Ist eine rückwirkende AU bei Krankheit des Kindes wirklich nicht möglich?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Klar darf der Arzt rückdatieren:

Nach § 5 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien ist eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu zwei Tagen zulässig.

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1136/AU-RL_2015-12-17_iK-2016-03-04.pdf

verreisterNutzer  08.03.2016, 22:43

@PeterJohann

(Zitat): "Klar darf der Arzt rückdatieren" (Zitat Ende)

So formuliert ist das falsch ==> siehe meinen Kommentar zur Antwort von @Lycaa

PeterJohann  09.03.2016, 18:41
@verreisterNutzer

Du musst auch den Text der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie dazu lesen :). Diese Richtlinie regelt sehr klar, dass der Arzt selbstverantwortlich darüber entscheiden kann inwiefern und unter welchen Umständen er AUs rückdatiert!

Das größte Problem hier ist oft, dass die Praxissoftware das nicht so ohne weiteres hergibt, i.e. nur die Eingabe des Tagesdatums akzeptiert.

verreisterNutzer  09.03.2016, 18:50
@PeterJohann

Warum wohl - deshalb, weil es nicht gewünscht ist!

Jede Software ist abgenommen, und spiegelt die Funktionen wider, die darin vorkommen!

PeterJohann  09.03.2016, 21:27
@verreisterNutzer

"Nicht gewünscht" ist nicht dasselbe wie "nicht möglich" oder "nicht erlaubt"  - lies doch einfach die dämlichen Richtlinien...

verreisterNutzer  09.03.2016, 21:59
@PeterJohann

Wer von uns beiden die "dämlichen" Richtlinien lesen (und verstehen) sollte, bist leider Du!

In § 3 (2) Spiegelpunkt 1 steht ganz klar, dass (entgegen dem, was die Fragestellerin fordert) keine AU für Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes auszustellen sind.

In § 5 (3) Satz 1 steht außerdem, dass eine Arbeitsunfähigkeit für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegenden Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden sollen.

==> Ich habe nie behauptet, dass es von dem zweitgenannten Paragraphen keine Ausnahme gibt, ansonsten wäre es keine "Richtlinie".

==> Allein dem erstgenannten Paragraphen ist jedoch zu entnehmen, dass der Arzt den Vater des Kindes wegen dessen Erkrankung gar nicht hätte krankschreiben dürfen!  

Es ist einmal wieder so: "Mit einer wahren Präzision wird immer das Falsche gemacht" (Herr Koch, 1965).

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:19

Wir hatten den Fall bisher noch nicht, diesmal ging es einfach nur nicht anders, da ich der Arbeit nicht fern bleiben konnte.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:14

Also ist der Arzt schlicht davon ausgegangen, dass das Daheimbleiben nicht nötig war?

michi57319  08.03.2016, 22:17
@MaggieSimpson91

Ich hab es noch nie erlebt, daß ein Kinderarzt nicht rückwirkend krank schreibt.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 10.03.2016, 07:41

Achsooo, sorry, hat er auch. Es gab diesen blauen Schein auf Namen des Kindes.

verreisterNutzer  10.03.2016, 19:20
@MaggieSimpson91

Na, dann haben wir´s doch :)

Der Vordruck (Muster Nummer 21) müsste eigentlich doppelt, d.h. mit Durchschlag sein. Eine Ausfertigung muss dem AG vorgelegt werden, damit er das bei ihm beschäftigte Elternteil freistellt (und das Gehalt entsprechend kürzt), die andere Ausfertigung muss der Krankenkasse vorgelegt werden, die daraufhin das anteilige Krankengeld zahlt.

Etwas kompliziert, aber so müsste es sein...

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 22:56

Heißt das, unsere zweijährige hätte sich selbst betreuen können, wenn der Vater nicht hätte krankgeschrieben werden dürfen....?

verreisterNutzer  09.03.2016, 23:55
@MaggieSimpson91

Nein, aber auch Du hättest die vorgenannte Richtline lesen (und verstehen) müssen!

In § 3 (2) Spiegelpunkt 1, Satz 2 steht, was der Arzt hätte tun müssen - nämlich eine gesonderte Bescheinigung ausstellen, damit nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse die Kosten trägt! 

Rückwirkende AU ist deswegen normalerweise nicht möglich, weil der Arzt ja nicht kontrollieren kann, ob die Krankheit in dem Maße vorgelegen hat, wie der Patient es schildert.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:54

Heißt das, in dem Fall wie geschildert, hätten wir am besten sofort das Klinikum aufgesucht?

Lycaa  08.03.2016, 22:08
@MaggieSimpson91

Wahrscheinlich. Ich habe meine Informationen von unserem Kinderarzt, der mit rückwirkenden Attesten aller Art aus oben genannten Gründen seine Probleme hat, bin aber kein Profi, da wir glücklicherweise nie davon Gebrauch machen mussten.

verreisterNutzer  08.03.2016, 22:38
@Lycaa

@MaggieSimpson91,

warum unbedingt das Krankenhaus? Es gibt z.B. auch den ärztlichen Notdienst, der Hausbesuche macht.

Aber noch einmal: Ärzte dürfen eigentlich nicht rückwirkend krankschreiben (Absprache zwischen den Ärzteverbänden und den Krankenversicherungsträgern). Dies macht m.E. auch Sinn - alleine schon deshalb, um Mißbrauch vorzubeugen.

Und es gibt Ärzte, die es in bestimmten Fällen doch getan haben, und großen Ärger, Schriftwechsel mit Behörden und Rechtsanwälten hatten usw., die dann gesagt haben, dass sie es grundsätzlich nicht mehr machen. Wenn ich Arzt wäre, würde ich das genauso machen.

Eine rückwirkende AU ist nur ausnahmsweise zulässig, und führt regelmäßig zu extensiven Nachfragen der zuständigen Krankenversicherung. Das war früher nicht so streng, ist jedoch mittlerweile die Regel geworden weil diese Form der rückwirkenden Entlastung massiv missbraucht wird.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 09.03.2016, 22:54

Krankenhaus und Notdienst erschien uns einfach übertrieben bei mäßigem Fieber. Beim nächsten Mal machen wir es dann aber so.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:25

Das heißt, wir sind einfach nur "Opfer" der Missbrauchskultur?

verreisterNutzer  09.03.2016, 18:51
@MaggieSimpson91

Als Opfer würde ich mich an Eurer Stelle nicht sehen - Ihr habt es einfach falsch gemacht!

Ein Arzt kann unter Umständen rückwirkend krankschreiben, aber verpflichtet ist er dazu nicht. Da hat man halt Pech gehabt.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:40

Nach welchen Kriterien entscheidet er das?

Normalerweise ist eine AU für bis zu 3 Tage rückwirkend zu bekommen..

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:11

Sollte an Lyca gehen:)

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 22:11

Wir normal auch nicht. Da ich aber unbedingt arbeiten mussten, ging es in diesem Fall nicht anders. Ich danke dir aber, dass du mir deine Erfahrung geschildert hast.

MaggieSimpson91 
Beitragsersteller
 08.03.2016, 21:41

Zwei Tage kenne ich auf jeden Fall auch. Das ist schon sehr seltsam. Zumal eine Temperatur von 39,6° für mich schon ein Grund ist, sie nicht zur Betreuung zu bringen.

Luke91Nukem  08.03.2016, 21:44
@MaggieSimpson91

Ja das ist eindeutig zu hoch. Vielleicht hatte der Arzt einen schlechten Tag