Nach ambulanter OP nach Hause, obwohl es keine Aufsichtsperson gibt?

3 Antworten

OP unter Vollnarkose, oder Örtlicher Betäubung? Bei Vollnarkose hat sich die Klinik/der Arzt Strafbar gemacht. Bei Örtlicher Betäubung ist es erlaubt! Deine Mutter kann (und sollte) im 1. Fall einen Anwalt und die örtliche Ärztekammer einschalten!

aribaole  26.02.2016, 16:31

Stimmt schon, nur wie ich das verstehe, wohnt sie/er in einem anderen Ort.

dafee01  26.02.2016, 23:10
@aribaole

Das ist möglich! Dann hätte sie entweder Urlaub nehmen oder einen ambulanten Pflegedienst organisieren können.

aribaole  26.02.2016, 13:16

Du durftest aber nicht alleine bleiben. Die Mutter war/ist alleine!

dafee01  26.02.2016, 15:56
@aribaole

Die Tochter hätte ja bei ihr bleiben können!

aribaole  26.02.2016, 12:36

gerno doch, und gute Besserung für deine Mutter.

dafee01  26.02.2016, 12:52
@aribaole

Ich hatte auch schon eine ambulante OP mit Vollnarkose und durfte nach einer bestimmten Zeit abholt und nach Hause gebracht werden. Es ist also nicht zwingend notwendig, daß man eine Nacht im Krankenhaus verbringen muß.

aribaole  26.02.2016, 12:29

Bei bzw. auch NACH einer Vollnarkose MUSS der Patient unter Beobachtung sein. Die Narkose KANN (muss nicht) schwerere Kreislaufprobleme hervorrufen. Deshalb dürfen die auch nicht alleine zuhause sein, sondern eine Erwachsene Person MUSS zugegen sein. Wo das steht kann ich dir nicht sagen, habe aber schon mehrfach die Aufklärungsbögen für Vollnarkosen bei Amb. OP'S gelesen. Teils wegen eigener, und teils wegen solcher OP'S bei Familienangehörigen. Bei diesen von dir Beschriebenen Frechheiten hätte ich mich dort NICHT Operieren lassen. Deine Mutter hätte auf eine Stationären OP Bestehen können. Fast alle Krankenhäuser mit OP machen das, dass ist zusätzliches Geld. OP-Tag + 1 Nacht = 2 Tage Geld von der Kasse!

mrsalp 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 12:32
@aribaole

Vielen vielen Dank für deine Antwort, das hilft mir schon sehr weiter! :)

mrsalp 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 12:19

Vollnarkose! Kannst du mir noch genaueres dazu sagen, wie sich die Klinik strafbar gemacht hat? Wo steht das denn? Nur damit ich was in der Hand habe :) Vielen Dank auf jeden Fall!

Da sie von der OP wusste und du auch, hättet ihr das im Vorfeld abklären müssen.

Für solche Fälle gibt es ambulante Pflegedienste. Die erledigen den Verbandwechsel und helfen , wenn es sein muss auch bei der Grundpflege.

Sie durfte nicht einmal eine Stunde länger warten.

So was gibt es nicht. Wenn dein Transport eine Stunde brauch bis er vor Ort ist, dann kann der Patient so lange warten wie er will.

Irgend was wirfst du hier aber völlig durch einander.

Ich vermute eimal, dass hier schadensersatz auf nicht gerechtfertigter Grundlage erwirtschaftet werden soll.

Einen Paragraphen kann ich dazu nicht nennen.

Ich würde es aber so sehen, dass eine Person, die weiß, dass ein ambulanter Eingriff vorgesehen ist, sich für diesen Tag selber jemanden suchen muss, der als Aufsichtsperson fungiert. So ein Eingriff wird ja nicht heute notwendig und morgen ausgeführt. Zwischen dem Befund, dass so ein Eingriff gemacht werden muss und der tatsächlichen Ausführung liegt ja eine gewisse Zeit.

Meine Mutter hatte auch eine ambulante OP und ich habe mir für den Tag halt Urlaub genommen, damit jemand da ist. Hätte ich nicht gekonnt, dann wäre eine Nachbarin bereit gewesen das zu machen. Zudem kann sie, sollte es zu Nachblutungen kommen ja immer telefonisch einen Krankenwagen rufen, der sie sofort ins Krankenhaus bringt. Einzig wenn sie durch eine Vollnarkose noch unter Bewusstseinseintrübungen leidet wäre das wohl fahrlässig.

Jede Operation beinhaltet ein gewisses Restrisiko. Gäbe es da eine gesetzliche Regelung, die das Krankenhaus haftbar machen könnte, dann gäbe es so etwas wie ambulante Operationen gar nicht mehr.

Was die Aussage "sie durfte nicht einmal noch 1 Stunde länger warten" angeht, so verstehe ich diese nicht, denn niemand kann ihr verbieten eine Stunde im Wartebereich der Klinik zu sitzen und auf deine Schwester zu warten.

mrsalp 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 12:18

Den Befund gab es vor einer Woche, also so viel Zeit dazwischen war nicht. Das Problem ist, dass ich erst 19 bin und somit zu jung, um als Aufsichtsperson zu fungieren (ich durfte sie nicht einmal abholen).
Vielen Dank aber trotzdem für deine Antwort! Du hast wohl Recht, dass es immer ein Restrisiko gibt... Nur denkt man, wenn es einen selbst betrifft, irgendwie immer bisschen extremer, da will man natürlich das sicherste für einen :D

Panazee  26.02.2016, 12:19
@mrsalp

???

Du durftest sie nicht einmal abholen, aber alleine nach Hause gehen durfte sie? Wieso solltest du mit 19 nicht als Aufsichtsperson geeignet sein? Wer hat das denn gesagt.

mrsalp 
Beitragsersteller
 26.02.2016, 12:35
@Panazee

Als die Frage kam, wer meine Mutter denn abholt und sie micht und mein Alter erwähnte, meinten sie, dass das nicht geht, dass ich sie abhole, ich dürfe das nicht, ich kann nicht damit umgehen, falls was auf dem Weg nach Hause sein sollte und es soll sie eine erwachsene Person abholen. Und dementsprechend bin ich ja auch nicht dazu befugt, auf sie alleine aufzupassen, da ich ja nicht 'damit umgehen kann, wenn etwas ist'.

dafee01  26.02.2016, 12:54
@mrsalp

Du bist doch eine erwachsene Person, die Klinik hätte dir nicht verbieten können, daß du deine Mutter abholst.