Nachmieter zahlt Ablöse trotz unterschriebenem Ablösevertrag nicht
Hallo,
ich bin langsam schon am verzweifeln. Ich wohne in Österreich und hatte bis vor kurzem eine Genossenschaftsmietwohnung. Da ich mit meinem Freund zusammenziehen wollte (auch aus gesundheitlichen Gründen), habe ich meine Wohnung gekündigt und hatte schon eine Nachmieterin gefunden, die bereit war, alles abzulösen. Wir hatten uns auch schon schriftlich geeinigt. Von der Genossenschaft ist mir dann leider ein anderer Nachmieter vorgeschrieben worden, mit dem auch ein schriftlicher Ablösevertrag besteht und soweit war alles in Ordnung. Ich bin zum 1.11. aus der Wohnung ausgezogen und bis dahin war vereinbart, dass ich das gesamte Ablösegeld erhalte (schriftliche Fristsetzung im Ablösevertrag). Leider habe ich bis heute nur einen Bruchteil der Ablöse erhalten und mir werden immer wieder fadenscheinige Ausreden aufgetischt. es stehen derzeit 1.400€ aus und ich weiß auch nicht, was ich noch machen soll. Meine Fragen sind:
Kann ich die Genossenschaft irgendwie in die Verantwortung nehmen, da sie meine Nachmieterin (die sich für die Wohnung auch schon hatte vormerken lassen) nicht berücksichtigt haben?
Mahnklage: Wer zahlt meine Anwaltskosten und muss ich diese vorstrecken?
Hilft mir die Mahnklage überhaupt, wenn der Nachmieter einfach kein Geld hat(Job ist vorhanden, das weiß ich)?
Danke schonmal im Voraus! Anita
3 Antworten
Das ist eine rein zivilrechtliche Sache zwischen dir und dem Nachmieter. Die Genossenschaft hat nicht das geringste damit zu tun. Wenn sie einen Nachmieter vorschlägt und durchsetzt, dann ist das ihr gutes Recht. Wenn der Nachmieter seine Schulden bei dir nicht bezahlt, dann hat die Genossenschaft sicher keine Schuld.
Du musst dir einen Anwalt nehmen oder das Mahnverfahren selbst durchführen. In beiden Fällen musst du in Vorkasse gehen - und es gibt keine Garantie, dass du das Geld tatsächlich bekommst (z. B. wenn der Nachmieter plötzlich hoch verschuldet ist).
Beim gerichtlichen Mahnverfahren geht es nur um Geldforderungen. Wenn du Sachwerte einklagen willst, solltest du dir einen Anwalt nehmen.
mahnklage,die kosten trägt der schuldner,könntest dem schuldner auch teilzahlung anbieten,aber frag mal bei der genossenschaft an.
Da hält sich die Genossenschaft raus, weil es eine rein private Angelegenheit ist.
Zu Frage 1 kommet es an ob du ein Weitergaberecht hast oder nicht. Das steht in deinem Vertrag. Zur Ablöse: Hier ist die Frage was abgelöst werden soll, ich nehme mal an es geht um Möbel. Wie habt ihr denn den Wert bestimmt? An sich muss da ein gerichtlich beeideter Sachverständiger kommen und der schätzt das. Möbel haben nach 10 Jahren einen Wert von Null. So wird das gerechnet. Alles was der Nachmieter darüber bezahlt, könnte er nachher wieder von dir einklagen. Rechne dir aus ob da wirklich noch was offen ist.
Danke für die schnelle Antwort. Ich bin erst im April 2012 in die Wohnung eingezogen und habe die Möbel dafür neu gekauft. es geht um eine Einbauküche(inkl. E-Herd mit Ceranfeld, Gefrierkühlschrank, große Spülmaschine, etc), etliche Lampen, eine Glasduschwand und anderes Badezimmerzubehör. Ich habe vertraglich (natürlich nach einer Besichtigung des Nachmieters) auch festgehalten, dass ich alles im guten Zustand und nur mit geringen, dem Alter angemessenen Gebrauhsspuren übergeben habe. Bewerten lassen habe ich da nichts, sondern halt von dem, was ich gezahlt habe, ein bißchen über die Hälfte verlangt.
Ach so, Fliegengitter für jedes Fenster sowie zwei Außenrolläden hatte ich vergessen ;)
Das sollte passen und ist sicher einklagbar. Dazu wirst du dich aber an einen Anwalt wenden müssen und den (vorerst mal) bezahlen müssen. Vielleicht reicht auch schon ein Brief vom Anwalt aus um den Nachmieter zum Bezahlen zu bewegen. Der kostet nicht so viel.
Danke für die Antwort, ich hatte mir sowas schon gedacht. Kann ich auf Herausgabe der Sachen klagen bzw kann die Herausgabe der Gegenstände ein Resultat der Mahnklage sein, wenn nicht gezahlt werden kann?