Arbeiten trotz gebrochenen Knochen?
Hallo alle zusammen,
ich hab mich gefragt was passieren würde wenn man sich etwas bricht muss nicht unbedingt auf der Arbeit sein z.B beim Sport usw. Und man im Handwerklichen Bereich arbeitet dann kann man ja eigentlich für paar Monate wenn nicht länger erstmal nicht die volle Leistung erbringen wenn überhaupt arbeiten oder schwere Sachen tragen.
Wird man dann gekündigt oder was gibt es dann für Möglichkeiten?
6 Antworten
Das kommt ganz drauf an, wie groß der Betrieb ist, was Dein Chef von Dir hält und wie gut die Chancen sind, dass Du wieder fit wirst.
In einem großen Betrieb hast Du weitgehenden Kündigungsschutz. in einem Kleinbetrieb nicht.
Der Arbeitgeber muss erst mal für 6 Wochen Deinen Lohn zahlen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Du verursachst dann also dem Arbeitgeber nur noch marginale Kosten.
Wenn Du ansonsten ein guter Mitarbeiter warst und der Chef froh ist, wenn Du wieder da bist, wird er Dich nicht kündigen.
Wenn es eh schon Probleme gab, ist das evtl. der berühmte Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt und man wird ggf. versuchen sich von Dir zu trennen.
Dann wirst du krank geschrieben und gut ist.
Die ersten sechs Wochen gibt es dann die Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenkasse.
So ein Bruch ist kein ausreichender Grund für eine krankheitsbedingte Kündigung.
Befristete Verträge können allerdings trotz Krankheit ablaufen.
Also wenn Du beim Fußball oder sonstigen sportlichen Aktivitäten einen Bruch erleidest, kann Dir, was den Arbeitsplatz angeht, erst mal nix passieren. Wenn Du aber alle 4 Wochen für 1 Woche ausfällst, weil Du beim Fußball eine auf die Knochen bekommen hast, dann kann der AG schon was machen. Denn Deine freizeitaktivitäten sollten so sein, daß sie Deine Arbeitsfähigkeit nicht einschränken. Auch wenn Sport gleich welcher Art erst mal der körperlichen Fitness, Ausdauer... dient.
Bis 6 Wochen muß Dir der AG deinen lohn weiter bezahlen. nach 6 Wochen bekommst Krankengeld von der Kasse und wenn es ein Arbeitsunfall war, von der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Im Regelfall ist arbeiten während der Genesungszeit nicht erlaubt. Wenn Der AG Dir eine andere Arbeit anbieten kann, die die Genesung nicht hindert, Kannst im zusammenwirken mit der KK eine Weiterarbeit vereinbaren.
Auch wichtig: Wenn man krank geschrieben ist, ist das kein "Haftbefehl" durch den man hinter der Haustüre eingesperrt ist (außer Corona) Du darfst da allemal raus, einkaufen, ins Kino.... also alles tun, was die Genesung nicht gefährdet.
Allerdings sieht es scheiße aus, wenn Du wegen Grippe krank geschrieben bist und Kollegen Dich dann beim rodeln oder auf der Eisbahn antreffen....
Es kommt darauf an, ob du mit dem Knochenbruch weiterarbeiten kannst.
Du kannst mit der Krankenkasse vereinbaren, arbeiten zu gehen. Ruf dort mal an.
Generell kannst du 6 Wochen im Jahr krank sein ohne dir sorgen wegen Kündigung machen zu müssen, aber auch da gibt es Ausnahmen.
Wenn du aber einen Festvertrag hast und wegen es Knochenbruchs 1-2 Monate nicht arbeiten kannst dürfte dir im Normalfall nichts passieren.
Bei einem unbefristetem Vertrag kannst du auch ein ganzes Jahr krank sein ohne das der Arbeitgeber da was machen kann. Da kommt es ganz auf die Krankheit an.
Das ist falsch.
Solange es der Genesung nicht entgegensteht darf man auch arbeiten. Und mit der KK anstimmen muss man das auch nicht.