kündigungschreiben,Kündigungsschutzklage.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe kündigungschreiben erhalten,Kündigungsschreiben sieht so aus:
wir kündigen Ihnen das Arbeitsverhältnis ausserordentlich mit sofortige wirkung.hilfsweise kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.12.2014,aüsserst hilfsweise zum nächstmöglich Zeitpunkt.
was ist genau damit gemeint? kann ich Kündigungsschutzklage zum Arbeitgericht einreichen? bekomme ich Arbeilosengeld 1? Ich habe Foto vom Kündigung zugefügt.
Vielen Dank im voraus
7 Antworten
Geh mit dem Kündigungsschreiben zum Arbeitsamt. Irgendwas stimmt da nicht. Dort wird man Dich kostenlos beraten.
Hallo, Heute habe ich Arbeitsbescheinigung vom Firma bekommen für Arbeitsamt und als kündligungsgrund ist eingetragen : Gestörtes Vertrauensverhältnis
hat emand ahnung was bedeutet Gestörtes Vertrauensverhältnis ? Danke.
Da Du wohl nur einen Teil des Kündigungsschreibens abgebildet hast, lässt sich nicht 100%-ig sagen, ob sie wirksam ist. Ich würde aber gleich mehrere Ansatzpunkte für eine Klage dagegen erkennen. Prüfe mal selbst anhand der kleinen kostenfreien Checkliste http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.html
Und dann gehe zuerst zur Arbeitsagentur und melde Dich arbeitslos, auch wenn Dir dort erklärt wird, dass Du wegen der außerordentlichen Kündigung erst einmal eine Sperrzeit und keine Arbeitslosengeld bekommst. Falls die Kündigung unwirksam ist, wird Dir das Geld nachgezahlt.
Ist Dir der Grund für die fristlose Kündigung bekannt? Der AG muss den Grund nicht in die Kündigung schreiben, auf Deine Nachfrage muss er Dir aber Auskunft erteilen. Auch der Betriebsrat kennt den Grund, er wurde ja gehört.
Du musst auf alle Fälle innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Das geht bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts kostenlos und man hilft Dir bei der Klageformulierung.
Wenn Die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist, kündigt Dir Deine Firma in diesem Schreiben "hilfsweise" zum 15. Dezember oder nächstmöglichen Termin. Das bedeutet, dass die Firma, sollte die fristlose Kündigung keinen Bestand haben, zum nächstmöglichen fristgemäßen Termin die Kündigung ausspricht.
Zur Arbeitsagentur musst Du selbstverständlich sofort gehen um ALG zu beantragen. Ist die fristlose Kündigung allerdings gerechtfertigt, bekommst Du eine Sperre des ALG da Du den Jobverlust dann selbst verursacht hast.
Gerichtskosten trägt im übrigen bei der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht jede Seite selbst. Da bezahlt nicht der "Verlierer" alles. Wenn Du kein Geld für einen Rechtsanwalt hast (den man übrigens in der 1. Verhandlung nicht unbedingt braucht), kannst Du um Prozesskostenbeihilfe anfragen.
Dir wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen! Wenn diese fristlose Kündigung rechtlich nicht haltbar ist, weil zu beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben hast und "Recht" bekommen hast, dann ist eine fristgerechte Kündigung auch mit ausgesprochen.
Soweit mit bekannt ist, muß eine fristlose Kündigung begründet werden. Auch darf der Grund der fristlosen Kündigung nicht in großer Vergangenheit liegen. Ich weiß nicht ob die Begründung "nachgereicht" werden kann.
Eine Kündigungsschutzklage kannst du beim Arbeitsgericht ohne Anwalt erledigen. Dort wird dir geholfen. Einen Anwalt müsstet du selber zahlen. Eine Kündigungsschutzklage muß innerhalb von 3 Wochen erhoben werden. Ansonsten werden auch unrechtmäßige Kündigungen rechtmässig.
Außerdem musst du dich unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitslos melden (um Fristen zu waren).
Keine Ahnung ob sich für dich eine Kündigungsschutzklage lohnt, ob sie berechtigt ist. Hast du Zweifel an der Berechtigung der Kündigung dann lege Kündigungsschutzklage an, zumindest das es in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird (wäre auch ein Vorteil).
Ja, eine fristloser Kündigungsgrund darf nicht mehr wie 2 Wochen in der Vergangenheit liegen (habe ich gelesen). Aber man muß natürlich auch alle Fakten kennen.
was soll ich genau tun dass ich Eine außerordentliche Kündigung fristgerechte Kündigung umgewandelt wird ?
Ich persönlich habe noch keine Kündigungschutzklage erhoben und habe also keinen eigenen Erfahrungen.
Bestenfalls kann das Gericht entscheiden das eine Kündigung nicht rechtmäßig ist, dann besteht das Beschäftigungsverhältnis weiter und es kommt zu Lohnnachzahlungen, oder die fristlose Kündigung an sich ist nicht berechtigt aber die Fristgemäße, dann gibt es wenigstens Geld bis zur Kündigungsfrist und keine Sperre beim Arbeitsamt. Ggf. gibt es einen Vergleich zw. Arbeitnehmer u. Arbeitgeber.
Geh zum Arbeitsgericht, die helfen dir weiter. Willst du etwas "heraus schlagen" muß man sich etwas bemühen.
Falls die fristlose Kündigung nicht rechtsgültig ist, bist Du auf jeden Fall fristgerecht zum 15.12. gekündigt.
"Auch darf der Grund der fristlosen Kündigung nicht in großer Vergangenheit liegen. Ich weiß nicht ob die Begründung "nachgereicht" werden kann."
Soweit ich weiß, muss der Kündigungsgrund auf Verlangen schriftlich mitgeteilt werden, gem. § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB.
Aber dass der Kündigungsgrund nicht aufgeführt wird, macht mich schon stutzig.