Schwangere Freundin ins Krankenhaus fahren ohne Führerschein, strafbar?
Guten Tag, meine Freundin befindet sich momentan im 8.Monat. Momentan bin ich bei einer Fahrschule und habe schon meine Theorie Prüfung bestanden&4 Fahrstunden habe ich hintermir. Angenommen meine Freundin hätte morgen starke wehen, dürfte ich sie trotz ohne Führerschein ins Krankenhaus fahren ? Da ich behaupten möchte, dass ich "fahren" kann. Und bis immer so ein Krankenwagen kommt, ist das Kind schon auf der Welt. Wie sieht es rechtlich aus ? Also wenn ich zum Krankenhaus hinfahre (30Km) und alleine wieder zurückfahre ?
26 Antworten
Kommt überhaupt nicht in Frage. Erkundige dich nach der nächsten Hebamme und lege deren und die Telefonnummern von Hausarzt und Krankenhaus griffbereit in Telefonnähe.
Ein Notfall auf dem Rückweg scheidet bereits im Ansatz aus.
Rechtlich sieht es so aus, dass du ohne Führerschein fährst und alle Konsequenzen trägst. Wenn deine Freundin Wehen bekommen sollte, ist sie mit einem Krankenwagen immer noch schneller und sicherer im Krankenhaus, als wenn du sie fährst.
Nein, es wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis, was einen erheblichen Unterschied darstellt.
Ja, zum Glück ist das strafbar. Und wenn Du nach 4 Fahrstunden schon behauptest, daß Du fahren kannst, dann wirst Du noch ganz ganz viele Stunden brauchen, bis Dein Fahrlehrer das auch so sieht. Und letzten Endes entscheidet er, ob und wann Du zur Prüfung angemeldet wirst!
hallo,
nein dies ist ein Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht hier folgendes vor:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
- vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. (3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
- als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
- in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
verboten und wird auch bestraft,den schein hast auch los,bzw.darfst erst gar nicht machen,hängt von der schnelligkeit ab wie schnell die meldung bei führerscheinstelle eintrifft.außerdem hat rotes kreuz sonderrechte und wem hilft das wenn du noch unfall baust,außerdem sind das profis die lassen sich wegen sowas nicht beeindrucken und du in der situation reagierst falsch da aufgeregt