Miete kürzen bei Sanierung der Nachbarwohnung?
Aktuell wird meine Nachbarwohnung saniert, durch das ständige Gebohre ist ein Aufenthalt bzw. Homeoffice quasi nicht möglich. Die Bauarbeiten wurden nicht angekündigt, nur durch Nachfrage habe ich erfahren, dass noch die ganze Woche gebohrt wird. Habe ich ein Recht für diesen Monat aufgrund der Umstände die Miete zu kürzen?
1 Antwort
Wenn Ihr Nachbar oder der Vermieter in einer Nachbarwohnung Bauarbeiten durchführt oder durchführen lässt, haben Sie als Mieter in der Regel keine rechtliche Grundlage, die Miete zu kürzen. Vor allem dann, wenn sich die Arbeiten im Rahmen halten, absehbar sind und nicht in den Ruhezeiten erfolgen.
Sie können ja kürzen und die Reaktion Ihres Vermieters auf eine solche Kürzung abwarten.
Letztlich wird dann in einem Streitfall ein Gericht darüber entscheiden, ob Ihre Kürzung zulässig war.
Bei einer Ausnahmesituation wie z.B. bei einem Umzug oder Renovierung kann Lärm jedoch auch während der Mittagsruhe (13-15 Uhr) zulässig sein. Die Nachtruhe ist einzuhalten, dies bedeutet dass die Arbeiten werktags von 6 bis bis 22 Uhr erfolgen dürfen, üblich ist jedoch, dass die Arbeiten um 20 Uhr eingestellt werden.
Hämmern, Sägen, Bohren oder Dielen abschleifen - Renovierungsarbeiten in der Wohnung machen halt Lärm. Leider ist es oftmals so, dass Handwerker bereits in der Frühe mit ihrer Arbeit beginnen. Ruhezeiten sind jedoch nur von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr - davor und danach sind Arbeiten erlaubt.
Da sind wir uns ja gar nicht so uneinig.
Das sähe ich deutlich anders. Ich bezahle Miete um meine Wohnung vertragsgemäß nutzen zu können. Kann ich das nicht, würde ich die Miete deutlichst mindern.