Grundstückverbot?
Hallo mein Vermieter hat sich mit meinem Vater mündlich gestritten darauf hin hat mein Vermieter meinem Vater ein Grundstück verbot erteilt sodass mein Vater mein gemietetes Restaurant nicht mehr betreten darf. Hat mein Vermieter den so ein Recht da doch das Hausrecht auf mich übergeht.
4 Antworten
Der Vermieter darf niemandem verbieten, Deine Mitsache zu betreten, z.B. um Dich zu besuchen. Der Besucher dürfte sogar mehrere Wochen in Deiner Mietsache übernachten.
Ein Mieter kann die Miete mindern, wenn der Vermieter Besuchern den Zugang verweigert (LG Gießen).
Nein. Du hast das Grundstück mit Restaurant gemietet. Dein VM hat gegenüber deinem Vater kein Hausrecht.
Im Gegenteil, du hast das Hausrecht, den Vermieter von dem von dir gemieteten Gelände zu verweisen.
Das Recht hat Dein Vermieter nicht. Du kannst in den Räumen die Du gemietet hast empfangen wen Du willst.
Der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist unter anderem, dass die Pacht nicht den Regel des Mieterschutzes unterworfen ist.
Es kann praktisch alles vereinbart werden.
Pacht erlaubt "Fruchtgenuss", eine wirtschaftliche Nutzung der Immobilie.
Nein, hat der Verpächter nicht, das Hausrecht geht auf ihn, den Pächter, über.
Erläutere sie die Unterschiede Miete-Pacht.
Es ist Pacht, nicht Miete.