Nachmieter zahlt Ablöse trotz unterschriebenem Ablösevertrag nicht

3 Antworten

Das ist eine rein zivilrechtliche Sache zwischen dir und dem Nachmieter. Die Genossenschaft hat nicht das geringste damit zu tun. Wenn sie einen Nachmieter vorschlägt und durchsetzt, dann ist das ihr gutes Recht. Wenn der Nachmieter seine Schulden bei dir nicht bezahlt, dann hat die Genossenschaft sicher keine Schuld.

Du musst dir einen Anwalt nehmen oder das Mahnverfahren selbst durchführen. In beiden Fällen musst du in Vorkasse gehen - und es gibt keine Garantie, dass du das Geld tatsächlich bekommst (z. B. wenn der Nachmieter plötzlich hoch verschuldet ist).

109876 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 11:34

Danke für die Antwort, ich hatte mir sowas schon gedacht. Kann ich auf Herausgabe der Sachen klagen bzw kann die Herausgabe der Gegenstände ein Resultat der Mahnklage sein, wenn nicht gezahlt werden kann?

GoetheDresden  09.12.2013, 12:57
@109876

Beim gerichtlichen Mahnverfahren geht es nur um Geldforderungen. Wenn du Sachwerte einklagen willst, solltest du dir einen Anwalt nehmen.

mahnklage,die kosten trägt der schuldner,könntest dem schuldner auch teilzahlung anbieten,aber frag mal bei der genossenschaft an.

KaeteK  09.12.2013, 12:06

Da hält sich die Genossenschaft raus, weil es eine rein private Angelegenheit ist.

Zu Frage 1 kommet es an ob du ein Weitergaberecht hast oder nicht. Das steht in deinem Vertrag. Zur Ablöse: Hier ist die Frage was abgelöst werden soll, ich nehme mal an es geht um Möbel. Wie habt ihr denn den Wert bestimmt? An sich muss da ein gerichtlich beeideter Sachverständiger kommen und der schätzt das. Möbel haben nach 10 Jahren einen Wert von Null. So wird das gerechnet. Alles was der Nachmieter darüber bezahlt, könnte er nachher wieder von dir einklagen. Rechne dir aus ob da wirklich noch was offen ist.

109876 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 11:24

Danke für die schnelle Antwort. Ich bin erst im April 2012 in die Wohnung eingezogen und habe die Möbel dafür neu gekauft. es geht um eine Einbauküche(inkl. E-Herd mit Ceranfeld, Gefrierkühlschrank, große Spülmaschine, etc), etliche Lampen, eine Glasduschwand und anderes Badezimmerzubehör. Ich habe vertraglich (natürlich nach einer Besichtigung des Nachmieters) auch festgehalten, dass ich alles im guten Zustand und nur mit geringen, dem Alter angemessenen Gebrauhsspuren übergeben habe. Bewerten lassen habe ich da nichts, sondern halt von dem, was ich gezahlt habe, ein bißchen über die Hälfte verlangt.

109876 
Beitragsersteller
 09.12.2013, 11:28
@109876

Ach so, Fliegengitter für jedes Fenster sowie zwei Außenrolläden hatte ich vergessen ;)

vogerlsalat  09.12.2013, 11:32
@109876

Das sollte passen und ist sicher einklagbar. Dazu wirst du dich aber an einen Anwalt wenden müssen und den (vorerst mal) bezahlen müssen. Vielleicht reicht auch schon ein Brief vom Anwalt aus um den Nachmieter zum Bezahlen zu bewegen. Der kostet nicht so viel.