Erbrecht / Klamotten entsorgt ?
Hallo, am 31.12.2018 ist mein Vater leider verstorben. 😔
Gestern haben wir seine Klamotten in einen Container „entsorgt“ bzw. gespendet, da es ein sehr schmerzhafter Anblick war.
Meine Frage dazu: Wie verhält es sich, wenn man als Ehepaar sich in der privat Insolvenz befindet und der Partner verstorben ist? Darf man persönliche Sachen wie Anzüge, T Shirts, Hosen etc spenden? Oder muss man im Rahmen einer Erbausschlagung einem vom Gericht bestellten Menschen die Sachen aushändigen?
4 Antworten
Nein.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, betrifft dies ebenso die persönlichen Dinge des Erblassers. Mit der Ausschlagung verzichtet der Erbe auf alles. Unter Umständen betrifft dies Familienerbstücke, Fotografien oder Hausrat, der bislang über Generationen weitergegeben wurde. Betroffene sollten gut überlegen, ob das Erbe angenommen wird oder ob die Ausschlagung der einzige Weg ist.
Alle persönlichen Dinge des Erblassers bilden seinen Nachlass und gehören den rechtsnachfolgenden Erben.
Wenn man sich durch Handeln als Erbe verhält, kann man nicht später Ausschlagung des Erbes erklären. nach dem Motto: Alles eingesackt, was wertvoll ist, alles wegschmeißen, was man selbst nicht braucht, Schulden übernehmen schon andere?
Wie kommt man bloß auf die Idee, etwas wegzuschmeißen, was einem nicht mehr gehört?
Puh, am 31.12. verstorben und am 3.1. schon die Sachen entsorgt. Das ist hart.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, würde ich es so verstehen, dass euch auch die privaten Dinge nicht gehören. Ausgeschlagen ist ausgeschlagen. Somit hättet ihr nichts entsorgen dürfen.
Oder muss man im Rahmen einer Erbausschlagung einem vom Gericht bestellten Menschen die Sachen aushändigen?
Sobald du nur eine Sache aus der Wohnung deines Vaters irgendwohin Entsorgst oder spendest , gilt Gesetzlich die Pflicht das man das Erbe angetreten hat. Das amsgerich kann in diesem Fall sogar hergehen und dir das Erbe Anlasten. Man hätte Warten müssen bis das Amtsgericht einen Vormund dazu Bestellt hätte der alle Angelegenheiten dazu regelt. In diesem Fall wäre es besser das du einen RA Bereich Erbrecht zurate nimmst und mit ihm das Problem Besprichst.
anders sieht es aus wenn du beim amtsgericht offiziell Bekanntmachst das du das erbe deines Vaters antrittst. Dazu gehören auch seine Schulden zu tilgen ! . Im Schlimmstenfall kannst du dadurch auch deine Insolvenz verlieren sofern höhere Schulden vorhanden sind die durch die Erbmasse nicht gedeckt werden können.
Daher immer Schriftverkehr vom Amtsgericht abwarten und nichts auf eigene Faust unternehmen.
Meine Mutter ist 2015 verstorben und ich hatte ein Paar Tage bevor Sie Ins KH gebracht wurde mit meiner Mutter ( zu Lebzeiten) alles wichtige geregelt. Dazu gehlrt auch das Testament das beim Notar zur Aufbewahrung hinterlegt war. Das kommt auch noch bei deinem Vater zum tragen sofern eines existiert !