erbausschlagung Hilfe

2 Antworten

Am schnellsten und günstigsten regelst du das beim Nachlassgericht, das für den Todesort des Verstorbenen zuständig ist.

Sofern du deine Erbenstellung durch Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde nachweisen und einen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegst, wäre das fristgerecht durchaus möglich.

Die Kosten richten sich nach einem Geschäftswert nach Nachlass, bei einer Viertel Gebühr plus Steuer im niedrigen zweistelligen Bereich - nimm Bargeld mit, Kartenzahlung ist eher die Ausnahme.