Grundstücksgrenze falsch...
Hallo, vor 4 Jahren habe ich mir ein alleinstehendes Haus im Aussenbereich (§35) gekauft. Dummerweise habe ich nur einen flüchtigen Blick auf die Flurkarte geworfen und das Grundstück schon gar nicht vermessen. Das war nicht Nachlässigkeit, sondern weil der vorhandene Zaun offensichtlich schon seit mehr als 25 Jahren dort steht, wo jetzt auch steht, bin ich davon ausgegangen, dass das alles so seine Richtigkeit hat. Nun wurde das Nachbargrundstück verkauft (ein Sportboothafen mit Gaststätte) und der neue Eigentümer hat meine Abwesenheit dazu benutzt, das Grundstück selber neu zu vermessen. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Zaun um mehr als 10 m falsch steht und zwar zu seinen Gunsten. Im Prinzip würde mich das ja gar nicht stören, ich habe ja noch genug Land. Aber wenn er auf die neuen Grundstücksgrenzen besteht, hätte ich seine Gäste genau vor meinem Fenster sitzen und der Durchgang zwischen seinem Grundstück und meinem Haus zur Wasserseite wäre nur noch 2m breit, anstatt wie jetzt 15m... Ich denke, dass bei so einer langen, falschen Einfriedung irgendwie ein Gewohnheitsrecht o.ä. besteht??? Hätte er nicht auch schon vor dem Erwerb auf Richtigstellung der Grenze bestehen müssen? Regressansprüche an meinen Verkäufer kann ich nicht stellen, das ist die BImA und so viel Zeit und Geld habe ich nicht... Vielen Dank für sachdienliche Ratschläge! claus
3 Antworten
Du solltest schnellstmöglich zum Katasteramt gehen und Dir die Grundstücksmaße zeigen lassen. Nur eine öffentliche Vermessungsstelle d.h. das Amt oder ein öffentlicht bestellter Vermessungsingenieur sind überhaupt in der Lage nach Unterlagen die das Kataster bereitstellt die Grenzen herzustellen. Ich kann mir nicht vorstellen das der Nachbar einen bstellten Vermesser damit beauftragt hat, der hätte den angrenzenden Eigentümern die Grenze je nach Bundesland verhandelt oder angezeigt. Solange der Nachbar nicht selber ein Vermesser ist, ist seine Grenzanzeige mit Vorsicht zu betrachten.
Das kannst Du nur mit einem nachbarschaftlichen Gespräch regeln. Das von Dir angesprochene Wegerecht zieht da nicht als Gewohnheitsrecht. Andererseits würde ich mich mal bei dem Voreigentümer des Nachbargrundstücks erkundigen, ob es da vielleicht nicht doch eine Vereinbarung gegeben hat. Sollte es keine Vereinbarung geben, hast Du schlechte Karten. Das ganze kann dann nur durch fachkundige Anwälte geregelt werden. Auch wenn Dein Haus nun als Altbestand schon gilt, und die Bauabnahme erfolgt ist, wurde der sogenannte Bauwich (Abstand zum Nachbargrundstück) durch die neue Vermessung gestört. Das könnte für Dich zukünftige Probleme ergeben. Darüber hinaus verstehe ich aber nicht, wieso Dein Architekt und das Bauamt den Fehler mit dem Bauwich nicht gemerkt haben.
Wegerecht? welches Wegerecht? Nachbarliches Gespräch bei einem Bierchen hatten wir schon. Er besteht auf der neuen Grenze. Ausgleich an anderer Stelle will er nicht. Den strittigen Teil verkaufen (an mich natürlich) auch nicht... claus