Darf ich meine 14-jährige Tochter eine Woche lang alleine zu Hause lassen?
Darf ich meine 14-jährige Tochter eine Woche lang alleine zu Hause lassen???
Sie ist sehr reif und es geht absolut nur um die rechtliche Lage.Ich kann ihr vollkommen vertrauen!
11 Antworten
Das darfst du. Für die Erfüllung der Aufsichtspflicht ist entscheidend, dass du deiner Tochter aufgrund ihres Verhaltens zutrauen kannst, diese Woche allein zu bewältigen.
Es gibt kein Gesetz, welches regelt, ab wann man Kinder/ Jugendliche alleine lassen darf - und das ist auch sinnvoll. Kinder verhalten sich höchst unterschiedlich. Meine älteste Tochter hätte ich in diesem Alter unbesorgt eine Woche allein lassen können, ihre Zwillingsbrüder hingegen auf keinen Fall. Die waren dazu erst mit 16 Jahren in der Lage.
Was du sicherstellen solltest, ist eine zuverlässige Anlaufadresse, die auf jeden Fall immer erreichbar und im Notfall schnell vor Ort ist.
Unvorhergesehene Dinge können eine 14-Jährige ganz schnell aus der Fassung bringen, und dann ist Unterstützung wichtig.
Die Frage der Fahrlässigkeit wird sich dann stellen, wenn etwas passieren sollte - und sei es nur, dass deine Tochter abends in der Disco erwischt wird oder die Nachbarn sich wegen Ruhestörung aufgrund von Party bei der Polizei beschweren.
Wenn du diese Dinge nicht befürchten musst, brauchst du auch keine aufsichtsrechtlichen Bedenken haben.
Und was das Jugendamt betrifft: Das reagiert nur bei Gefahr im Verzug sehr schnell. Eine Telefonnummer, unter der ihr erreichbar seid, wird es für den Fall der Fälle ja wohl geben.
Gesetzliche Regelung der Aufsichtspflicht
Wenn eine Person gesetzlich gegenüber minderjährigen Kindern zur Aufsicht verpflichtet ist, so haftet er gemäß § 832 BGB für Schäden, die während der Zeit seiner Aufsicht die Kinder einem Dritten zugefügt haben. Ausnahme hierbei besteht, wenn der Aufsichtspflichtige beweisen kann, dass der entstandene Schaden eingetreten ist, obwohl er seine Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat.
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres haften Kinder gemäß § 828 BGB grundsätzlich nicht. Sollte den Eltern eine Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, so müssen diese für den entstandenen Schaden haften – anderenfalls nicht. Ein Kind muss nicht ständig von seinen Eltern bewacht, sondern nur im gebotenen Rahmen beaufsichtigt werden [AG Bonn, 14.03.2011, 104 C 444/10]. Liegt allerdings eine grobe Aufsichtspflichtverletzung seitens der Eltern vor, müssen sie für den dadurch entstandenen Schaden in Haftung treten [LG Bielefeld, 18.10.2006, 21 S 166/06].
Zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr sind Kinder voll haftungspflichtig, sofern sie die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzen. Generell gilt, dass die Eigenverantwortung der Kinder mit zunehmendem Alter steigt, während die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten gleichzeitig sinkt.
Eine Sonderregelung besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr:
Kinder, die das siebente Lebensjahr, aber nicht das 10. vollendet haben, müssen nur dann für einen bei einem Unfall mit einer Schwebebahn, Schienenbahn oder einem Kraftfahrzeug entstandenen Schaden an einer anderen Person haften, wenn er diesen vorsätzlich herbeigeführt hat.
Minderjährige, die das 10. Lebensjahr, aber nicht das 18. vollendet haben, sind gemäß § 828 BGB nicht für den entstandenen Schaden verantwortlich, wenn sie nicht die für diese Erkenntnis notwendige Einsicht besitzen.
Verletzung der Aufsichtspflicht
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt immer dann vor, wenn die aufsichtsführende Person ihren Pflichten nachweislich nicht nachgekommen ist. Ist dies der Fall, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch privatrechtliche entstehen, in erster Linie Schadensersatzansprüche gemäß § 832 BGB. Zusammen mit § 831 BGB ergibt sich eine gesetzliche Regelung, nach der nicht nur derjenige für etwaige Schäden verursacht hat, sondern auch derjenige, der die Verantwortung für diese Person trägt.
