Wie hoch wird das Bußgeld sein?
Hallo. Seit 1. Juni 2009 müssen ja alle pferde gechippt sein und müssen alle einen Pass besitzen. Leider habe ich mein Pferd aus schlechter Tierhaltung im Oktober 2014 gekauft und möchte nun einen Pass beantragen. (Er ist aber nun knappe 10 Monate alt) und ich hab gelesen, dass man, sobald das Fohlen über 6 Monate ist, nur noch einen "Ersatzpass" bekommt, also keinen richtigen Pass und man ein Bußgeld zahlen muss, wie hoch wäre das dann? Komme ich irgendwie drum herum?
2 Antworten
Die Pflicht zur Ausstellung eines Equidenpasses ergibt sich aus Art. 5 Abs. 6 der europarechtlichen Verordnung (EG) Nr. 504/2008 und wird für Deutschland konkretisiert durch § 44a Abs. 2 der Viehverkehrsverordnung:
Mit dem Antrag auf einen Equidenpass hat der Tierhalter
1. seine Registriernummer nach § 26 Absatz 2 und
2. den Eigentümer
mitzuteilen.
Den ausstellenden Verband kannst du <a href="http://www.bmel.de/cae/servlet/contentblob/1169340/publicationFile/91682/Kennzeichnung-Einhufer.pdf%c2%a0">auf dieser Liste</a> finden. Ist die Mitteilung "nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig", kann das als Ordnungswidrigkeit nach § 46 Abs. 1 Nr. 28 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und § 32 Abs. 3 des Tiergesundheitsgesetzes mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Praktisch sollte die Geldbuße dafür nicht höher als 30 Euro sein.
Den Chip musst du nach § 44 Abs. 1 ViehVerkV von einem Tierarzt, von einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder durch eine von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung oder einer internationalen Wettkampforganisation beauftragte, im Hinblick auf die Vornahme der Kennzeichnung von Einhufern sachkundige Person implantieren lassen. Der gesetzliche Bußgeldrahmen dafür ist genauso hoch wie oben, hier könnte die Geldbuße in der Praxis um die 50 Euro betragen.
ich hab gelesen, dass man, sobald das Fohlen über 6 Monate ist, nur noch einen "Ersatzpass" bekommt, also keinen richtigen Pass
Aus der oben genannten europäischen Verordnung geht nur hervor, dass ein Ersatzpass nur ausgestellt wird, wenn das Original verloren geht und die Identität nicht durch den Transponder ermittelt werden kann (Art. 18) bzw. wenn diese ermittelt werden kann, wird ein Duplikat des Originals ausgestellt (Art. 17). Von einer generellen Ausstellung eines Ersatzpasses nur wegen einer verspäteten Beantragung steht dort nichts.
Du solltest nun möglichst bald einen Tierarzt beauftragen, der den Chip einpflanzt und dich um einen Equidenpass kümmern. Falls eine Behörde ein Bußgeldverfahren eröffnet, wirst du nichts tun können außer abwarten. Aber wenn dich weder der Tierarzt noch der ausstellende Züchterverband anschwärzen, kannst du Glück haben, allerdings weiß ich nicht, inwieweit diese zur Meldung an Behörden verpflichtet sind.
Ruf den TA der macht das für dich - Bußgeld muß man nur zahlen wenn eine Kontrolle kommt und das Pferd den Pass nicht vorweisen kann. Angabe für den Pass: Erstausstellung - noch kein Pass vorhanden.