Nachts schleicht ständig jemand ums Haus?
Hey
Eben ist es schon wieder passiert: Irgendwer ist ums Haus gelaufen.
Es war so: Ich (Männlich, 15 Jahre alt) saß draußen aufm Balkon im dunkeln, hab über Kopfhörer Musik gehört und bisschen den Himmel angeguckt (ich bin sehr oft Nachts alleine zuhause, weil meine Eltern als Ärzte in einem Krankenhaus mit Personalmangel arbeiten).
Ich habe zwei Hunde, von einem bin ich es gewohnt dass der mal schneller sauer wird und irgendwas anbellt, der andere hingegen ist extrem ruhig und bellt eigentlich nie ohne Grund.
So, folgende Situation:
Ich sitze da also und plötzlich springen beide Hunde auf, rennen knurrend und bellend ein Stockwerk tiefer ins Wohnzimmer und rennen von da aus von Raum zu Raum. Wir haben Bewegungsmelder an den Hauswänden, das licht geht an falls da jemand her rennt und so war es auch. Als ich nach draußen geschaut habe, habe ich den Schatten einer weg laufenden Person gesehen. Ich bin mit meinen Hunden zur Haustür gerannt, habe meine Hunde rausgelassen, habe mir ne Taschenlampe genommen (das ist so ne Taschenlampe die du auch als Schlagwaffe benutzen kannst) und bin den Hundis gefolgt.
Die Hunde sind nach einigen Minuten wieder ins Haus gegangen und waren wieder ruhig. Ich hab mir einen wieder mit rausgenommen und habe den kompletten Garten abgesucht. Habe mit der Taschenlampe in die Bäume, Büsche ect geleuchtet, keiner (mehr) da. Ich bin dann noch ein bisschen draußen geblieben und habe auch kurz in die Gärten meiner Nachbarn geleuchtet, keiner da. Ich bin also nach 15 Minuten wieder rein gegangen.
Das ist das zweite Mal in dieser Woche dass draußen irgendwer ums Haus läuft!
Was soll ich das nächste Mal machen wenn irgendwer mitten in der Nacht wenn ich ganz alleine bin ums Haus schleicht???
Hätte ich diese Person erwischt, dürfte ich meine Hunde auf die loslassen? Sind ein Rottweiler und ein Großpudel. Hätte es Konsequenzen wenn jemand bei mir einbrechen will und einer der Hunde den beißt?
13 Antworten
§ 833 BGB - Haftung des Tierhalters
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."
Und auch empfehlenswert:
https://www.ms-sicherheitssysteme.de/darf-ein-hund-den-einbrecher-beissen/
"In Deutschland muss ein Hund so gehalten warden, dass er andere nicht verletzen kann. Das gilt auch für Menschen, die das Grundstück unbefugt betreten."
Einen Hund auf jemanden bewusst hetzten darf man nicht. Wie es jetzt allerdings ist wenn die Person Dich angreift, weis ich nicht. Aber ich denke das dies dann eine ganz andere Situation ist wo anders rechtlich damit umgegangen wird.
Schlagstöcke sind doch meines Wissens verboten in Deutschland, wenn der zum Einsatz kommt denke ich wirst Du da Probleme bekommen. Aber ob das jetzt wirklich verboten ist bin ich mir 100% nicht sicher, aber dies gilt auch unter Waffe und ein Waffenbesitz ist nicht erlaubt!
Wenn Du jetzt ein dementsprechend eingezäuntes Grundstück hast, mit einem Warnschild und die Hunde gehen auf diese Person los ohne das Du den Befehl gibst kann ich mir nicht vorstellen das es da Probleme gibt. Schließlich wurde da drauf hingewiesen mit dem Schild und von Kettenpflicht auf dem eigenen Grund habe ich noch nichts gehört. Eher im Gegenteil.
Tun dies diese Hunde würde ich aber in eine Hundeschule gehen.
Aber ganz ehrlich, wäre ich in dieser Situation hätte ich schon Bammel. Bei einem versuchten Angriff würde ich definitiv meine Hunde auf ihn hetzen .... aus Angst. Da würde ich nicht viel nachdenken. Klar heißt es erst Denken, dann handeln aber ob ich in so einem Fall viel nachdenke bezweifle ich ehrlich gesagt.
Aber wie bereits erwähnt ich müßte mir sicher sein das es sich um eine Person handelt die schlechtes vor hat, damit meine ich ein Angriff auf mich.
