auf deinen Boden schütten kannst, bevor der Mieter unter dir sich deswegen bemerkbar macht.
Im Übrigen beträfe das nur Schadensersatz des Vermuieters, nicht den des geschädigten. Dem dürft es egal sein, wie der Verursacher oder Vermieter seinen Haftungsandpruch tatsächliuch versichert hat oder seine Versicherung darüber in Anspruch nimmt.
Hat der M keine PHV, haftet er ihm gegenüber, und der VM ist aus der Nummer raus :-)
Es widerspricht nun jeglicher Lebenserfahrung
Es gibt Dinge die man nicht für möglich hält und die trotzdem passieren können.
Wir wissen auch nicht ob man es so offensichtlich hätte bemerken können.
Somit müsste das erst einmal geklärt werden und es ist noch gar nicht sicher wer das zahlen muss.
Der Boiler gehört dem Vermieter und ich habe dieses Leck auch erst bemerkt als es schon zu spät war. Er gibt mir halt trotzdem die Schuld.