Privatvertrag über Möbel abgeschlossen. Käufer der Vertrag unterschrieben hat zahlt NICHT!?

8 Antworten

Nach 14 Tagen schriftliche Zahlungserinnerung.

Nach weiteren 14 Tagen schriftliche Mahnung mit Mahngebühr und Hinweis auf Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches zusätzliche fin. Belastungen für den Schuldner darstellt.

Nach weiteren 30 Tagen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Manche behelfen sich zusätzlich auch anwaltlicher Hilfe - nur wo nichts zu holen ist.....zahlt der Gläubiger selbst.


droht ihm mit einem anwalt - er hat ja den vertrag unterschrieben und muss sich auch daran halten, ansonsten ist das vertragsbruch und kann zur anzeige gebracht werden

Katzenreiniger  26.09.2016, 13:49

ansonsten ist das vertragsbruch und kann zur anzeige gebracht werden

So ein Schwachsinn. 

wenn du per Nachname ihm eine Frist setzt von 8 Tage, um die gesamten Summe zu begleiche, weil er seine Verpflichtung nicht nachgekommen ist, um erhöhte Kosten für Ihm zu vermeiden, alles es deinem R.A übergibst, der dann diese Kosten zu tragen hat  

soviel wie ich weis musst du erst mahnungen schicken normal per post und das dreimal

die dritte und letzte mahnung mit androhung eines gerichtlichen mahnverfahrens per einschreiben

falls die frist die du gegeben hast nicht eingehalten wird aufs gericht gehen mit allen papieren und ein gerichtliches mahnverfahren einleiten lassen

alle anfallenden kosten musst du allerding vorstrecken

diese werden aber auf die forderung plus zinsen draufgerechnet

viel glueck

Ich würde ihm noch mal ein Brief per Einwurf/ Einschreiben zu senden, in dem ihr ihm nochmals eine Nachfrist setzt. In Verzug ist er ja automatisch seit. dem 16.09.2016.

Wenn das nicht fruchtet, dann könnt ihr einen Mahnbescheid beantragen.