Ich habe aber keinen Hund, deswegen bin ich mir da nicht sicher.
Ich kann nur sagen, das ich z.B. eine lange Zeit Kampfsport betrieben habe. Muß ich mich wehren gegen jemand, muß ich aufpassen das ich ihn nicht groß verletze. Da mein wissen so weit ausgeprägt ist das ich weis wie ich jemand Schaden zufügen kann. Tu ich dies bewusst, kann ich großen Ärger bekommen. Obwohl es Notwehr war.
Es ist in Deutschland nun mal l so das erst etwas schlimmes passieren muß bevor man handelt oder gehandelt wird.
Selbst wenn man handelt als Notwehr muß man aufpassen was man tut!!
Also ich würde definitiv nicht in Deinen Garten mit den Hunden gehen ;) ein Schild wäre sinnvoll und ist evtl etwas abschreckend!!
und ein Waffenbesitz ist nicht erlaubt!
Und das steht wo?
Wie gesagt, wissen tu ich das nicht genau mit dem Schlagstock. Ich weis nur das es mit Schlagringen und gewissen Messern die zum Einsatz kamen schon mächtig Probleme gegeben hat. Aber keine Ahnung wird auch auf die Sachlage drauf ankommen. Bewusstes hetzen der Hunde ist aber nicht erlaubt, aber bei einem Angriff ist das bestimmt was anderes. Es hat niemand was auf Deinem Grund verloren und bei einem Biss eines Hundes wird Dir niemand nachweisen können das die Hunde gehetzt wurden. Aussage gegen Aussage. Ich denke Du weißt was ich meine!! Fakt ist, es wurde drauf hingewiesen das Hunde dort frei rum laufen und hier wachen. Meistens auch mit einem Schild wo der betreffende Hund drauf abgebildet ist. Also kennt der jenige das Risiko das er eingeht.
dass ich dafür keinen Waffenschein brauche
Auf dem eigenen eingefriedeten Grundstück brauchst du niemals gar nie nicht einen Waffenschein.
Wenn das Haus soundso weit entfernt vom nächsten liegt, darfst du die Hunde loslassen ohne dass sie speziell ausgebildet sind.
Wenn es aber schon das zweite Mal ist dass da jemand rumschleicht, lassen sie (Eibrecherbande) sich wahrscheinlich eh von den Hunden abschrecken. Bestimmt haben die gecheckt ob in den Ferien niemand da ist.
Hunde sind ein super Einbrecher Schutz! Mach dir keine Sorgen. Du musst die Hunde nur im Griff haben und im Ernstfall natürlich nicht die Tiere vorschicken, sondern die Polizei rufen.
Das passierte alles innerhalb deines Grundstücks? Jemand hat also den Zaun überwunden? Oder ist er außen herumgeschlichen?
Das passierte alles innerhalb deines Grundstücks? Jemand hat also den Zaun überwunden?
Jup
Na dann kannst du auch deine Hunde loslassen. Sie dürfen ja dort herumschnuppern. Und wenn dann da jemand ist, der da nicht hingehört, tja, erst mal Pech gehabt.
Du müsstest du rufen, dass du deine Hunde loslässt.
Deine Hunde müssten erst versuchen die Person zu stellen und dürften erst auf dein Kommando zubeißen bzw. müssten auf dein Kommando dann auch wieder ablassen.
Wenn dein Hund in solchem Schutz nicht ausgebildet ist und der Person dann massiven Schaden zufügt ohne dass du in irgendeiner Weise deinen Hund unter Kontrolle hast oder eingreifen kannst, wird das kein gutes Nachspiel für deinen Hund haben.
Wenn er aber entsprechend ausgebildet ist und gehorcht, dann kannst du bedenkenlos deine Hunde zum Schutz deines Grundstückes einsetzen. Also ganz normal als Wachhund.
(Bezüglich des Rumschleichens auf deinem Grundstück)
Wenn jemand einbricht bin ich mir sicher, dass du ohne weiteres deine Hunde zur Selbstverteidigung einsetzen darfst.
Also ich wüsste jetzt nichts von Kettenpflicht. Wenn das Grundstück gut umzäunt ist, es mit einem Schild also eine Warnung vor den Hunden angebracht ist, sollte man das für ernst nehmen. Was hat ein fremder auf dem Grundstück verloren? Wenn die Hunde ihr Revier verteidigen sehe ich da keinen Sinn darin den Besitzer zu bestrafen.