Dabei muss aber eindeutig sein, dass die verantwortliche Person ihre Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt hat und dass ein schädigendes Verhalten vorhersehbar gewesen ist [AG München, 01.12.2009, 155 C 16937/09]. Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen [AG München, 27.06.2007, 322 C 3629/07]. Ebenso wenig können spontane Reaktionen oder Taten von (Klein-) Kindern verhindert werden, die gegebenenfalls zu einer Schädigung eines Dritten führen können. In derartigen Fällen liegt keine Verletzung der Aussichtspflicht vor; die Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtigen Personen können auch für solch ein Verhalten nicht haftbar gemacht werden [OLG Bamberg, 23.01.2007, 5 U 227/06], [LG Coburg, 29.09.2004, 21 O 395/04].
Anders hingegen ist die Situation, wenn Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben: deponieren sie beispielsweise Silvesterböller so, dass ihr minderjähriges Kind diese erreichen und an sich nehmen kann, um später damit einem Dritten einen Schaden zuzuführen, liegt eine klare Verletzung der Aufsichtspflicht vor [LG München I, 12.07.2001, 31 S 23681/00]. Somit können die Eltern haftbar gemacht werden. Hätten sie die nachweislich Böller versteckt und ihr Kind hätte sie dennoch gefunden, wäre die elterliche Aufsichtspflicht nicht verletzt worden. Auch dürfen Eltern ihren Kindern nicht erlauben, besagte Silvesterböller selbständig abzubrennen [OLG Schleswig-Holstein, 12.11.1998, 5 U 123/97]. Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern direkt daneben stehen oder nicht – die Aufsichtspflicht wird durch diese Handlung verletzt.
Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/aufsichtspflicht-eltern
Ganz bewusst habe ich das Gesetz kopiert, um Dir selber die Interpretation zu lassen.
Ich würde eine 14-jährige nicht eine ganze Woche alleine lassen. Auch nicht, wenn sie sehr reif und verantwortungsvoll ist.
Der Vollständigkeit halber hier noch der andere Teil:
Aufsichtspflicht
Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen
- Keinen Schaden erleiden
- Anderen keinen Schaden zufügen
- Andere nicht gefährden.
Zudem sollten die Aufsichtspflichtigen wissen, wo sich die ihnen anvertrauten Personen gerade befinden und welcher Tätigkeit diese nachgehen.
Aufsichtspflichtige Personen sind laut Gesetz (§ 1631 Abs. 1 BGB) die Personensorgeberechtigten, das bedeutet die Eltern. Doch auch in anderen Beziehungsverhältnissen gibt es Aufsichtspflichtige gegenüber Minderjährigen:
- Kindergärtner/Lehrer gegenüber ihren minderjährigen Schülern
- Ausbilder gegenüber minderjährigen Auszubildenden
- Pflegeltern eines Pflegekindes
- Vormund gegenüber einem Mündel
- Jugendpfleger in Jugendgruppen gegenüber minderjährigen Teilnehmern
Aber was ganz genau ist die Aufsichtspflicht, ist es so dass man sein Kind die ganze zeit überwachen muss???
Ne, steht ja da . Dies beinhaltet auch, dass Eltern beziehungsweise andere aufsichtspflichtige Personen die ihnen anvertrauten Personen nicht permanent überwachen müssen Das meint aber , das du nicht ständig hinter ihr stehen musst. Aber 1 Woche allein geht nicht! Du musst schon jemanden haben der regelmäßig 1 -2 mal täglich vorbeischaut und am besten auch übernachtet. Aber wo kein Kläger da kein Richter! Und wenn was passiert bist du verantwortlch und du würdest dir bestimmt nacher Vorwürfe machen.
ja, braucht aber nur was passieren.. muss nicht mal ihre schuld sein.. und du hast die schlimmsten schuldgefühle die du dir vorstellen kannst und eventuell noch rechtliche folgen.
Nein, natürlich soll und darf man Kinder nicht rund um die Uhr "bewachen", sie brauchen Freiräume. Aber die Aufsichtspflichtigen müssen aus Erfahrung wissen, wie das Kind mit diesen Freiräumen umgeht und ihre Aufsichtpflicht entsprechend anpassen
Es ist halt ein wenig Gratwanderung, weil der Begriff sehr auslegegungsfähig ist und eben auch an das jeweilige Kind und sein Verhalten / seine Kompetenz angepaßt werden muß
Nicht alles liegt in der Macht des Kindes..
viele gefahrensituation sind so ungewohnt dass man sie vorher nicht abschätzen kann.
