arbeitsunfall wer bezahlt?
unser staplerfahrer wollte eine kiste ablegen und ist gegen eine andere kiste drangekommen die kiste ist dann umgfallen und der stapler ist umgekippt totalschaden ihm ist aber nichts passiert. sollte aber nachhause gehen weil er ein schock bekommen hat. die frage ist bezahlt die hafptlicht von dem staplerfahrer den unfall? so ein stapler ist teuer er würde 1jahr kein lohn kriegen wenn er ihn selber zahlen müsste
11 Antworten
eine Kiste ablegen und an eine andere gekommen ... den Stapler flach gelegt mit Totalschaden..... Muß nur noch anfangen mit: "Es war einmal..."
Der Staplerfahrer sollte nach Hause gehen wegen Schock! Was ein Schwachsinn! Ein Schock ist ein lebensbedrohlicher Zustand! Nicht zu verwechseln mit einem Schrecken. Beim Schock hätte der in ein Krankenhaus gehört!
War der Staplerfahrer ein Leiharbeiter, haftet ggf dem seine Betriebshaftpflicht. War er ganz normaler Mitarbeiter, hat die Firma Pech gehabt. Dem Staplerfahrer muß das zunächst mal gar nicht jucken! Es sei denn, er ist ohne Anweisung, ohne Staplerschein, angetrunken.... mit dem Stapler gefahren. Also wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Und wenn der nicht befugt war, den Stapler zu benutzen, wie ist er dann an den Schlüssel gekommen?
Das kenn ich! 👍 Sehr krass dargestellt gibt es doch den alltäglichen Wahnsinn wieder!
Das sollte die Versicherung des Unternehmens, bei dem er arbeitet bezahlen. Für solche Unfälle sind Unternehmen abgesichert.
Wäre ihm das in seiner Freizeit passiert, hätte er oder seine Haftpflicht das tragen müssen. Während der Arbeitszeit ist er durch die Versicherung des Betriebes geschützt.
die privathafptlicht
Nur wenn er an dem Tag offiziell nicht arbeiten war. War es ein normaler Arbeitstag, tritt die Versicherung des Unternehmens ein. Und das ist keine Privat-Haftpflicht, die nennt sich anders. Ergibt sich schon aus dem Wort: privat kann sich nur ein Privat-Mann versichern, kein Betrieb.
bei uns ist ein Zeitarbeiter abgemeldet worden, weil er mehrere Schäden an mit Anhängerkupplungen gefüllten sog. Lademitteln verursacht hat.
Hoffentlich war der Fahrer angegurtet, es gab auch schon Unfälle, wo der Staplerfahrer beim Umkippen herausgefallen ist & zerquetscht wurde.
Die Zeitarbeitsfa. sowie unsere Fa. haben eine Betriebshaftpflicht.
Nun hat der Geschäftsleiter entschieden, daß weitere Schäden von der Assekuranz nicht mehr gedeckt werden & jener Leiharbeiter dann abgemeldet würde
Ist es leichte Fahrlässigkeit, sollte die Fa. eine Equipmentversicherung und sogar eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben. Regreßansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit.
Ich sehe hier keine grobe Fahrlässigkeit, also scheidet eine Haftung des Staplerfahrers auf den ersten Blick aus.
...bezahlt die hafptlicht von dem staplerfahrer den unfall?
Nein, den bezahlt die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.
Wer ist denn der Geschädigte Dritte wenn ich in meinem eigenen Betrieb an meinem Betriebsinventar einen Schaden habe?
Die Betriebshaftpflicht wird überhaupt nix bezahlen! Es sei denn, es ist das Eigentum von fremden Dritten beschädigt worden. Das reguliert die Betriebshaftpflicht.
Da musste ich doch mal was raussuchen:
https://www.youtube.com/watch?v=9z77oztO6UQ