arbeitsunfall wer bezahlt?

11 Antworten

eine Kiste ablegen und an eine andere gekommen ... den Stapler flach gelegt mit Totalschaden..... Muß nur noch anfangen mit: "Es war einmal..."

Der Staplerfahrer sollte nach Hause gehen wegen Schock! Was ein Schwachsinn! Ein Schock ist ein lebensbedrohlicher Zustand! Nicht zu verwechseln mit einem Schrecken. Beim Schock hätte der in ein Krankenhaus gehört!

War der Staplerfahrer ein Leiharbeiter, haftet ggf dem seine Betriebshaftpflicht. War er ganz normaler Mitarbeiter, hat die Firma Pech gehabt. Dem Staplerfahrer muß das zunächst mal gar nicht jucken! Es sei denn, er ist ohne Anweisung, ohne Staplerschein, angetrunken.... mit dem Stapler gefahren. Also wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Und wenn der nicht befugt war, den Stapler zu benutzen, wie ist er dann an den Schlüssel gekommen?

Das sollte die Versicherung des Unternehmens, bei dem er arbeitet bezahlen. Für solche Unfälle sind Unternehmen abgesichert.

Wäre ihm das in seiner Freizeit passiert, hätte er oder seine Haftpflicht das tragen müssen. Während der Arbeitszeit ist er durch die Versicherung des Betriebes geschützt.

reinsors 
Beitragsersteller
 27.04.2019, 18:08

die privathafptlicht

Thirteeen  27.04.2019, 19:40
@reinsors

Nur wenn er an dem Tag offiziell nicht arbeiten war. War es ein normaler Arbeitstag, tritt die Versicherung des Unternehmens ein. Und das ist keine Privat-Haftpflicht, die nennt sich anders. Ergibt sich schon aus dem Wort: privat kann sich nur ein Privat-Mann versichern, kein Betrieb.

bei uns ist ein Zeitarbeiter abgemeldet worden, weil er mehrere Schäden an mit Anhängerkupplungen gefüllten sog. Lademitteln verursacht hat.

Hoffentlich war der Fahrer angegurtet, es gab auch schon Unfälle, wo der Staplerfahrer beim Umkippen herausgefallen ist & zerquetscht wurde.

Die Zeitarbeitsfa. sowie unsere Fa. haben eine Betriebshaftpflicht.

Nun hat der Geschäftsleiter entschieden, daß weitere Schäden von der Assekuranz nicht mehr gedeckt werden & jener Leiharbeiter dann abgemeldet würde

Ist es leichte Fahrlässigkeit, sollte die Fa. eine Equipmentversicherung und sogar eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben. Regreßansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit.

Ich sehe hier keine grobe Fahrlässigkeit, also scheidet eine Haftung des Staplerfahrers auf den ersten Blick aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
...bezahlt die hafptlicht von dem staplerfahrer den unfall?

Nein, den bezahlt die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers.

kevin1905  28.04.2019, 12:01

Wer ist denn der Geschädigte Dritte wenn ich in meinem eigenen Betrieb an meinem Betriebsinventar einen Schaden habe?

EddiR  27.04.2019, 18:58

Die Betriebshaftpflicht wird überhaupt nix bezahlen! Es sei denn, es ist das Eigentum von fremden Dritten beschädigt worden. Das reguliert die Betriebshaftpflicht.