Anspruch auf kostenfrei ARD, ZDF im Altenheim/Pflegeheim?
Hallo,
ich bin der Meinung, mal gehört zu haben, dass in Deutschland jeder das Recht auf die Grundversorgung der öffentlich rechtlichen Sender hat. Muss diese in einem Pflegeheim/ Altenheim kostenlos zur Verfügung gestellt werden, oder ist das wie zu Hause, wo man an den Kabelfernsehanbieter eine monatliche Gebühr zahlen muss ( eigener Vertrag )? Im Krankenhaus kann man ja auch meist kostenlos schauen.
4 Antworten
Naja GEZ ist ja eh klar, entweder zahlen oder befreien.
Wenn die z.B. eine Sat-Anlage haben, werden die Wartungskosten/Kosten meistens einfach pauschal aufgeteilt. Bei Kabel ist es eh klar. Ich wüsste nicht, wieso es kostenlos sein sollte, außer wenn es das Heim, den Bewohnern schenkt (Meistens pauschal in den Mietkosten mit eingerechnet)
Wenn das Heim keine Grundversorgung (z.B. eine SAT-Anlage, Kabelanschlussmöglichkeit) hat, dürfte, glaube ich, der/die Bewohner/in selbst eine Schüssel montieren, oder muss DVB-T (wenn verfügbar) nutzen.
bei meiner mutter die im altenheim lebt, war es so, dass sie wählen konnte, ob sie einen kostenlosen telefonanschluß bekommt oder von der GEZ befreit wurde - hat sich dann für die GEZ entschieden und auch bekommen - ob da die pflegestufe drei eine voraussetzung war, weiß ich aber nicht mehr - sie sitzt auch im rollstuhl.... - einfach mal die heimleitung fragen
Auch in Altenheimen und Krankenhäusern wird GEZ-Gebühr bezahlt. Das wird aber vom Betreiber selbste abgeführt, wenn er TV selbst anbietet. Und im Krankenhaus zahlst Du meistens eine Nuztzungsgebühr für TV und Fernsehen zusammen.
Wenn jemand einen TV im Altenheim/Pflegeheim aufstellt, muss auch der Besitzer des Gerätes entsprechend GEZ bezahlen oder sich von der Gebühr befreien lassen.
RegeL. Du bist im Heim auch gezwungen, für die Betrachtung der öffentlich-rechtlichen Sender GEZ zu zahlen. Aber du musst nicht den Kabelanschluss wählen, sondern könntest DVB-T wählen. Aber das steht in den Hausregeln.
Es geht hier nicht um die GEZ. Diese wird selbstverständlich bezahlt. Ein DVB-T Empfang ist nicht möglich ( Erdgeschoss, Stahlbeton( wurde getestet )). Es gibt aber eine Kabelanschlussdose, wofür man allerdings einen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschliessen muss (Einrichtungsgebühr 80€ + monatl. Gebühr).
Da aber von der Sozialhilfe/Rente kaum etwas übrig ist, war die Frage, ob die öffentlichen Sender kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen (ob es da ein Gesetz/Regelung gibt) ?
Das lässt sich mit einem Krankenhaus nicht vergleichen. Wärend Du dort nur unter gebracht wirst um Deine Genesung wieder herzustellen ist man in einem Pflegeheim im Allgemeinen mit einem festen Wohnsitz dort auch gemeldet.
Und jede Person, die über entsprechendes Einkommen verfügt ist zur Zahlung der GEZ natürlich auch in einem Pflegeheim verpflichtet. Anders herum gelten dort natürlich auch die gleichen Ausnahmeregelungen in Bezug auf Befreiung von der GEZ.
Das gleiche gilt übrigens auch bei einem eigenen Ferienhäuschen. Auch dort muß die GEZ separat normaler Weise entrichtet werden.
Es geht nicht um die GEZ.