Bin bis 4 August krankgeschrieben aber die Fäden werden erst am 5 August gezogen, was soll ich tun?
Hallo,
Hatte vor 2 Wochen einen Arbeitsunfall und hatte eine Schnittwunde unter den linken Daumen( ca 3-4 cm lang und sehr tief).
Es wurde auch gleich genäht und wurde bis 4. August krankgeschrieben. Nur ich muss erst am 5 August zum fäden ziehen. und ich weiß noch nicht ob die Wunde gut verheilt ist oder nicht.
Muss aber morgen den 1 August meiner Zeitarbeitsfirma Bescheid geben ob ich arbeiten gehe.
Wenn ich ehrlich bin können die mich auch kündigen da ich in einen Monat eine Ausbildung anfange.
Was soll ich denen sagen weil ich nicht weiß wie es weiter geht? Oder soll ich morgen noch zum Hausarzt das er mich nochmal krankschreibt? Was soll ich tun?
6 Antworten
Was soll ich tun?
Du sagst der Zeitarbeitsfirma, dass Du auf alle Fälle am Montag, den 5. August noch nicht kommst, weil Du dort wieder zum Arzt musst.
Weitere Prognosen kannst Du nicht machen, da Du am Montag von Deinem Arzt eine AUB für diesen Tag, bzw. wenn nötig für weitere Tage bekommen wirst.
Sag der ZAF, dass Du Dich nächsten Montag, nach Deinem Arztbesuch wieder meldest und dann sagen kannst, ob Du ab Dienstag wieder arbeitsfähig bist oder nicht.
Vielen Dank.
Sollen das Datumszahlen sein? Dann musst du einen Punkt dahinter machen, sonst ist das merkwürdig zu lesen. Denn einen vier August gibt es nicht, einen 4. August aber schon.
Ja sind Datums zahlen
Stell ein scharfes Bild Deiner Wunde ein,dann gebe ich Dir eine gefestigte Laienmeinung ob die Wunde sauber verheilt ist.
Ob Du dann arbeiten kannst,liegt mehr an der von Dir auszuübenden Tätigkeit und weniger an der Wundheilung.
Bäcker geht sicher noch nicht.
Stell ein scharfes Bild Deiner Wunde ein,dann gebe ich Dir eine gefestigte Laienmeinung ob die Wunde sauber verheilt ist.
... aber bitte mit detaillierter Abstimmung
Also ich arbeite im Lager.
Bilder kann ich irgendwie nicht hochladen aber in meinen letzten 2 Beiträgen sind Bilder von der wunde
Wenn die Wunde nicht näßt,nicht blutet,die Narbenbildung eingesetzt hat,also sauber und trocken ist,können die Fäden gezogen werden.Das macht jeder Arzt.Im Notfall,kann man dies selbst tun.Eine Nagelschere und eine Pinzette sind hierfür ausreichend.Allerdings rate ich Dir dazu nicht.Der 4.so denke ich,ist der späteste Termin.Danach kannst Du arbeiten.Bestimmte Tätigkeiten wo Du fest zupacken musst,solltest Du vermeiden.Wenn Dein Vorgesetzter darauf bestehst,läßt Du Dich arbeitsunfähig krank schreiben.ok?
Also ich arbeite im Lager mit metall da muss ich immer fest zupacken
Du kannst den Arzt um Rat fragen.Einen Versuch wagen....und dann eben erneut krank schreiben lassen,wenn es nicht geht.So zeigst Du Einsatzwillen.
Am Montag dem 5. fährt man normal wieder zur Arbeitsstätte, für das Fäden-Rest ziehen , nimmt man den Abendtermin beim Allgemeinarzt . Das man für sich selbst Schutzhandschuhe trägt ist selbstverständlich . So verdient man noch etwas für den ersten Weihnachtsurlaub als Lehrling .
Rechtlich lässt sich das nicht beantworten, da Du angibst, das Recht welchen Landes anzuwenden ist.
Ganz Allgemein: Wenn man einen festen Termin hat, informiert man den Arbeitgeber umgehend.
Was hat denn der Arzt gesagt, als Du ihn gefragt hast?
Wenn ich ehrlich bin können die mich auch kündigen da ich in einen Monat eine Ausbildung anfange.
Unschöne Einstellung. Kündige vernünftig und beende das bisherige Arbeitsverhältnis vernünftig. Sonst wird das noch zum Boomerang.
Einen besseren oder weitergehenden Rat habe ich auch nicht. Deswegen mal wieder Lob für dich!