Wasserschaden durch Starkregen bei Gewerbemiete? Wer zahlt meinen Inventarschaden?
Ich bin mit meiner Firma Mieter in einem gewerblichen Mietobjekt. Am Wochenende hat ein Starkregen zu massivem Wassereinbruch und dadurch auch zu starken Schäden an meinem Inventar und meinen Waren geführt. Da um mich herum ein Wirrwar existiert, wer nun für den Schaden zuständig ist, stelle ich meine Frage nun hier.
5 Antworten
Hast du eine Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung oder Gewerbeschutz genannt, beispielsweise gegen Feuer, Sturm/Hagel, EC, ED, Vandalismus und vielleicht sogar Leitungswasser? Dann ist der 1. Schritt bereits getan.
Im 2. Schritt nimmst du deine Police vor und suchst die Stelle, wo obige Gefahren aufgelistet sind. Steht dort auch so etwas wie:
Weitere Elementargefahren, Überschwemmung, Witterungsniederschläge o.ä.
kannst und solltest du deinen Versicherer informieren. Steht es jedoch NICHT in der Police, dann lautet die Antwort auf deine Frage: "DU zahlst!"
Die Wahrscheinlichkeit, deinen Vermieter in die Haftung nehmen zu können, strebt gegen Null. Die Gebäudeversicherung greift nicht für dein Inventar. Andere Policen wären im Technischen Bereich zu suchen, weil dort oft Allgefahrendeckung gilt; allerdings würde verwundern, wenn dein Inventar dadurch geschützt wäre.
Jetzt lese ich gerade, dass du gar keine Inhaltsversicherung hast!? Dann verwundert mich deine Frage wer zahlen müsse schon sehr: Es bleibt doch nur einer übrig!
Er schreibt, dass er gar keine Inhaltsversicherung hat.
frage deinen Vermieter was er für eine Versicherung hat? hoffentlich eine Gebäudeversicherung
Du hast keine Versicherung?
Was hat der Vermieter oder dessen Versicherung mit dem Inventar seines Mieters zu tun? Überhaupt nichts, wenn wir davon ausgehen, dass er den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat. Und die Gebäudeversicherung hat damit ebenfalls nichts zu tun. Die kommt für Schäden am Gebäude auf (wenn Elementarschäden versichert sind). Wobei das dann Problem des Gebäudeeigentümers ist.
Er hat natürlich eine Gebäudeversicherung, ich besitze keine Inevntarversicherung.
du bist Geschäftsinhaber und hast deine Ware separat abzudecken - das wird nur über eine Elementarvers. laufen.
hat der Vermieter diese nicht mit incl. bleibt auch er auf den Kosten sitzen.
Du selber.
Oder deine Inhaltsversicherung, wenn Elementarschäden mitversichert sind.
Starker Regen, Überschwemmungen usw. sind sogenannte "Elementarschäden" die müssen ggf. gesondert versichert, bzw. ausdrücklich im Vertrag eingeschlossen sein.
Hast Du für Deinen Betrieb keine Inventarversicherung? Eigentlich müsste der Versicherungsmakler, der Dir die Betriebshaftpflicht verkauft hat auch das angeboten haben.
Nein, ich habe keine Inventarversicherung
Schlechter Versicherungsmakler, oder Du zu sparsam.
Wenn du keine Inventarversicherung hast, erübrigt sich doch diese Frage. Du kämst doch auch nicht auf die Idee, bei einem Feuer eine Entschädigung zu verlangen, wenn du gar keine Feuerversicherung hast.
Das hat der Makler hoffentlich auch protokolliert.
Den Fall hatte ich tatsächlich vor vielen Jahren in der Mandantschaft. Es gab einen riesigen Leitungswasserschaden, weil durch einen Heizungsausfall in der Weihnachtszeit die Rohre geplatzt waren und sich danach das Leitungswasser aus einem geplatztem Rohr im Obergeschoss den Weg durch fast alle Büros gebahnt hatte.
Der Mandant fluchte, dass die Versicherung nicht zahlen wollte (seine Worte "man hat mir einen Mantel ohne Knöpfe verkauft"), bis ihm der Makler das von ihm selbst gegengezeichnete Protokoll zeigte, auf dem Stand "Leitungswasservers. angeboten, vom Kunden ausdrücklich abgelehnt."
So einen ähnlichen Fall hatte ich in einer Apotheke/Reformhaus.
Der hatte zwar Leitungswasser versichert, wollte aber partout nicht mehr als 100.000 VS. Der Schadensbearbeiter ist gar nicht mehr ins Lager gegangen, da er sah, dass bereits im Verkaufsraum diese Summe weit überschritten war.
Letztlich hat der Kunde 50.000 bekommen und musste sich damit zufrieden geben.
Ja, manchmal ist es doch gut, wenn man in die Inventur sieht, bevor man Versicherungen abschließt.
Ich bin in der glücklichen Lage, was ich versichere, passiert mir nicht.
In meinen 46 Jahren, wo ich mich allein versichern musste, hatte ich einen Haftpflichtschaden von 250,- DM und einen Teilkskoschaden von 130,- DM.
Hat den irren Vorteil, wenn mir mal wirklich was passiert, würde vermutlich ziemlich flott und großzügig geregelt, da ich auch die Versicherer nie gewechselt habe..
Ich hatte mal als ich noch Angestellter war eine Tagegeldversicherung über 50 DM täglich ab dem 53. Tag.
Die hat dann damals zusätzlich zur BG fast ein Jahr lang gezahlt. Die kostete damals nicht mal 5 DM im Monat.
Danach habe ich praktisch bei jedem Gespräch mit AN diese Versicherung angeboten und auch fast immer die Unterschrift bekommen. Provision dafür war natürlich ein Taschengeld.
Das wissen wir Hobbyjuristen mit Sicherheit .... Meine Version ... ein Fall von höherer Gewalt ... somit Pech gehabt
Wer hat eine andere Version ?
Dafür muss man nicht Jurist sein. Es gibt dafür Versicherungen. Die kosten natürlich Geld.
Der Vermieter hat mit dem Inhalt seiner Mieter nichts zu tun. Wie soll er Werte versichern, die er gar nicht kennt?