Privatvertrag über Möbel abgeschlossen. Käufer der Vertrag unterschrieben hat zahlt NICHT!?
Hallo,
ein Freund von mir hat seinem Nachmieter die Möbel (Couch, Bett, Stühle, Tisch) verkauft. Die beiden haben einen Privatvertrag gemacht, die der Nachmieter (Käufer) auch unterschrieben hat. Insgesamt beträgt der Betrag 2.000€. Vertraglich ausgemacht wurde, dass der Nachmieter jeden Monat bis zum 15. 250€ überweist (8 mal).
Die erste Rate hatte er pünktlich überwiesen. Nun haben wir den 26.09. und die zweite Rate wurde immer noch nicht überwiesen! Mein Freund hat ihn mehrmals angerufen oder in Whatsapp geschrieben, wo er auch ständig online war aber er hat nicht geantwortet. Dann sind wir zur Wohnung gefahren und das Auto stand auch wo der Haustür und er war zu 1000% Daheim, weil er ohne sein Auto nirgends hingeht und hier auch keine Freunde/Bekannte/Familie hat. Unter der Woche ist er kaum Daheim, da er LKW-Fahrer ist.
Was können wir jetzt tun? Wie ist hier die Rechtslage? Wer kann uns helfen? Zum Anwalt möchten wir jetzt auch nicht unbedingt gleich, da dieser auch wieder viel Geld verlangt.
Danke für die Hilfe!!!!
Guten Start in die Woche
8 Antworten
Nach 14 Tagen schriftliche Zahlungserinnerung.
Nach weiteren 14 Tagen schriftliche Mahnung mit Mahngebühr und Hinweis auf Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches zusätzliche fin. Belastungen für den Schuldner darstellt.
Nach weiteren 30 Tagen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
Manche behelfen sich zusätzlich auch anwaltlicher Hilfe - nur wo nichts zu holen ist.....zahlt der Gläubiger selbst.
droht ihm mit einem anwalt - er hat ja den vertrag unterschrieben und muss sich auch daran halten, ansonsten ist das vertragsbruch und kann zur anzeige gebracht werden
ansonsten ist das vertragsbruch und kann zur anzeige gebracht werden
So ein Schwachsinn.
wenn du per Nachname ihm eine Frist setzt von 8 Tage, um die gesamten Summe zu begleiche, weil er seine Verpflichtung nicht nachgekommen ist, um erhöhte Kosten für Ihm zu vermeiden, alles es deinem R.A übergibst, der dann diese Kosten zu tragen hat
soviel wie ich weis musst du erst mahnungen schicken normal per post und das dreimal
die dritte und letzte mahnung mit androhung eines gerichtlichen mahnverfahrens per einschreiben
falls die frist die du gegeben hast nicht eingehalten wird aufs gericht gehen mit allen papieren und ein gerichtliches mahnverfahren einleiten lassen
alle anfallenden kosten musst du allerding vorstrecken
diese werden aber auf die forderung plus zinsen draufgerechnet
viel glueck
Ich würde ihm noch mal ein Brief per Einwurf/ Einschreiben zu senden, in dem ihr ihm nochmals eine Nachfrist setzt. In Verzug ist er ja automatisch seit. dem 16.09.2016.
Wenn das nicht fruchtet, dann könnt ihr einen Mahnbescheid beantragen.