Ohne Arbeitsschuhe gearbeitet?

3 Antworten

Für Dich gibt es seitens der Berufsgenossenschaft keine Konsequenzen, das wird als Arbeitsunfall gehandhabt.

Allerdings müssen Arbeitsunfälle bei denen der AN/Azubi länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, der BG gemeldet werden.

Da "freut" sich der AG. Bei Arbeitsunfällen steigt die Versicherungsprämie und evtl. kommt auch jemand von der BG um sich den Betrieb anzusehen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen kann es dann in Form einer Abmahnung geben, da Du gegen die Vorschriften verstoßen und Deine Sicherheitsschuhe nicht angezogen hast.

P.S. Da siehst Du mal, warum es diese Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen gibt.

Was Du jetzt machst, bleibt Dir überlassen, da kann ich Dir keinen Rat geben

Zum Arzt gehen und sagen das du dir den Privat wo angeschlagen hast....

Zieh dein Chef nicht mit rein der muss sonst für Blechen wenn du dich nicht an die Regeln hälst.

CortinaU2  04.02.2021, 23:42

Beide können eine Strafzahlung verordnet bekommen.

Rolf3453324 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 23:43
@CortinaU2

Was ist das? Also soll ich deiner Meinung nach einfach nur zum Arzt gehen aber das nicht als Arbeitsunfall melden

Als Arbeitsunfall melden - mehr als schlechtestenfalls irgendwas nicht anerkennen können sie ja nicht...