Was passiert bei einer späteren Meldung für einen Arbeitsunfall?
Hallo,
ich bin ein ausländischer Student und arbeite teilzeitig in einer Bäckerei.
Ich habe mich erst am Montag während der Arbeit verbrannt. Zu erst dachte ich, dass alles gut ist und die Verletzung ist eine Einfache. Aber nach ein paar Tagen wurde sie schlimmer und es tat weh. Nach der Empfehlung meiner Kollegin habe ich meinen Unfall im Verbrandbuch eingetragen. Aber ich wusste es nicht, was ich tun sollte z.B. AG-Meldung, D-Arzt besuchen usw.
Am Freitag habe ich mich bei meinem Hausarzt gewendet und er sagte mir, dass ich einen D-Arzt besuchen musste. Endlich bin ich nach 5 Tagen vom Unfall nach Krankenhaus gegangen und in der Nutaufnahme wurde meine Verletzung behandelt und eine D-Arztbescheid wurde mir gegeben und die Ärztin sagte mir, dass ich nochmal nach 3 Tagen einen D-Arzt besuchen soll. Am Dienstag (8 Tagen nach der Unfall) war ich bei einer anderen D-Ärztin, die mir eine Krankschreibung geschrieben hat und sagte, dass ich wegen Gesundheitsgesetze mit einem Verband im lebensmittelbereich nicht arbeiten darf.
Heute habe ich mich bei meiner Chefin gemeldet und ihr alles erzählt. Sie machte so viel ärger und sagte, "Rechtlich ist es so, dass Sie mich sofort hätten informieren müssen. 8 Tage nach einem Arbeitsunfall erst zum Arzt zu gehen, ist nicht korrekt."
Könnte jemand mir helfen und sagen, was ich tun soll? ob ich auf der sicheren Stelle stehe od. ?
3 Antworten
Meines Wissens nach muss der Arbeitsunfall mit einer Frist von 3 Tagen gemeldet werden. Der Tag des Unfalls nicht mitgezählt.
Hattest du jemals eine richtige Unterweisung zum Thema Arbeitssicherheit und Meldung von Unfällen? Auch, dass der kleinste Kratzer in das Verbandbuch eingetragen werden muss? Wenn deine Chefin dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, sollte man dies vielleicht anmerken. Wäre spannend zu wissen was sie dazu sagt.
Der Arbeitgeber ist dafür zuständig für deine Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen und dich über Maßnahmen zu informieren.
Wann war denn deine letzte Unterweisung bzgl. Unfall/Arbeitssicherheit?
Darin sollte dein Vorgesetzter dich über die korrekte Vorgehensweise beim Thema Unfall unterwiesen haben (siehe 'Was tun bei einem Arbeitsunfall?').
Und nachdem ja offensichtlich die Unterweisung nicht wirksam war, ist zeitnah ein (dokumentiertes) Sicherheitskurzgespräch mit dir über das Thema Unfall von deinem Vorgesetzten (umgehend) fällig.
N.B.: Ein Blick auf den (hoffentlich aktuellen [<2Jahre]) Flucht- und Rettungsplan und den darauf enthaltenen Hinweisen zu Unfall und Brand sollte auch hilfreich sein.
Hallo,
viel mehr tun brauchst du eigentlich nicht.
Dein Arbeitgeber ist tatsächlich per Gesetz verpflichtet, Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen zu melden, wenn diese auch „meldepflichtig“ sind, also gemeldet werden müssen. Das ist aber erst dann der Fall, wenn du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist.
Für dich hat eine spätere Arbeitgebermeldung in der Regel keine Konsequenzen. Auch für deinen Arbeitgeber nicht. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung werden kaum Arbeitsunfälle von Arbeitgebern so schnell gemeldet - oft geht auch gar keine Meldung bei der BG ein. Die BG schreibt den Arbeitgeber dann an und bittet darum, die Meldung durchzuführen.
Jeder Bericht vom D-Arzt wird auch an die BG geschickt. Inzwischen passiert das meistens elektronisch, sodass die BG den „Durchgangsarztbericht“ längst erhalten hat und informiert ist.
Die BG hat keine Zeit, selbst bei kleinen Unfällen Stress wegen Unfallmeldungen zu machen, die ein paar Tage zu spät kommen. Dein Unfall wird erst dann überhaupt „interessant“, wenn du viele Wochen arbeitsunfähig wirst, teure Behandlungsmaßnahmen anstehen oder dein Wohl in anderer Weise gefährdet ist. Diesen Unfällen wird dann mehr Aufmerksamkeit geschenkt.
Nach deiner Schilderung brauchst du dir also überhaupt keine Sorgen machen, dein Arbeitgeber auch nicht. Ganz im Gegenteil hast du vieles bzw. alles richtig gemacht.
Gute Besserung!
Ich hatte keine Ahnung, was ich tun musste. Und zu diesen genannten Themen hatte ich keine richtige Unterweisung. Ich habe nur den Unfall im Buch eingetragen, weil meine Kollegin mir so sagte.
Ist meine Chefin verpflichtet, mir diese Themen zu erklären?