Darf eine Kinderpflegerin / Sozialpädagogische Assistentin alleine in der Kita Kinder betreuen?
Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob jemand weis, wie es rechtlich aussieht, ob eine Kinderpflegerin / Sozialpädagogische Assistentin alleine in der Kita auf die Kinder aufpassen darf? Sprich z.B.: in der Spätschicht. Ab 17:00 verlässt das komplette Personal das Haus. Die Kinderpflegerin wäre von 17:00 bis 19:00 Uhr alleine im Haus mit einer Kinderanzahl von ca. 7-10 Kindern im Altersbereich von 8 Monaten bis 5 Jahren.
Was ist, wenn etwas passiert? Und darf eine Kinderpflegerin rechtlich gesehen alleine die Kinder im Haus betreuen? Ich meine mal gehört zu haben, dass nur Erzieher allein mit Kindern bleiben dürfen und Kinderpfleger und SPA´s nur mit eine Erzieher zusammen?
Weis da jemand etwas darüber?
3 Antworten
Im Kreis Pinneberg (Schleswig Holstein) müssen immer wenigstens zwei Erwachsene in der Kita anwesend sein (auch wenn nur noch ein Kind in der Kita ist) , eine der Personen muß Erzieher/In sein - die zweite kann dann auch eine der Raumpfleger/Innen sein - egal.
Hab gerade nochmal gelesen... Von 8 Monaten bis 5 Jahren... Ja wie soll eine alleine da allen gerecht werden??? Geht doch gar nicht. Wenn ein kleines schlafen muss oder gewickelt wird ist der Rest alleine oder was??? Wundert mich, dass die Leitung bzw der Rest vom Team da nicht selbst drauf kommt. Das gibt's ja gar nicht.
Nein. Niemand darf ganz alleine in der Einrichtung Kinder betreuen. Egal ob viele oder wenige. Es MÜSSEN immer mindestens zwei volljährige Personen im Haus sein. Rechtlich gesehen darf das auch eine Kinderpflegerin und die Hauswirtschaftskraft, Praktikantin, etc. sein. Aber immer mindestens 2 in der Einrichtung- allerdings nicht zwingend zusammen am Kind. Also wenn eine Erzieherin zB in der Vor- und Nachbereitung ist und nicht mit in der Gruppe ist das wieder in Ordnung. Ich denke da sollte man den Dienstplan ändern. Klingt nicht gerade sinnvoll- und zwei Stunden ist ne richtig lange Zeit...