Darf man ein minderjährigen Azubi alleine nach hause schicken wenn er krankheitsbedingt ausfällt oder muss eine Aufsichtsperson Ihn begleiten & Welcher § ?
5 Antworten
Kommt auf die Schwere der Krankheit an. Wenn er sehr schwächelt, würde ich sicherheitshalber eine Begleitperson mitgeben, oder ihm ein Taxi spendieren, kommt natürlich auch auf die Entfernung an. Sicher ist er selber noch ansprechbar, dann kannst Du ihn ja auch um seine Meinung fragen.
Gruß gigunelsa
Dann würde ich doch einfach mal bei der IHK anrufen und anfragen!
rechtliche Grundlage
bekommst gegen Gebühr bei einem Rechtsanwalt
Auch als minderjähriger Azubi ist man kein Kleinkind mehr und legt den Arbeitsweg im Normalfall ja sonst auch immer allein zurück.
Ich denke ncht, dass es hier spezielle Regelungen gibt. Und bei einen erwachsenen Arbeitnehmer musst Du ja auch nur dann dafür sorgen, dass er sicher nach Hause kommt, wenn Du davon ausgehen musst, dass er es allein nicht (sicher) schaft. Wie z. B. bei starker Alkoholisierung.
Und auch dann musst Du ihn nicht selber begleiten lassen, sondern i. d. R. reicht es, ihn ins Taxi zu setzen.
Auch ein minderjähriger Azubi sollte erwachsen genug sein, um zu beurteilen, ob er es allein nach Hause schafft, oder ob er sich ein Taxi oder jemand Dritten, wie z. B. die Eltern ruft, und sich nach Hause bringen lässt.
Wenn der Azubi nicht selbst gehen kann, dann muss ein Krankenwagen her. Die Kosten dafür aber zahlt nicht immer die Kasse.
wie kommt er zur Arbeit?
kann er noch laufen - ist er fit genug um öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen? er braucht keine Begleitung - er könnte aber die Eltern bitten ihn abzuholen
Azubi kommt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Fahrzeit: >1h). Erkrankung: Durchfall & Erbrechen. In meiner Ausbilder - Ausbildung (vor 9Jahren) war mir so das man minderjährige Azubis nicht alleine bei Krankheit nachhause schicken darf wegen der Fürsorgepflicht, ich finde diesbezüglich aber nichts.
du glaubst doch nicht, dass der Betrieb einen Mann abstellt der den Junior nach Hause fährt - Ausfall mit so 2 Std. ist zu rechnen
Das hat nichts mit glauben zutun sondern mit der rechtlichen Grundlage der Fürsorgepflicht. Wenn ein Ausbilder ihn nach hause schickt weil er Durchfall/Erbrechen hat und der Azubi unterwegs zusammenbricht, hat der Ausbilder die Verantwortung meines Erachtens.
Natürlich kann man ihn heimschicken. Wäre schlimm wenn Mami oder Papi müsste. Die Person ist zwar minderjährig aber kein kleines Kind mehr. Ich bin bisher immer alleine heim. Selbst mit Schwindel oder ähnliches. Meistens aber gleich zum Arzt. Hatte 2,5Std. Fahrtzeit.
Dieser Kommentar ist überhaupt nicht hilfreich. Hier hilft nicht sollte, denke oder glaube sondern wirklich nur die Gesetze. So was lernt man in der Ausbilder Ausbildung und ist kein Allgemeinwissen.
Dann mach was du denkst!
Danke für diese Antwort, es geht mir aber wirklich über die rechtliche Grundlage, ich kann mich in meiner IHK Ausbilder Ausbildung an was erinnern aber ich bin mir nicht sicher und finde leider auch nichts dazu mehr.