Steht mir von der BG eine Zusatzrente zu, wenn mein Handgelenk nicht mehr 100% tig Einsatzfähig ist Steht mir von der BG Geld zu wenn ich weiter arbeite?

4 Antworten

Hoi.

Wie emib5 schon sagte, muss eine "Minderung der Erwerbsfähigkeit" von 20 vorliegen. Die Rente gibt es aber immer, auch wenn man noch im alten Job weiterarbeiten kann.

"Bewegungseinschränkung des Handgelenks

geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung bis 30-0-40)........................0–10

stärkeren Grades .................................................................................20–30"

Ciao Loki   

Das Dir etwas zusteht ist die "Eine Sache" ob Du etwas bekommst, "die Andere".

Auch wenn alles dokumentiert wurde, bedeutet das nicht, dass Du auch etwas von der BG bekommst. Denn Die BG wird sich darauf herausreden, dass die Bewegungseinschränkung nicht im ausschließlichen Kausalzusammenhang des Unfalles ergeben hat. Es sei lediglich eine Verschlechterung der Ursprungserkrankung durch den Unfall eingetreten.

Das haltet Ihr anderen für Übertrieben?: Ich kann es beweisen! Aus eigener Erfahrung: Die BG ist ein Zusammenschluß von Unternehmen um das Risiko zu minimieren. Dort arbeiten ein Haufen Juristen, welche Spitzfindigkeiten erfinden und Gesetzestexte so auslegen um einer Zahlungspflicht zu entgehen.

Wer erstellt den die Gesetzesvorlagen? Die Interessenverteinigungen, Bekannt unter dem Oberbegriff "Lobbiisten"!

Gruß Uli

Eine BG-Rente gibt es erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 %.

Wenn 3 finger nicht gehen gibts schon 30% oder so glaub ich...