Kündigung zwischen den Jahren (Kaum einer da)?

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Letztendlich ist dies eine Frage der Wichtigkeit des Nachweises des Zugangs.

Im Prinzip gibt es nur 2 zu empfehlende Arten des Zugangs: die Übermittlung per Boten oder die persönliche Übergabe gegen Gegenzeichnung. Alles andere birgt große Risiken, insbesondere wenn es auf den genauen Tag ankommt. Von allen Arten der Einschreiben kann ich insoweit nur abraten.

Also entweder durch einen Boten in den Briefkasten einwerfen lassen oder persönlich übergeben und den Empfang bestätigen lassen. Auf die Kenntnisnahme der Kündigung kommt es insoweit im übrigen nicht an, sondern nur auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme. Ich füge mal ein Link bei mit Fragen rund um den Zugang einer Kündigung

http://www.kanzlei-mudter.de/zugang-einer-kuendigung.html

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Beitragsersteller
 19.12.2017, 10:48

Vielen Dank,

(check) die Post sagt "in der Regel einen Tag", garantiert aber für nichts

(check) eine Person mit Berechtigung bei der Post gesucht für einen Stempel

Ich habe jemanden gefunden, dem ich vertraue, der es entgegen nimmt und nicht im Anschluss direkt eine große Fragerunde startet.

DarthMario72  18.12.2017, 11:21

Im Prinzip gibt es nur 2 zu empfehlende Arten des Zugangs: die Übermittlung per Boten oder die persönliche Übergabe gegen Gegenzeichnung.

Die persönliche Übergabe ist immer noch die beste Alternative. Da hast du Recht.

Von allen Arten der Einschreiben kann ich insoweit nur abraten.

Auch da stimme ich dir grundsätzlich zu. Nur lässt sich das nun mal nicht immer vermeiden. Deshalb: wenn schon unbedingt per Einschreiben, dann Einwurf-ES.

Robert Mudter  18.12.2017, 11:30
@DarthMario72

besser hätte ich es nicht ausdrücken können ;-)

Gebe deine Kündigung persönlich ab wenn du es nicht mit der Post raus schicken kannst. Der volle Resturlaub steht dir natürlich auch nicht zu bzw. kannst du nicht nehmen wie du ihn gern hättest. Das obliegt dem Betrieb und wie er sein Personal benötigt also plan besser nicht die Kündigung wie du am besten dein Urlaub dann nehmen kannst.

Wie lang ist denn deine Kuendigungsfrist und zu welchem Termin willst du kuendigen? Wenn fuer dich die gesetzliche Kuendigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende gilt und du zum 31.1.2018 kuendigen willst, genuegt ja auch noch der Zugang am 3. Januar.

PDF per E-Mail waere unwirksam weil dabei die hierfuer gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht erfuellt waere. Die Kuendigung muss eigenhaendig unterschrieben werden, eine Abbildung der Unterschrift reicht nicht aus.

Du kannst die Kuendigung nur solchen Mitarbeitern uebergeben, die zur Annahme solcher Erklaerungen ermaechtigt sind.

Du weisst schon, dass du dir den Resturlaub nicht eigenmaechtig selbst gewaehren kannst sondern dir diesen vom Betrieb genehmigen lassen musst, oder?

Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen, also per SMS, Fax, Email usw. ist unwirksam.

Schicke dir Kündigung am besten per Einwurf-Einschreiben, das ist sowieso immer besser als Übergabe-ES. Beim Einwurf-ES dokumentiert der Postbote, wann er es in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat, und in dem Moment ist es zugegangen.

Deinen Urlaub kannst du übrigens nicht einfach so eigenmächtig antreten, sondern musst das mit deinem Noch-AG abstimmen.

Gibt es eine Poststelle? Da wird der Posteingang dokumentiert und amn quittiert auch deine Abgabe.