Freilaufender Hund - der Besitzer lässt ihn alleine Gassi gehen- rechtliche Seite?
Hallo, unser Nachbar lässt die Hintertür offen, damit sein Hund alleine raus kann. Innerhalb der Ortschaft darf er nur angeleint sein. Hinter dem Haus ist ein Wirtschaftsweg. Außerhalb dürfen Hunde bei uns frei laufen, nähern sich Personen, ist das Tier anzuleinen. So weit so gut. Der Hund ist Menschen gegenüber scheu, läuft heim wenn jemand kommt. Anderen Hunden gegenüber ist er aber aggressiv, hab auch schon beobachtet wie er die Nachbarskatzen gejagt hat. Leider ist mit dem Nachbarn nicht zu reden. Welche Möglichkeiten haben wir? Einfangen und das Tier zum nächsten Tierheim geht ja nicht, der haut ab wenn er mich sieht. (Liegt definitiv an dem verhaltensgestörten Tier, ich kann sonst ganz gut mit Vierbeinern). Ist halt ziemlich blöd, da unsere beiden Burma-Katzen ab und zu rausgehen....
18 Antworten
Auf der Grundlage der ordnungsrechtlichen Ermächtigungsgrundlage (z.B. § 55 Nds.SOG) haben Städte und Gemeinden für ihr Gebiet in der Regel eigene Hundeverordnungen erlassen, in denen für jeden Hundehalter – unabhängig von der Rasse und einer etwaigen behördlich festgestellten Gefährlichkeit des Hundes – allgemeinverbindliche Regelungen aufgestellt worden sind. Dazu gehören Bestimmungen, die für jeden Hundehalter gelten und das „Freiumherlaufenlassen“ von Hunden verbieten.
So finden sich beispielhaft die folgenden Verpflichtungen in beispielhaften örtlichen Hundeverordnungen, die jeweils für das Stadtgebiet gelten:
„Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie an allen anderen der Allgemeinheit zugänglichen Orten nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. (…) In der Innenstadt und im Schloßgarten sind Hunde an der Leine zu führen. In der Innenstadt ist der Abstand zwischen der führenden Person und dem Hund so kurz wie möglich zu halten. (…) Kinderspielplätze und andere zum Spielen und Liegen geeignete Flächen in öffentlichen Anlagen dürfen mit Hunden nicht betreten werden.“
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift sind als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt. Diese Verpflichtungen sind aus der „Verordnung der Stadt Oldenburg über das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit“ übernommen worden. In anderen entsprechenden örtlichen Hundeverordnungen sind ähnliche Verpflichtungen zu finden.
Abgesehen davon, gehört es sich auch einfach nicht. Alle schreien nach Rücksichtnahme. DAS gehört für mich ganz klar nicht zu dem, was ich unter rücksichtsvoll verstehe.
Persönlich betroffen sehe ich außerdem nicht ein, warum ein Dackel frei laufen dürfen soll und wenn ich meinen Rotti durchs Dorf pilgern lassen würde (obwohl der in RLP auf keiner Liste steht), würde man mich vermutlich geteert und gefedert aus dem Ort jagen.
Richtig! DH!
In meiner Jugend war es völlig normal, dass Hunde alleine rausgegangen sind. Lass doch den Hund, er tut doch niemandem etwas. Die Katzen wird er sicher nicht erwischen, die sind schneller.
das Gesetz hätte ich gern schwarz auf weiß....
Das Gesetz gibt es nur für Listenhunde. Alles andere darf die Gemeinde, in der Hund und Halter leben entscheiden.
Das ist nicht wahr, das gilt für alle Hunde und steht so oder ähnlich in allen Landeshundegesetzen:
Es ist verboten einen Hund außerhalb des eingefriedeten Besitztums ohne Aufsicht frei laufen zu lassen!
nun krieg dich mal wieder ein, du liebe Güte.
Entschuldige schon!
Ich finde es einfach unmöglich, dass selbst Leute, die Hundehalter sind, die Vorschriften nicht kennen und anderen noch falsche Ratschläge geben.
Hundehaltung bedeutet auch Verantwortung tragen - und zwar nicht nur für den Hund als Lebewesen, sondern auch der Allgemeinheit gegenüber. Und dazu gehört auch zu wissen wie man sich verhalten muss, denn Unwissenheit schützt im Ernstfall auch hierbei nicht vor Strafe!
Ich ging nun von Anleinpflichten aus. Aber so hast du natürlich Recht, entschuldige.