Ich kann nur von der tochter einer guten freundin sprechen.. diese wurde auch für 5 tage mal "sich selbst" überlassen, ein zuverlässiges mädchen! Die unaussprechliche tragödie war dann dass eine verbecherbande aus dem ausland davon wohl wind bekommen hat, das kind wurde mehrmals vergewaltigt (zuhause!), alle wertsachen entwendet. Die polizei ging davon aus, dass es ursprünglich ein "normaler einbruch" hätte werden sollen, mit dem mädchen hatte man nicht gerechnet. Das Mädchen beging viele jahre später selbstmord, ob deswegen kann ich nicht sagen.
Natürlich ist das eine tragödie die ihresgleichen sucht.. aber diese beiden menschen können es sich bis heute nicht verzeihen. In meinen augen sollte man minderjährige und geistig altersschwache personen nicht einfach sich selbst überlassen.. gerade solche personen wissen oft nicht wie man sich in bestimmten situationen zu verhalten hat, da wird die tür abgesperrt, aber das fenster himmelweit offen gelassen.. ich als mutter würde mir sowas niemals verzeihen.
Na ja, als Vater von 3 Kindern habe ich die nie alleingelassen (was nur bedeutet: wenn ich nicht um Haus war, hat jemand anders das "offene Ohr und Auge" gehabt.
Und ich wäre noch nicht mal auf die Idee gekommen, sie als 14jährige ohne Aufsicht zu lassen - obwohl ich mich zu 99% auf meine Kids verlassen konnte (wobei meine Kids "vernünftiger" waren bei Abwesenheit von Erwachsenen ;-)
Aber man muß halt die Balance zugunsten der Kinder hinbekommen: soviel Freihiet wie möglich, soviel Kontrolle wieder nötig (und bei "Kontrolle" tun sich heute viele beim falsch verstandenen Freihitsbegriff schwer - obgleich Kinder das anders wahrnehmen ;-)
Deshalb hattte ich auf Gefahrenquellen hingewiesen - mit meinen Kids war geübt, was tun bei Feuer, Blitzschlag, Fremden etc. - nicht erst 5 Minuten vor Abwesenheit, sondern ganz normal zwischendurch
Ja, das ist auch sehr wichtig.. man muss aber auch dazu sagen, dass auch jedes kind anders in der geistigen entwicklung steht.. viele sind mit 14 noch keinesfalls "krisensicher", andere 14 jährige sind dagegen 18 jährigen oft schon nicht sehr unähnlich... da muss man natürlich als elternteil sein kind richtig einschätzen können...
aber all das hat in meinen augen nichts damit zutun ein kind so lange alleine zu lassen, denn das ist in allen fällen eine ungewohnte situation.. außer die 14 jährige geht schon alleine zum arzt, einkaufen, kocht für sich, wäscht wäsche, schmeißt sonstig den haushalt, hat als hauptbeschäftigung die arbeit (in dem fall schule), hat eine bankomatkarte, usw usw. Ein schulpflichtiges Kind in dem alter KANN GAR NICHT all das bereits einwandfrei bestreiten, soll es auch gar nicht können, denn es ist ein kind und es ist in der aufgabe des erwachsenen auch weiter zu gewährleisten dass das kind kind sein kann.. denn es gehören auch soziale kontakte daheim zum alltag. Da holt man sich eben im fall der fälle ein familienmitglied ins haus oder einen sitter..
ich war auch immer ein sehr braves kind, meine eltern oft lange nicht zuhause,.. ich hatte noch bis 16 jahren einen sitter.. die hat in solchen fällen bei uns geschlafen (wenn es länger als 5 tage wurden), mir den größten teil der hausarbeit abgenommen und war vor allem da wie eine ersatzmutter um zu quatschen wenn ich heim kam.. kontrolle war das keine, sondern eben hilfe. Ich hätte mir auch nie vorstellen können mal ne woche heim zu gehen und da keinen vorzufinden..
Ist eine kitzlige Frage, die man nicht nach dem Motto "wird schon gutgehen" schnell beantworten sollte - denn wenn irgendetwas schief läuft, gibt es sehr viel vermeidbaren Ärger.