Ich spreche nicht von Sinn und Unsinn dieses Gesetzes. Ich sage einfach wie die rechtliche Lage ist und die ist eindeutig.
Du kannst deinen Gartenzaun mit „Betreten Verboten“ Schildern und LED Lämpchen pflastern, das ändert nichts daran, dass dein Hund einen Eindringling nicht beissen darf. Auch auf deinem Grund und Boden nicht.
Du kannst den Eindrigling wegen Hausfriedensbruch anzeigen und er kann dich im Falle eines Bisses oder einer Attacke ebenfalls Anzeigen.
Für dich hat eine Anzeige wegen eines Bisses aber ziemliche Folgen, denn du musst zum Wesenstest. Und entsprechen des Resultats werden Massnahmen gegen dich und deinen Hund verhängt.
Anketten musst du deinen Hund nicht, eine Leinen- oder gar Kettenpflicht auf dem eigenen Grundstück besteht nicht. Aber du musst garantieren, dass er keinen beisst.
Ich finde dieses Gesetz auch schwachsinn, denn wozu hab ich einen Hund, wenn er mich nicht aktiv beschützen darf. Aber eben, Gesetz ist nun mal Gesetz.
Wenn der Einbrecher flüchtet, wirst du wohl keine Anzeige bekommen. Wird er aber von der Polizei gestellt, kannst du wohl davon aus gehen, dass er dir eine reinwürgt und eine Gegenanzeige aufsetzt.
Das ist der grösste Humbuk den ich je gelesen habe. So ein Schwachsinn!
Ich Deutschland ist es verboten seinen Hund, auch zum Schutz, auf andere Leute los zu lassen.
Selbst wenn einer bei einem Einbruch im Wohnzimmer gebissen wird, kann der Einbrecher Anzeige stellen.
Ein Hund darf in Deutschland in keinem Fall einem Menschen Schaden zufügen. Niemals!
Bevor du das nächste mal so „tolle“ Tipps verteilst, mach dich doch mal mit dem Gesetz vertraut.
Ich habe einen Bekannten der im Gebäudeschutz arbeitet, mit Hund.
Wenn du deinen Hund entsprechend ausbildest, darfst du auch als Privatperson deinen Hund als Wachhund einsetzen.
Deshalb muss man warnen, dass man den Hund loslässt und der Hund muss die Person erst stellen. Bedeutet anbellen und in eine Ecke drängen. Wenn das nicht möglich ist, darf er die Person auf Befehl des Besitzers durch zupacken festhalten. Das erfordert aber eine entsprechende Ausbildung des Hundes.
Habe ich auch extra mehrfach geschrieben, dass eine entsprechende Ausbildung vorhanden sein muss...
Ich wollte auf keinen Fall damit sagen, dass man einfach auf gut Glück seinen Hund losschicken kann. Das hättest du auch verstanden, wenn du ordentlich gelesen hättest!
Nein auch dann ist es verboten.
Du kannst doch keine Privatperson mit einem Polizisten oder Security Mitarbeiter vergleichen.
Der Polizeihund darf beissen, der Security Hund eher nicht, da bin ich mir nicht sicher.
Was ich aber zu 100% weiss ist, dass ein Hund der Privat geführt wird niemals einen Menschen angreifen oder gar beissen darf. Niemals!
Auch wenn der Hund eine IPO3 Ausbildung hat, darf eine Privatperson ihren Hund nicht zum selbstschutz einsetzen.
Da kannst du solange rufen und schreien wie du lustig bist, darfst dich auch im Kreis drehen und deinen Namen tanzen. Du darfst den Hund niemals auf andere Leute hetzen.
Punkt. So sieht die Gesetzeslage nunmal aus.
Selbst wenn einer bei einem Einbruch im Wohnzimmer gebissen wird, kann der Einbrecher Anzeige stellen.
Du meinst, bei einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Tat? Und das steht wo?
Selbstverständlich kann der Einbrecher das anzeigen. Zumindest traue ich ihm das zu, weil das ganz einfach ist. Aber Aussicht auf Erfolg hat er damit nicht. Ich könnte noch ganz andere Dinge mit einem Einbrecher machen, wenn er auf frischer Tat ist.
Ich gehe davon aus dass ich dafür keinen Waffenschein brauche, weil die frei erhältlich ist.
Vorne am Zauntor und an der Haustür hängen welche.