Nachmieter zahlt für Möbel nicht,habe kaufvertrag,was tun?
hallo sehr geehrte gute-frage-gemeinde,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Mein Nachmieter zahlt meine Ablöse für die Möbel nicht aus, der Nachmieter bezog die Wohnung am 1.9,2015. Nun erreiche ich telefonisch niemanden mehr, ich habe jedoch einen Kaufvertrag gemacht und auch einen Schuldschein hat er mir ausgehändigt im august. Das Möbelgeld bekommt er vom Amt bezahlt, habe das Amt darüber informiert und nun wird geprüft ob der Nachmieter, das eigentliche Möbelgeld was er mir hätte auszahlen müssen, veruntreut hat.
Wie soll ich jetzt fortfahren, zur Polizei gehen oder einen Anwalt einschalten und wenn ja, muss ich den Anwalt dann selbst bezahlen oder kann man das dann dem Nachmieter aufbrummen?
wäre echt nett, wenn ihr mir helfen könntet
schönen dank schonmal im vorraus an euch
lg
5 Antworten
Du kannst natürlich Anzeige erstatten und es besteht die Möglichkeit auf dem dem zivilen Weg zu klagen, aber Das kostet erst mal Geld.
Die Sache ist Zivilrecht, da hat die Polizei nix mit zu tun. Du könntest zunächst einen Mahnbescheid veranlassen. Wird nicht die Schuld anerkannt bzw. gezahlt, könntest du klagen. Bei Obsiegen (davon gehe ich aus) hat die Nachmieterin sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das würde verm. teurer als die Schulden. Das solltest du ihr zuvor klar machen.
wende dich mal ans Amt, damit die wissen wo er das Geld "verschleudert" hat, denn er hat ja das Geld dafür erhalten
Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Wenn schon das Amt seine Möbel bezahlt, wovon soll der denn deinen Antwalt bezahlen? Das Amt macht das sicher nicht.
Du selber kannst natürlich auch eine Anzeige bei der Polizei stellen. Das Geld kannst du aber zu 99 % abschreiben.
Bei einer Zivilklage müsstest du deinem Anwalt einen erheblichen Vorschuss zahlen. Das Geld kannst du dann ebenfalls vergessen.
Bei einer Zivilklage müsstest du deinem Anwalt einen erheblichen Vorschuss zahlen.
Dem Anwalt nicht, wenn die Klage zugelassen wird, ist aber Gerichtskostenvorschuss zu zahlen.
Die Sache ist Zivilrecht, da hat die Polizei nix mit zu tun. Du könntest zunächst einen Mahnbescheid veranlassen. Wird nicht die Schuld anerkannt bzw. gezahlt, könntest du klagen. Bei Obsiegen (davon gehe ich aus) hat die Nachmieterin sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das würde verm. teurer als die Schulden. Das solltest du ihr zuvor klar machen.
falsch, wenn man eine RV hat braucht man den RA kein "Vorschuss" bez.