Arbeitgeber behauptet, ich hätte mündlich - fristlos gekündigt! Rechtswirksam?
Also, hallo erst mal! Bin neu hier und hab ne Frage zu einem relativ schwierigem Sachverhalt. ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Folgendes: In meinem jetzigen Arbeitsverhältnis kann ich krankheitsbedingt nicht mehr weiter arbeiten. Ich dachte mir, ich spreche mit meinem Chef über die Situation und ob man im beidseitigem Einvernehmen das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beenden könnte. Damit ich auch mein ALG bekommen würde. Er willigte erst auch ein, aber einen Tag darauf wurde mir eine Fristlose Kündigung " IN MEINEM NAMEN " vorgelegt, mit der Aufforderung, diese zu unterschreiben. Außerdem wies er mich auf weitere 4 Wochen K-frist hin, die er einfordern kann und verlangte eine Teilrückzahlung der bereits vollständig gezahlten Lohnabrechnung. Ich weigerte mich natürlich das Schriftstück zu unterschreiben, wies darauf hin, am nächsten Morgen, wie bereits angekündigt, zum arzt zu gehen. Der Arzt bescheinigte mir bereits festgestellte massive Mobbingprobleme und schrieb mich die folgenden vier Wochen krank und riet mir fristgerecht zu dessen Ende zu kündigen. Was ich auch tat. Mein Chef schrieb mir daraufhin einen Brief indem er meine "angeblich" mündliche-fristlose Kündigung akzeptieren würde, sendete meine Krankmeldung zurück und verwies auf das nicht mehr bestehende Arbeitsverhältnis. Ist das Verhalten meines Chef´s rechtsgültig? danke im vorraus!
8 Antworten
Kündigungen und Aufhebungsverträge bedürfen der Schriftform. Der elektronische Weg ist ausgeschlossen (Fax, eMail, SMS). Quelle: § 623 BGB.
Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Somit kann ich keine wirksame Kündigung sehen.
Bezüglich Aufhebungsvertrag ein Hinweis. Bevor Du kündigst oder etwas unterschreibst, rede zuerst mit Arbeitsagentur oder ARGE bevor Du etwas tust oder unterschreibst. Fast immer werden auch Aufhebungsverträge als leichtfertige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses gesehen.
so weit mir bekannt ist, kann der AG Dir fristlos kündigen im folgenden Fall: 1. Es kann jemand bezeugen, dass du mündlich gekündigt hast. Dies allein reicht aber noch nicht, da die Kündigung ja schriftlich eingereicht werden muss. ---->ABER wenn du gleich am nächsten Tag danach eine Krankmeldung einreichst, kann er Dir sogar fristlos kündigen. Sowas nennt sich dann eine ausserordentliche Kündigung wegen vorätzlicher Krankheit. Es gibt keine Möglichkeit die Kündigungsfrist einzuhalten, da ein schwerwiegender Vertrauensbruch vorliegt. Deine Krankmeldung hat er ja schon... Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist zulässig, wenn der Kündigende einen wichtigen Grund für die Kündigung hat, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht, zum Beispiel eine Verdachtskündigung. Weiterhin muss die außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam. Bei außerordentlichen Kündigungen sind der Betriebsrat bzw. Personalrat lediglich anzuhören. Viel Glück
Vielen Dank, für die schnelle Hilfe! Der Chef behauptet, sein nachträglich schriftlich dukumentierter Brief, über unser Gespräch, indem ich die mündliche Kündigung angeblich aussprach, sei gültig, da er dieses per Brief dukumentiert hat. Der Inhalt des Briefes ist allerdings nicht der Wahrheit entsprechend! Hat er wirklich mit dieser Behauptung recht oder ist das erfunden?
Der spinnt. Möglichst umgehend zu Arbeitsgericht. Bring das Mobbing zu Anzeige!
Der Chef erzählt Blödsinn, er versucht Sie zu unüberlegten Handlungen (Aufhebungsvertrag) zu bewegen.
Peter Kleinsorge
So kompliziert ist das nicht, denn es gibt überhaupt keine mündlichen Kündigungen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine von dir verfasste schriftliche Kündigung wird der Arbeitgeber aber beim Arbeitsgericht nicht vorlegen können.
Gemäß §623 BGB ist eine Kündigung nur in Schriftform rechtswirksam. Die elektronische Form (Fax, Mail, SMS) ist ausgeschlossen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Eine fristlose Kündigung ist gemäß §626 BGB nur aus wichtigem Grund möglich, wenn es unzumutbar ist das Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
Ihr Arbeitgeber ist im unrecht!
Unterschreiben Sie nichts, schon gar keinen Aufhebungsvertrag. Sie risikieren eine Sperre von 12 Wochen durch die Agentur für Arbeit!
Lassen Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
Unternehmen Sie nichts ohne den Rat des Anwalts.
Peter Kleinsorge
Du musst doch langsam gemerkt haben, dass er Dich über den Tisch ziehen will. Was er dokumentiert ist eine Sache. Was im Gesetz steht, eine andere Sache. Und das Gesetz gilt. Auch wenn ihm das nicht passt :)