Was passiert bei einer späteren Meldung für einen Arbeitsunfall?

3 Antworten

Meines Wissens nach muss der Arbeitsunfall mit einer Frist von 3 Tagen gemeldet werden. Der Tag des Unfalls nicht mitgezählt.

Hattest du jemals eine richtige Unterweisung zum Thema Arbeitssicherheit und Meldung von Unfällen? Auch, dass der kleinste Kratzer in das Verbandbuch eingetragen werden muss? Wenn deine Chefin dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, sollte man dies vielleicht anmerken. Wäre spannend zu wissen was sie dazu sagt.

Morretti 
Beitragsersteller
 24.08.2021, 22:23

Ich hatte keine Ahnung, was ich tun musste. Und zu diesen genannten Themen hatte ich keine richtige Unterweisung. Ich habe nur den Unfall im Buch eingetragen, weil meine Kollegin mir so sagte.

Ist meine Chefin verpflichtet, mir diese Themen zu erklären?

ArniD  24.08.2021, 23:01
@Morretti

Der Arbeitgeber ist dafür zuständig für deine Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen und dich über Maßnahmen zu informieren.

Wann war denn deine letzte Unterweisung bzgl. Unfall/Arbeitssicherheit?
Darin sollte dein Vorgesetzter dich über die korrekte Vorgehensweise beim Thema Unfall unterwiesen haben (siehe 'Was tun bei einem Arbeitsunfall?').

Und nachdem ja offensichtlich die Unterweisung nicht wirksam war, ist zeitnah ein (dokumentiertes) Sicherheitskurzgespräch mit dir über das Thema Unfall von deinem Vorgesetzten (umgehend) fällig.

N.B.: Ein Blick auf den (hoffentlich aktuellen [<2Jahre]) Flucht- und Rettungsplan und den darauf enthaltenen Hinweisen zu Unfall und Brand sollte auch hilfreich sein.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Gesundheit und Medizin, Gesundheit, Arbeitsrecht)  - (Gesundheit und Medizin, Gesundheit, Arbeitsrecht)

Hallo,

viel mehr tun brauchst du eigentlich nicht.

Dein Arbeitgeber ist tatsächlich per Gesetz verpflichtet, Arbeitsunfälle innerhalb von drei Tagen zu melden, wenn diese auch „meldepflichtig“ sind, also gemeldet werden müssen. Das ist aber erst dann der Fall, wenn du mehr als drei Tage arbeitsunfähig bist.

Für dich hat eine spätere Arbeitgebermeldung in der Regel keine Konsequenzen. Auch für deinen Arbeitgeber nicht. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung werden kaum Arbeitsunfälle von Arbeitgebern so schnell gemeldet - oft geht auch gar keine Meldung bei der BG ein. Die BG schreibt den Arbeitgeber dann an und bittet darum, die Meldung durchzuführen.

Jeder Bericht vom D-Arzt wird auch an die BG geschickt. Inzwischen passiert das meistens elektronisch, sodass die BG den „Durchgangsarztbericht“ längst erhalten hat und informiert ist.

Die BG hat keine Zeit, selbst bei kleinen Unfällen Stress wegen Unfallmeldungen zu machen, die ein paar Tage zu spät kommen. Dein Unfall wird erst dann überhaupt „interessant“, wenn du viele Wochen arbeitsunfähig wirst, teure Behandlungsmaßnahmen anstehen oder dein Wohl in anderer Weise gefährdet ist. Diesen Unfällen wird dann mehr Aufmerksamkeit geschenkt.

Nach deiner Schilderung brauchst du dir also überhaupt keine Sorgen machen, dein Arbeitgeber auch nicht. Ganz im Gegenteil hast du vieles bzw. alles richtig gemacht.

Gute Besserung!

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