Ich bin übrigens kein Hundebesitzer ;)
Wenn das grundstück komplett eingezäunt ist...dann schon
Wenn das grundstück komplett eingezäunt ist...dann schon
sorry, doppelt gepostet
das machen viele Hunde, auch wenn der Halter dabei ist und viele Menschen haben ihre Hunde auch nicht im Griff. Anscheinend ist noch nichts passiert - also warum schreit man immer gleich nach Recht und Gesetz.
Aber oben steht doch, dass er aggressiv auf andere Hunde reagiert???
Das ist meist nur Imponiergehabe.
Und wenn nicht? Oder wenn der eigene Hund nicht gut auf Artgenossen zu sprechen ist und plötzlich steht da ein fremder Hund und kein Mensch weit und breit ist in Sicht?
wenn irgendein (sry schon mal) Rotzvieh freilaufend auf mein hund los geht, erschlag ich das tier und den besitzer gleich mit.
und nur impniergehabe kann ganz schnell umschlagen und es wird ernst
Auch wenn hier viele der Meinung sind, dass das nichts macht und ja schon immer so gewesen wäre (früher hat man auch Leute auf dem Markplatz gehängt):
Es ist verboten! Hunde dürfen niemals ohne menschliche Begleitung außerhalb des eigenen Grundstücks frei laufen. Auch nicht im freien Feld oder auf Hundewiesen.
Verstöße sind als Ordnungswidrigkeit unter Strafe gestellt
Das stimmt so nicht. Ob ein Hund, sofern er kein Listenhund ist, frei laufen darf oder nicht, liegt im ermessen der jeweiligen gemeinde!
Das stimmt nicht! Das gilt für alle Hunde. Steht so oder ähnlich in allen Landeshundegesetzen.
http://www.google.com/search?q=verordnung+verboten+hunde+aufsicht+laufen
Es ist außerdem auch nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Selbst wenn der Hund ohne Besitzer erstmal auf der Wiese rumrennt, kann er jederzeit auf die Straße laufen:
§28 StVO
Sie (die Tiere) sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
bitte nenne den entsprechenden §....
Wenn man nicht mit ihm reden kann, wird es schwierig! Vielleicht kann man aber einen Brief schreiben, wo man auf die Problematik hinweist!? Ansonsten bleibt da nur, das Ordnungsamt zu verständigen.
und wo ist das Problem?
dass der Hund, ein Ridgeback-Mix schon 2 andere Hunde attackiert hat, das ist das Problem. Und unsere Katzen sind relativ Hunde-tolerant. hab eben Angst, dass er sie erwischt..... Meine Kitties fangen allenfalls freilaufendes Ungeziefer und keine anderen Haustiere, die ggf. jemandem "gehören". Von den wenigsten Katzen geht eine "Gefahr" aus, von einem freilaufenden Hund schon eher.
Das Problem ist, dass es verboten ist Hunde einfach so rumlaufen zu lassen. Und zwar überall und für jeden Hund.
und nochmal kuechentiger: das ist Quatsch, das musst du mal belegen!
dann unterscheide du doch jetzt mal bitte zwischen "frei laufen" und unbeaufsichtigt frei laufen.... Hunde dürfen frei laufen, es steht in keinem Gesetz, dass sie das nicht dürfen, es gibt Einschränkungen wo Hunde das nicht dürfen in bestimmten Anlagen, Parks, etc. aber das solltest du mal unterscheiden.
In unserer Gemeinde dürfen Hunde frei laufen, bis auf 2 bestimmte Stellen, da herrscht Leinenzwang.
@guterwolf… der Hund ist ganz alleine, ohne Besitzer unterwegs. Keine Aufsicht, keiner der eingreifen kann, wenn der Hund gegen Kinder, gegen Spaziergänger oder andere Hunde oder eben auch gegen Katzen geht. Und es ist eben kein kleiner Hund, .... ich persönlich sehe da schon die ein oder andere mögliche Gefahr. Ich will niemandem verbieten, seinen Hund frei laufen zu lassen. Bin selbst immmer Halter von großen Hunden gewesen. Die allerdings waren gut erzogen und nicht ohne Aufsichtsperson unterwegs. Eben weil es große Hunde waren, haben wir sie immer angeleint wenn uns jemand entgegen kam. Das haben wir als sinnvoll und fair den Menschen gegenüber verstanden, die vlt. Angst hatten oder eben nicht von unseren Tieren begrüßt und beschnuppert werden wollten.
wenn reden nichts hilft bleibt nur die polizei oder die gemeinde/stadt,die haben schließlich die satzung erlassen,ein paar bilder als beweis wäre nicht schlecht
Es ist heutzutage aber verboten! Und zwar nicht nur für Listenhunde, sondern für alle. Hunde dürfen nicht ohne Aufsichtsperson frei herum laufen, außer auf dem eigenen Grundstück.