Hauskauf - Genehmigungserklärung d. Nachlassgericht Dauer
Hallo, Wir haben über ein Bieterverfahren ein Häuschen erstanden. Die Besitzer sind verstorben und haben keine Erben. Wir waren auch mich der Nachlasspfelgerin beim Notar, allerdings muss dieser noch von einem Verfahrenspfleger geprüft werden und erst wenn eine Genehmigungserklärung des Amtsgerichts/ Nachlassgerichts vorliegt ist der Vertrag wirksam und auch dann erst folgt die Übergabe.
Meine Frage ist, wie lange kann es dauern vom Notartermin bis die Genehmigungserklärung vorliegt? Wie hoch ist das Restrisiko für uns?
2 Antworten
Hallo,
frage doch den Notar, der hat da sicherlich Erfahrungswerte.
Das habe ich natürlich gemacht aber die Antwort war sehr sehr vage... die Nachlasspflegerin schätzt ca 4 Wochen, habe aber von Fällen gehört wo das über 3 Monate waren & würde mich daher über Erfahrungsberichte freuen!
Amtsmuehlen mahlen langsam und brauchen sehr lange. Aber am Ende kriegst du das Haus, denn ihr habt es doch schon erstanden.
Positiv denken und Fakten schaffen !
" wenn eine Genehmigungserklärung des Amtsgerichts/ Nachlassgerichts vorliegt ist der Vertrag wirksam und auch dann erst folgt die Übergabe. "
Vom ersparten Geld kannst du ne Weltreise machen ...