Nachbar beschwert sich obwohl Hunde nicht zu viel bellen
Hallo,
ich habe ein dringendes Problem. Eine meiner Nachbarn (2 Etagen unter mir) meinte letztens als ich ein Paket bei ihr abholte, das meine Hunde ständig bellen würden, zu jeder Tageszzeit und auf meine Frage hin wie lange denn und ob sie das täglich tun würden bekam ich nur brüchige antworten und aussagen wie "ich steh doch nciht mit der stopuhr da"
Ich war völlig irritiert weil mir nie was zu ohren gekommen ist, also fragte ich die Nachbarn aus der Etage unter mir, davon eine Mutter, die so ziemlich den ganzen TAg zuhause ist. Die meinte jedoch man höhre die Hunde sehr selten, also so das typsiche Bellen wenn wer klingelt und meine Hündin freut sich lautstark wenn sie hört ich komme heim (bellt etwa ab wenn ich etwa 2 Etagen unter uns bin) Das meinte meine NAchbarin höhre man dann auch.
Also alles in allem zusammengezählt bellen die Hunde keine 5 Mins am Tag.
Kann ich damit trotzdem Probleme kriegen? Was passiert wenn die Tante von unten das auch bei der Verwaltung so erzählt das es rüber kommt als sein es ewigkeiten?
Was kann ich gegen solche Aussagen machen? Ist das schon VErleumdung?
VIelen Dank für Eure Antworten..
8 Antworten
Kann ich damit trotzdem Probleme kriegen? Was passiert wenn die Tante von unten das auch bei der Verwaltung so erzählt das es rüber kommt als sein es ewigkeiten?
Wenn die Hund wirklich selten Bellen,kann nichts passieren.
Erst mal müssten die ein Lärmprotokoll führen und beweisen,dass das Gebell über das übliche Maß geht.
Warten Sie doch erst mal ab,ob überhaut was passiert. Ich würde erst mal gar nicht darauf reagieren.
Hundegebell I In ländlichen Gebieten dürfen Hunde in den Ruhezeiten (22-7 und 13-15 Uhr) die Nachbarn durch Hundegebell nicht belästigen. LG Mainz, 6 S 87/94-04/96
Hundegebell II Mehr als eine halbe Stunde anhaltendes Klaeffen täglich bzw.länger als zehn Minuten dauerndes Bellen in den Zeiten von 13.00 bis 15.00 Uhr und von 19.00 bis 8.00 Uhr ist der Nachbarschaft nicht zuzumuten OLG Hamm, 22 U 265/87
Hundegebell III Dreissig in einer Anlage gehaltene Hunde lärmten oft zur Nachtzeit. Ein Nachbar fuehlte sich gestoert. 200 Meter von der Anlage entfernt wurden 46 Dezibel gemessen. Gutachterlich wurde auf einen Grenzwert von 40 Dezibel zwischen 22 bis 7 Uhr hingewiesen. Der Bau einer Lärmschutzwand sollte weiteren Lärm verhindern OLG Nürnberg, AZ 9 u 3216/89
Hundegebell IV Der Nachbar darf durch Hundegebell nicht übermäßig gestört werden, dies ist im Nachbarrechtsverhältnis verankert. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Hund nur zu bestimmten Zeiten und nur eine gewisse Zeitspanne bellen darf. Denn solche festgelegten Bellzeiten können einem Tier nicht verständlich gemacht werden. Dies gibt dem Hundehalter allerdings keinen Freibrief für unbegrenztes Hundegebell. Hier muss der Hundehalter reagieren, andernfalls muss er den Hund abschaffen, wenn der Nachbar sich schwer oder sogar gesundheitlich in seinem Ruhebedürfnis gestört fühlt. LG Schweinfurt, AZ 3 S 57/96
Hundegebell V Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden. AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89
Hundegebell VI Ein Urteil, mit dem ein Tierhalter verurteilt wird, seine Hunde so zu halten, daß Hundegebell, Winseln oder Jaulen auf dem Nachbargrundstück nur außerhalb der Zeitspannen von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie von 22:00 bis 06:00 Uhr, und zwar nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen und insgesamt 30 Minuten täglich, zu hören ist, ist hinreichend bestimmt. Der Festlegung eines bestimmten Schallpegels bedarf es dagegen nicht. Denn auch nur ein leises Wimmern oder Jaulen eines Hundes kann für den Nachbarn höchst lästig sein, wenn dieses sich über einen längeren Zeitraum erstreckt. OLG Köln, AZ 12 U 40/93
Hundegebell VII Einem Hundehalter kann nicht durch Urteil aufgegeben werden, seinen Hund nur zu ganz bestimmten Zeiten bellen zu lassen. Dies würde nämlich nahezu einem völligen Verbot der Hundehaltung gleichkommen. Gerade ein kurzes Bellen ist nämlich dem Einflußbereich eines Hundehalters entzogen. OLG Düsseldorf, AZ 9 U 111/93
Hundegebell VIII Gelegentliches Bellen ist kein Grund die Erlaubnis zur Tierhaltung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere Verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind. AG Hamburg-Wandsbek, AZ 716c C 114/90
Hundegebell IX Störendes Bellen der in einer Nachbarwohnung gehaltenen Hunde rechtfertigt die Mietminderung AG Düren, AZ 8 C 724/88
Hmm.. Das ist eine sehr komplizierte Situation. Ich würde an deiner Stelle nochmal mit der/dem Nachbar/in reden, der/die Behauptet dass deine Hunde laut bellen würden. Und wenn sie immer noch stur bleibt, frag deine Nachbarn, die sagen dass deine Hunde nicht viel bellen, ob die noch mal mit dem anderen Nachbarn reden. Vielleicht ist einer ja ganz gut mit ihm befreundet. Aber Punkt ist, sie irrt sich und das muss man ihr beibringen;)) Viel Glück
Die Enten meines Nachbarn schnattern auch nur kurz, doch bin ich dann immer wach. Es kommt nicht auf die Länge des Bellens an, sondern wie oft. Wenn jemand 25x am Tag bei Dir kurz an der Tür klingelt ist es von der Gesamtheit auch nur 5 Minuten, aber trotzdem störend. Ich bin selber Hundebesitzer, doch weiß ich auch, wie leicht Geräuschempfindliche Menschen sich stören können. Lade mal deinen Nachbarn zum Kaffee ein, damit er den Hund kennen lernen kann, vielleicht ist er ihm dann besser gesonnen.
Wenn sich deine Nachbarn darüber beschweren kann es gut möglich sein dass du die Hunde abgeben musst.
Weiß dein Vermieter denn über deine Haustiere? In den meisten Fällen muss ja sowas eh abgesprochen werden. Vielleicht kann man denen das Bellen ja auch in der Hundeschule abgewöhnen?? Oder Maulkorb umbinden, wenn du nicht daheim bist...
Wenn du arbeiten bist, weißt du doch gar nicht ob die bellen oder nicht ^^
Kommt es zu der Feststellung der Störzeiten mit der Stopuhr, also einem Lärmprotokoll, könnte dies zur Folge haben, dass sich die anderen Mieter in einer Weise gestört fühlen, dass diese eine Mietkürzung gegenüber dem Vermieter nach vorheriger Ankündigung vornehmen. Dann ist der Vermieter gewzungen, zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen Ihnen gegenüber die einmal erteilte Erlaubnis zur Hundehaltung zu widerrufen. Woher wollen sie übrigens wissen, wie lange Ihre Hundeschar taäglich bellt, wenn Sie die Tiere alleine in der Wohnung lassen?