Was genau heißt dieser Satz in einer Kündigung?

9 Antworten

Das ist eine gängige Formulierung. Sie soll verhindern, dass die Kündigung falls sie aus welchem Grund auch immer zum erstgenannten Termin nicht gelten sollte, trotzdem dann zum nächst zulässigem Termin wirksam wird.

Gebacht 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 19:51

Vielen Dank!

Der erste Satz ist eine gängige Formulierung in Kündigungsschreiben,und wenn eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer erhoben wird,gilt trotzdem der nächstmögliche Kündigungstermin,auch wenn das Arbeitsgericht eine Weiterbeschäftigung festgelegt hat.

Der zweite Satz sagt aus,dass der Arbeitgeber die vorgeschriebene Anhörung des Betriebsverfassungsgesetzes beachtet hat,wonach der Betriebsrat vor jeder Kündigung anzuhören ist.Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat auch die Gründe für die Kündigung mitteilen.Wird in einem Betrieb in dem ein Betriebsrat besteht,eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochen,so ist die Kündigung unwirksam.

user2492  26.02.2012, 12:52

Welchen Kündigungstermin will denn das Arbeitsgericht festlegen? Wenn das Arbeitsgericht die Kündigung zum 1. Termin für nichtig erklärt, kann es im nachhinein nicht die Weiterbeschäftigung befristen. Warum sollte denn eine ordentliche fristgerechte Kündigung noch verlängert werden dürfen? Ich meine deshalb kippt auch der 2. Kündigungstermin, das Arbeitsgericht hat hier keine Handhabe.

das bedeutet: du brauchst nach dem genannten termin nicht mehr zu deiner derzeitigen arbeitsstelle gehen, da dir gekündigt wurde.

Na, falls es rechtlich zum Ersten Zeitpunkt nicht möglich ist, dann eben zum Rechtlich nächstmöglichen.

Gebacht 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 19:52

Merci .........

das heisst dass du deinen job losbist.

entweder zum angegebenen datum, oder falls dieses doch nicht fristgerecht ist, dann zum nächsten möglichen datum.

der betriebsrat wurde gehört, d.h. es fand eine besprechung mit dem betriebsrat statt, warum dir gekündigt wird / werden muss, bzw ob es nicht vielleicht einen anderen "kandidaten" gibt bei dem es besser zu verantworten ist ihn zu entlassen.

Gebacht 
Beitragsersteller
 25.02.2012, 19:51

Danke