Hallo!Ich besitze 2 DHH auf einem Grundstück. Wie kann ich die beiden Gebäude rechtlich / grundbuchlich trennen um einen höheren Wiederverkaufswert zu bekommen?

5 Antworten

Sofern katastermäßig möglich, können Sie das Grundstück zur Teilung neu vermessen lassen.

Danach steht dann jede Doppelhaushälfte auf einem eigenen neuen Flurtstück und wäre dementsprechend auch einzeln als selbständgies Gebäude mit eigenem Grund verkäuflich.

Scheidet aus besonderen gründen die Grunstücksteilung aus (z.B. mangelnde Gesamtgrundstücksflächengröße), bleibt Ihnen immer noch die Bildung von Wohnungseigentum unter Zuweisung der ein Gebäude betreffenden Sondernutzungsfläche unter Ausschluß des jeweils anderen Miteigentümers.

Für den Verkauf ist die Bildung eigener Flurstücke sinnvoller.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbstverständlich ist eine Teilung bei einem Doppelhaus möglich. Was vermutlich nicht gehen wird, ist, das Grundstück tatsächlich in zwei Flurstücke zu teilen, da die dann für eine Bebauung mit einem (Einzel-)Haus zu klein sind. Da sollte die Gemeinde aber Auskunft geben können.

Ich möchte Dir nicht die Illusion rauben, aber ein Doppelhaus bleibt ein Doppelhaus, ob das Grundstück nun geteilt ist oder per Sondereigentum geteilt sind. Die späteren Eigentümer müssen sich in Fragen um den Bau trotzdem einigen. Außerdem hast Du beim Verkauf das Problem des gesetzlichen Vorkaufsrechts unabhängig vom Zeitpunkt der Teilung.

ich hatte 2 grundstücke, die wurden beide geteilt(in 4dann), ganz ohne haus, nur die grundstücke

4000€, also wird es bei dir noch teurer

nein, mindestgrößen gibt es nicht, aber das haus wird nach WEG-recht gebaut sein, du musst da noch mit anwalt oder notar rumwirken, das wird dich richtig dick geld kosten

MalteSiegen 
Beitragsersteller
 20.07.2018, 16:01

Die beiden Immobilien stehen beide parallel an der Haupstraße / einzeln begehbar...sollte kein Thema sein und die Kosten schocken mich wenig - Die Werterhöhung wird erheblich werden! Danke

Wenn es zwei echte Doppellhaushälften sind, handelt es sich doch sowieso um zwei getrennte Immobilien.

Ansonsten über einen Notar eine Teilungserklärung einreichen.

Unterfranke61  20.07.2018, 15:01

Auf einem Grundstück können mehrere Häuser stehen.

Bevor er einen Notar beauftragt, muss er zuerst einmal bei dem zuständigen Bauamt abklären, ob eine Teilung überhaupt möglich ist. Man muss dabei auch wissen wie die Anschlussleitungen z.B. Wasser, Strom, Abwasserkanal, Gas usw. verlaufen.

Kontaktiere das Bauamt bei der zuständigen Stadt-, oder Kreisverwaltung und frage nach was bei der Teilung der Grundstücke beachtet werden muss.