Muß Richter Strafantrag stellen bei falscher schriftlicher eidesstattlichen Versicherung?
Hintergrund meiner Frage ist, daß eine frühere Nachbarin immer wieder falsche Anzeigen gegen mich und meinen Mann gemacht hatte. Eine davon war, daß ich ohne Erlaubnis ihre beiden Kinder mit diversen Blitzlichte auf ihrem Grundstück fotografiert hätte. Ich habe die falsche Anschuldigung bestritten und um Beweise gebeten. Die Nachbarin hat schriftlich Daten genannt mit der Formulierung "mit wissen der Strafbarkeit, bei falscher..." . Dummerweise waren die von ihr benannten Daten ganz besondere Daten in meinem Leben und ich konnte beweisen, daß es sich um falsche Anschuldigung handelte. Der Anklage wurde eingestellt. Meine Frage ist nun, wer hätte die falsche Eidesstattliche Versicherung verfolgen müssen? Ich habe jetzt erst erfahren, daß nichts unternommen wurde, genauso ihren Sozialbetrug mit ihren Kindern als Millionärin? Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft bleiben ohne Antwort!
4 Antworten
Damit es tatsächlich strafbar ist, muß die eidesstattliche Versicherung bei einer dafür zuständigen Behörde abgegeben werden. http://dejure.org/gesetze/StGB/156.html Das Verschweigen Anwälte immer gerne :-) Eine Strafbar,eit ist nicht gegeben, deshalb hatte der Richter auch nix zum Anzeigen. Ansonsten hast Du Recht: Ein Richter ist von Amts wegen gehalten, bei Bekanntwerden einer Straftat diese auch anzuzeigen.
Dann musst du eben eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und nichteidlicher Falschaussage stellen.
Der Richter hat damit nichts zu tun. Der fungiert als unabhängiges juristisches Institut.
Ein Richter stellt keinen Strafantrag, sondern ein Staatsanwalt oder eine private oder juristische Person.
Bei der Verhandlung im Amtsgericht wg. meiner angeblichen Straftat war kein Staatsanwalt dabei, nur der Richter, die Klägerin und ich! Eine Akteneinsicht wurde mir verwehrt.
Ansonsten kann ich mir auch gut vorstellen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und alle anderen Beteiligten von euerem Nachbarschaftsstreit einfach nur total angenervt sind und ihre Ruhe haben wollen.
....aber mtl. gutes Beamtengehalt kassieren?? Was soll man denn machen, wenn es so irre Leute gibt?. Bin ja froh, daß ich beweisen konnte, daß ich zu den angegebenen Zeiten gar nicht zuhause war, sondern 300 km weit entfernt. Vielleicht sollten diese Daueranzeiger mal zur Rechenschaft gezogen werden.
das ist Sache des Staatsanwalts.
Ich hätte bei jeder Anzeige Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt. Dann bekommt man irgendwann einen Bescheid.
Ein Strafantrag wird nur bei geringfügigen Delikten, sogenannten Antragsdelikten wie Hausfriedensbruch u.ä. gestellt. Eine falsche eidesstattliche Versicherung wird immer verfolgt, ohne Antrag und auch wenn der Geschädigte das nicht will.