Nach Arbeitsunfall wohin?

7 Antworten

Wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt, sofort den Unfall der BG über deinen Betrieb melden lassen. Dein Unfall ist nun schon ein paar Wochen her. Wichtig ist die Meldung an die BG deshalb, weil du nicht wissen kannst, ob es Nachfolgen aus dem Unfall geben kann, auch wenn die Schwellung wieder abgeklungen ist. In solchen Fällen wäre der Durchgangsarzt zuständig.Notfalls kannst du auch zu deinem Hausarzt gehen und die Erstbehandlung vornehmen lassen. Dem Hausarzt musst du aber sagen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Dein Hausarzt wird dich dann an den Durchgangsarzt überweisen. Eine weitere Möglichkeit in einem solchen Fall, wäre die Notaufnahme in einem Krankenhaus. Da werden die Dinge auch geregelt. Falls noch kein Unfallbericht über deinen Arbeistunfall an die BG gemacht wurde, lass das von deinem Betrieb nachholen oder melde diesen selber bei der BG.

Der Hausarzt darf nur die Erstbehandlung machen und max. drei Tage krank schreiben. Muss er davon ausgehen, dass eine längerdauernde Behandlungsbedürftigkeit besteht, muss er an den Durchgangsarzt (D-Arzt) überweisen. Diese findest Du als niedergelassene Ärzte in den gelben Seiten oder in der Notaufnahme bzw. Unfallchirurgie in jedem Krankenhaus.

Bei deiner Verletzung gehst Du aber besser direkt ins Krankenhaus. Da bist Du beim D-Arzt besser aufgehoben.

Normaler weise geht man je nach Größe der Firma zu einem Betriebsarzt hin. Ansonsten solltest Du zu einem Orthopäden gehen, vielleicht musst das auch geröntgt werden.. Du könntest auch nur zu Deinem Hausarzt gehen, dass ist Deine Entscheidung.

Eigentlich ist der Durchgangsarzt dafür zuständig, da Arbeitsunfall - bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfragen, wenn nicht bekannt, sollte aber im Betrieb aushängen.

Wenn Du zum Hausarzt gehst, dann diesen unbedingt darüber informieren, daß es ein Arbeitsunfall war!

Sollte da später was nachkommen (Kapselprellung, Entzündung, ect..) dann muß das dokumentiert sein, sonst gibts Ärger.


wenn du nach einen Arbeitsunfall weiter arbeiten gehst trotz Verletzung besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Natürlich musst du zum Arzt oder ins Krankenhaus es muss schließlich untersucht werden.

Glaube auch nicht das der Arzt dich so zur Arbeit lässt.