Hausüberschreibung zu Lebzeiten?
Sachverhalt:
Hausüberschreibung zu Lebzeiten.
Meine Eltern haben meinen jüngeren Bruder, der mit seiner Familie in dem Haus unserer Eltern lebt, dieses vor einigen Jahren überschrieben, ohne mich in Kenntnis zu setzen. Mir, dem älteren Bruder, wurde bis heute die Einsicht die Überschreibung (Übergabevertrag) bzw. das Testament des Hauses verwehrt. Ist es nicht lt. Gesetz geregelt, alle Personen lt. Erbfolge in die Abwicklung einzubinden?
Kleinbarbeträge, die ich in den letzten Jahren von meiner Mutter erhielt (mein Vater ist nur Statist) sollen nach meiner Einschätzung nur als Gewissensalibi dienen. Natürlich werden diese Barbeträge auf die Erbmasse, wenn überhaupt, aufgerechnet.
Ich habe meiner Mutter diesbezüglich zur Rede gestellt. Sie sagte mir, dass das Haus zu dem Preis, den sie damals mit meinem Großvater zusammen bezahlt hat, bewertet wird.
Damaliger Preis: 300.000 DM (150.000 €) davon die Hälfte 75.000 € , diese Summe wird der Wohneinheit meiner Eltern zugerechnet, die ich mit meinem Bruder teilen soll, bleiben dann noch 37500 € übrig. Sämtliche Barbeträge (15000 €) der letzten ca 20-25 Jahre sollen angerechnet werden. Der Rest also 22500 € hängen in der Luft und werden von meiner Mutter ignoriert. Eine Auszahlung wird abgelehnt. Begründung: meine Ansprüche sind abgegolten.
Können Schenkungen egal wie lange sie zurückliegen an das Erbe angerechnet werden?
Bitte nur sachdienliche Kommentare.
10 Antworten
Hausüberschreibung zu Lebzeiten.
Und was an "Lebzeiten" ist jetzt so schwer zu verstehen?
Meine Eltern haben meinen jüngeren Bruder, der mit seiner Familie in dem Haus unserer Eltern lebt, dieses vor einigen Jahren überschrieben, ohne mich in Kenntnis zu setzen.
Ihr Vermögen, ihre Entscheidung. Du würdest umgekehrt ja auch nicht Deine Eltern um Erlaubnis fragen, wenn Du jemand anderem Geld schenkst.
Mir, dem älteren Bruder, wurde bis heute die Einsicht die Überschreibung (Übergabevertrag) bzw. das Testament des Hauses verwehrt.
Tja, Pech. Wenn Dir die Verfahrensbeteiligten keine Einsicht gewähren wollen zu Lebzeiten, dann ist das eben so. Du siehst das Testament bei der Eröffnung noch früh genug.
Ist es nicht lt. Gesetz geregelt, alle Personen lt. Erbfolge in die Abwicklung einzubinden?
Nein. Wozu auch? Was die Erblasser zu Lebzeiten verfügen über ihr Vermögen, geht primär nur sie alleine etwas an.
Kleinbarbeträge, die ich in den letzten Jahren von meiner Mutter erhielt (mein Vater ist nur Statist) sollen nach meiner Einschätzung nur als Gewissensalibi dienen. Natürlich werden diese Barbeträge auf die Erbmasse, wenn überhaupt, aufgerechnet.
An Euren innerfamiliären Streitereien hat hier aber niemand mitgewirkt, und sie interessieren eigentlich auch niemanden. NB.: "15000 €" würde ich nun nicht gerade abfällig als "Kleinbarbeträge" titulieren.
Ich habe meiner Mutter diesbezüglich zur Rede gestellt. Sie sagte mir, dass das Haus zu dem Preis, den sie damals mit meinem Großvater zusammen bezahlt hat, bewertet wird.
Richtig. Verkehrswert. Ist aber höchstens für den Pflichtteilergänzungsanspruch gem. § 2325 BGB relevant, und auch nur dann, wenn der Erbfall binnen 10 Jahren nach erfolgter Schenkung (Datum lt. Urkunde) eintreten sollte.
Der Rest also 22500 € hängen in der Luft und werden von meiner Mutter ignoriert.
Es gibt keinen "Rest".
Eine Auszahlung wird abgelehnt. Begründung: meine Ansprüche sind abgegolten.
So ist es auch (derzeit).
Fakt ist: Der Streit um das (vermeintlich) zukünftig zustehende Erbe ist eine Unterart des Schattenboxens. Denn solange die Eltern leben, können (und sollten!) sie nach Lust und Laune mit ihrem eigenen Vermögen doch bitte tun, was ihnen gefällt. Und wenn das bedeutet, dass beim Erbfall das Vermögen aufgezehrt wurde, dann ist das eben so. Wenn man sich diesen Beitrag so durchliest, kann man sich des Eindrucks nicht verwehren, dass die Eltern sehr bewusst und aus gutem Grund so vorgegangen sind, wie sie es offenbar getan haben.
Bitte nur sachdienliche Kommentare
Das fällt aber sehr schwer bei Leuten, die meinen, sie hätten einen Anspruch darauf, dass ihre Vorfahren ihnen was vererben.
Deine Eltern können zu Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen, wahlweise eine Weltreise, oder es komplett Deinem Bruder, oder dem Tierschutzverein schenken. Und wenn der Erbfall erst zehn Jahre nach dem Verschenken eintritt, hast Du null Ansprüche gegen den Beschenkten.
Können Schenkungen egal wie lange sie zurückliegen an das Erbe angerechnet werden?
Irgendwelche gesetzlichen Regelungen greifen erst, wenn Deine Eltern entweder nicht mehr geschäftsfähig sind oder tot.
Zu Lebzeiten können Deine Eltern auch sagen "Du hast damals als Kind einen Lutscher bekommen, deshalb bekommt jetzt Dein Bruder ein Haus".
Mein Mann hat damals das Haus seiner Eltern gekauft, er hat es zwar billiger bekommen, weil seine Eltern lebenslanges Wohnrecht eingetragen bekommen haben, aber trotzdem hat er die gesamten Schulden, die noch auf dem Haus waren übernommen und seine Geschwister ausgezahlt.
...und trotzdem hat seine Mutter das Haus noch einmal vererbt, Sie hatte 20.000 Euro, die sie ihren Kindern hinterlassen hat und mein Mann sollte nur dann was davon abbekommen, wenn das Erbe den Wert des Hauses übersteigt...
Also ich hab sie 6 Jahre gepflegt (stark dement) für 1,50 Euro Stundenlohn und mein Mann wurde zum "Dank" enterbt!
Es geht auch anders herum!
Hier bist du mit deinem Problem an der falschen Stelle. Klär das mit einem Anwalt. Idealerweise mit einem Spezialisten für Erbrecht.
Sachdienlicher Kommentar:
Solange deine Eltern geschäftsfähig sind, können sie mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Und nein, sie müssen Dich nicht informieren und sie müssen dich auch nicht in ihr Testament sehen lassen.
Wenn der Erbfall Eintritt, hast Du auf jeden Fall einen Plfichtteilsanspruch und dann werden Schenkungen, wenn sie weniger als 10 Jahre her sind, berücksichtigt. Sind seit der Schenkung 10 Jahre oder mehr vergangen, ist der Drops gelutscht. Aber solange Deine Eltern leben, hast Du keinerlei Ansprüche und keine Einflußmöglichkeit.