Vermieter verlangt neue eingangstür
Guten Abend an die forengemeinde, Meine Frage ist, in wie fern kann der Mieter eine neue Wohnungstür verlangen wenn die Farbe abgeblättert ist durch einen Haken den der Vormieter schon dran geklebt hat (tesa power strips) und durch mich der Haken einfach weitergenutzt wurde (willkommensschild) mein Problem ist ich habe keinen Beweis dass der Haken schon vorher hing. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
10 Antworten
Der Vermieter verlangt eine neue Wohnungseingangstür. Die Begründung hält vermutlich keinem Gutachten stand. Aber für die Erhaltung der Tür bist du zuständig. Der angeklebte Haken muss nach Aufforderung durch den Vermieter entfernt werden. Farbabblätterungen, die durch dich verursacht wurden, müssen repariert werden, bis hin zur Farbgebung für das gesamte Türblatt. Der Vermieter bestimmt die Farbe. Der Forderung nach neue W-Tür ist zu widersprechen.
Nicht der Haken an sich ist das Problem, sondern dass er wohl durch zu hohe Belastung abbrach. Damit bist Du haftbar für die Beseitigung des Schadens, auch wenn der Haken von einem Vormieter stammte.
Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung, dann melde dieser den Schaden. Die Versicherung wird dann auch für Dich prüfen, wieviel Du zu ersetzen hast. Ob gleich ein neues Tüblatt oder nur eine Reparatur oder ob nur der Zeitwert des alten Türblatts ersetzt wird, das kann hier niemand prüfen, aber die Versicherung wird das feststellen. Was die Versicherung nicht ersetzt, musst Du auch nicht ersetzen.
Hast Du keine Private Haftpflichtversicherung, solltest Du schnellstens eine abschließen, auch wenn es für diesen Schaden zu spät ist.
Die Vermieterin darf keinesfalls zuviel verlangen. Ist eine saubere Reparatur aussichtsreich und günstiger als ein neues Türblatt, kann sie von Dir nur die Reparaturkosten verlangen und wenn sie auf einem neuen Türblatt besteht, nur den Zeitwert der bisherigen.
Power strips kann man nun rückstandsfrei entfernen. Wenn man den Haken abreisst und dadurch die Türbeschichtung beschädigt wurde, hast du diesen Schaden zu beheben.
Hierbei gilt die Schadensminderungspflicht und Ersatz zum Zeitwert: Eine neue Tür kann nur verlangt werden, wenn eine neue Folierung oder Furnier des Türblattes teurer wäre. Eine Reparatur mit Spachtelmasse und Lack muss sie allerdings nicht hinnehmen.
G imager761
Wer denn nun? Vermieter oder Mieter? Außerdem sehe ich dich hier als Spaßvogel der uns ein Fake glaubhaft machen will. Mehr ist dazu nicht zu "sagen".
Natürlich der Vermieter und wieso sollte meine Frage ein "Fake" sein im oberen Text habe ich mich verschrieben was ich aber in einer Antwort klar gestellt habe dazu sage ich nur wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sie müssen übrigens nicht antworten wenn sie die Antwort nicht kennen ich wollte mir nur einige Ratschläge anhören. Um bestmöglich aus dieser Situation zu kommen. Danke trotzdem
Für den Unsinn den du uns präsentierst hast du ne ganz schön große Klappe. Ich bleib dabei, du phantasierst, es ist ein Fake! Wer denken kann ist klar im Vorteil!!
nee, deswegen braucht man keine neue tür, da kann man auch abschleifen oder so und neu streichen und da du es nich getan hast muss er das zahlen, kommt auf mietvertrag an...aber generell is sowas sache des vermieters solange du nichts mutwillig kaputt gemahct hast
Der Haken wurde nicht abgerissen der ist ohne fremdeinwirkung abgefallen vielleicht verursacht durch das Gewicht des daran hängenden schildes