Einbruchversuch Mietwohnung - wer muss es melden?
Hallo Zusammen,
gestern haben wir an unserer Eingangstür (Holz) Einbruchspuren entdeckt. Die Tür ist leicht beschädigt, aber eingebrochen wurde zum Glück nicht. Jetzt die Frage:
Mein Vermieter verlangt das ich es meiner Hausratsversicherung melde und meine Versicherung auch dafür aufkommen muss. Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert und mir wurde gesagt, dass das der Vermieter seiner Versicherung melden muss, da es nicht mein Eigentum ist. Stimmt das? Mein Vermieter spinnt schon rum.
LG
8 Antworten
- Nach dem was ich in meinem Leben so erlebt habe, sind die Türen Teil der Mietwohnung. Ehr selten, dass Mieter ihre eigenen Türen mitbringen, von daher scheidet die Hausratversicherung schonmal gänzlich aus.
- Deine Haftpflicht scheidet auch aus, da du ja keinen Schaden verursacht hast.
- Die Tür ist Teil des Hauses bzw. der vermieteten Wohnung. Der Vermieter ist dafür zuständig.
Die Schäden an der Wohnungstür, welche durch unbekannte verursacht wurden, muss dein Vermieter auf seine Kosten beseitigen.
Ein Problem des Vermieters und der Wohngebäudeversicherung, Hausrat fällt aus da der Einbruch ohnehin nicht versichert ist sondern der Einbruchdiebstahl., Haftpflicht greift auch nicht also die Wohngebäudeversicherung..
Im Falle eines Einbruchdiebstahls würde tatsächlich Deine Hausratversicherung die Einbruchschäden an Tür oder Fenster regulieren, obwohl diese nicht zum Hausrat gehören. Da in Deinem Fall nicht klar ist, ob es sich um einen Einbruchversuch oder "nur" um Sachbeschädigung handelt, erfolgt die Ablehnung zu recht.
Deine hausratversicherung hat mit der Wohnungstür nichts zu tun .... das ist schon Sache des Vermieters .... ist ja auch seine Tür ....