Muß Richter Strafantrag stellen bei falscher schriftlicher eidesstattlichen Versicherung?

4 Antworten

Damit es tatsächlich strafbar ist, muß die eidesstattliche Versicherung bei einer dafür zuständigen Behörde abgegeben werden. http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html Das Verschweigen Anwälte immer gerne :-) Eine Strafbar,eit ist nicht gegeben, deshalb hatte der Richter auch nix zum Anzeigen. Ansonsten hast Du Recht: Ein Richter ist von Amts wegen gehalten, bei Bekanntwerden einer Straftat diese auch anzuzeigen.

Dann musst du eben eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und nichteidlicher Falschaussage stellen.

Der Richter hat damit nichts zu tun. Der fungiert als unabhängiges juristisches Institut.

Ein Richter stellt keinen Strafantrag, sondern ein Staatsanwalt oder eine private oder juristische Person.

WilliPahl 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 19:15

Bei der Verhandlung im Amtsgericht wg. meiner angeblichen Straftat war kein Staatsanwalt dabei, nur der Richter, die Klägerin und ich! Eine Akteneinsicht wurde mir verwehrt.

primusvonquack  18.02.2012, 17:25

Ein Strafantrag wird nur bei geringfügigen Delikten, sogenannten Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch u.ä. gestellt. Eine falsche eidesstattliche Versicherung wird immer verfolgt, ohne Antrag und auch wenn der Geschädigte das nicht will.

primusvonquack  18.02.2012, 17:32
@primusvonquack

Ansonsten kann ich mir auch gut vorstellen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und alle anderen Beteiligten von euerem Nachbarschaftsstreit einfach nur total angenervt sind und ihre Ruhe haben wollen.

WilliPahl 
Beitragsersteller
 18.02.2012, 18:55
@primusvonquack

....aber mtl. gutes Beamtengehalt kassieren?? Was soll man denn machen, wenn es so irre Leute gibt?. Bin ja froh, daß ich beweisen konnte, daß ich zu den angegebenen Zeiten gar nicht zuhause war, sondern 300 km weit entfernt. Vielleicht sollten diese Daueranzeiger mal zur Rechenschaft gezogen werden.

das ist Sache des Staatsanwalts.

Ich hätte bei jeder Anzeige Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt. Dann bekommt man irgendwann einen Bescheid.