Als Mieter Geld verdienen mit dem Nachmieter legal?
Frage für nen Bekannten...er sucht nen Nachmieter und das Interesse ist extrem groß. (Großstadt)...mit dem Vermieter wurde sich geeinigt dass ein Nachmieter gesucht werden kann und den Interessenten die Formulare (dieser Bogen für den Vermieter) zu geben. Auch wurde dem Mieter gesagt, dass wenn er bei jemandem das Gefühl hat, dass er richtig ist und alles passt (oder wenn man jemanden kennt), dass man dem Vermieter einfach den einen dann präsentiert.
Ist es legal oder einfach nur dreist als aktueller Mieter Geld zu kassieren sozusagen ne Provision, natürlich nur wenn dann auch derjenige der zahlt die Wohnung kriegt? Oder sowas wie, offiziell für eine Summe X die Altmöbel dem Nachmieter übergeben, aber in Wahrheit gibt es keine Möbel oder kaum was.
Oder sollte man sowas lieber lassen?
4 Antworten
In dem Geschäft gibt es viele, die ziemlich dreist sind. Hier gibt es einen großen Bedarf und welche, die was anzubieten haben.
Wenn es nun darum geht, einen Nachmieter auszuwählen und man will von ihm Geld kassieren, ist es in der Tat das beste, wenn man einen Kaufvertrag über Einrichtung macht, der dann wirksam wird, wenn der Vermieter den Mietvertrag mit dem Nachmieter abgeschlossen hat. Denn nur so macht es auch Sinn.
Wenn der Betrag einigermaßen im Rahmen bleibt, spricht nichts dagegen.
Was man nicht tun sollte ist, nur eine Provision für die Weitervermittlung an den Vermieter zu machen. Das wäre nicht erlaubt.
Ich rate Dir tunlichst, das zu lassen. Das ist eine Umgehung des Bestellerprinzips und kann eine sehr teuere Trickkiste werden. Sowohl für den Vermieter als auch für Dich.
Ein Mieter hat heute nichts mehr zu zahlen, es sei denn, er beauftragt einen Makler, für ihn zu suchen (dann ist er der Besteller).
Eine Ablöse für Möbel ist kein Problem und Sache zwischen altem und neuem Mieter. Aber in Deinem jetzigen Fall soll jemand zur Kasse gebeten werden für nichts!
das ist eine Grauzone. Du würdest dich quasi als Makler betätigen, und als Makler kannst du weder Abstandszahlung (ohne Gegenleistung) noch Provision vom Wohnungsuchenden verlangen (nach dem Gesetz zum Bestellerprinzip 2015). Du kannst Möbel ablösen lassen, aber die Summe darf den Zeitwert des Kaufgegenstandes um nicht mehr als 50 Prozent überschreiten. Um die Wohnung zu kriegen, könnte der Nachmieter sich auf ne Zahlung einlassen und dich später, wenn er den Mietvertrag hat, verklagen, weil du unrechtmässig Geld von ihm verlangt und bekommen hast.
Das einzig mögliche: ein Wohnungssuchender beauftragt dich (Bestellerprinzip) für ihn eine Wohnung zu finden, und sagst, mensch August, da fällt mir ein, ich hab da ne Wohnung, aber das kostet n bisschen Vermittlungsgebühr.
Vielen Dank. Nur das ''
Summe darf den Zeitwert des Kaufgegenstandes um nicht mehr als 50 Prozent überschreiten.'' verstehe ich nicht. :D
Zeitwert, wie beim Auto zb. Also nicht der Neuwert. Also wenn die olle Küche nur noch 500 € Zeitwert hat, dann darfst du höchstens 500+250 € dafür verlangen.
Nein, das darf er nicht, es sei denn er hat eine Gewerbeanmeldung als Makler und eine Maklererlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Hinzu kommt, dass er in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum Vermieter steht.
Das von Dir angeregte Geschäftsmodell entspricht rechtlich gesehen dem eines Immobilienmaklers.
Dazu benötigt man zum Einen ein Gewerbe, zum Anderen dürfen Vermittlungsprovisionen nur an den abgerechnet werden, der die Vermittlung in Auftrag gegeben hat.
Abgesehen davon ist solch ein Vorgehen schäbig und asozial.
Sofern die vermittelnde Person die Maklertätigkeit nicht gewerbsmäßig betreibt, darf sie auch in Einzelfällen eine Erfolgsprovision kassieren, die zu versteuern ist.
Danke...weiß ich Bescheid. Hab aber selbstz mal als Nachmieter eine Wohnung bekommen und hab sie bekommen weil ich mich mit dem Vormieter geeignigt habe die Möbel zu übernehmen...dann hatte er mich weitergeleitet. Der Vermieter hat sich da rausgehalten und gesagt ''Das ist ihre Sache''...wäre ich rechtlich nicht verpflichtet gewesen zu zahlen? Hatte die Möbel gezahlt nachdem der Mietvertrag abgeschlossen war