Zunächst einmal gilt das gleiche wei beim Schulweg von ABC-Schützen: wenn die Eltern aus Erfahrung wissen, daß Ihr Kind sich auf dem Weg sicher bewegt und nicht zu Eskapaden neigt, kann das Kind alleine zur Schule gehen. Sollte trotzdem Unerwartetes passieren, sind die Eltern aufsichtsrechtlich aus dem Schneider.
Wenn Du also aus gesicherter Erfahrung weißt, daß die Tochter die Abwesenheit der Erwachsenen ungebührlich ausnutzt und auch weiß, wie sie sich im Gefahrenfall zu verhalten hat (Feuer, Einbruchsversuch, Fremde an der Haustür etc.), kann das angegangen werden.
Bleibt die Aufsichts- und Fürsorgepflicht, die in diesem Alter durchaus notwendig ist - diese kannst Du nicht einfach an Deine Tochter delegieren, aber auch nicht "da gibt es jemand, der kann im Ernstfall mal schauen". Du mußt eine zuverlässige Person beauftragen, in Deiner Abwesenheit diese Pflichten (auch unaufgefordert durch die Tochter) wahrzunehmen. Das zu regeln, gehört zur Fürsorgepflicht und "ihr bester Freund" ist da kaum der geeignete Ansprechpartner, da er mit 20 sicher volljährig ist, aber nicht als neutrale Respektsperson agieren kann
nein, das dafst du leider nicht.. sie ist ja schul- und aufsichtspflichtig und es ist in deiner gesetzlichen verantwortung das auch zu gewährleisten.
vielleicht kann ja die oma bei ihr übernachten die woche über.. oder sie darf die woche bei einer freundin bleiben.
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die das Alleinbleiben von Kindern regelt. Demzufolge obliegt es der Entscheidung der Eltern, was sie ihrem Kind zutrauen. Im Fall, dass etwas passiert, werden sie sich hinsichtlich einer Aufsichtspflichtverletzung überprüfen lassen müssen, was aber nicht bedeutet, dass diese auch tatsächlich verletzt wurde.
richtig, eltern werden nicht bestraft wenn sie ihr kind alleine lassen, jedoch werden sie bestraft wenn etwas passiert.. denn dann sind sie ihrer aufsichtspflicht nicht nachgekommen.
daher: kinder lässt man nicht alleine, sondern organisiert sich einen babysitter.
Ich persönlich kann mir gar nicht vorstellen was passieren würde wenn nachts jmd einbricht, sie einen unfall hat auf dem weg nach hause, usw usw usw
Das sind aber eine Menge Phantasien, die da mit dir durchgehen :). Der Unfall kann auch passieren, wenn die Eltern da sind - deswegen werden sie sicherlich nicht wegen einer Aufsichtspflichtverletzung belangt.
Ob man das seinem Kind zutraut oder nicht, müssen Eltern individuell entscheiden. Ich persönlich würde nicht gleich Einbruch, Mord und Totschlag befürchten :).
Wenn das kind etwas anstellt, haften die eltern wenn es auf eine aufsichtspflichtsverletzung zurück zu führen ist, da reicht es dass die kleine um 11 uhr unterwegs ist und etwas demoliert ODER z.b. auf dem weg nach hause stürtzt und sie keiner "vermisst" im richtigen zeitrahmen, sie entführt wird, sie schwer krank wird, usw usw. schnell geht es dann darum wo die aufsichtsperson war, es ist NICHT rechtlich möglich sein kind sich selbst zu überlassen für so einen zeitraum.. ko fall: fahrlässige tötung. Davon abgesehen der moralische standpunkt..welche vorwürfe man sich hier machen kann wenn tatsächlich etwas passiert.
was du befürchtest ist deine sache, ich spreche an was man befürchten kann und in meinen augen auch sollte, weil das tagtäglich vorkommt. Natürlich kann jede mutter, jeder vater selbst entscheiden wie weit er/sie das risiko abschätzt, aber das risiko ist da.
da reicht es dass die kleine um 11 uhr unterwegs ist und etwas demoliert
Würde die Mutter das befürchten, würde sie sie kaum alleine lassen wollen.
ODER z.b. auf dem weg nach hause stürtzt und sie keiner "vermisst" im richtigen zeitrahmen
Tagsüber wird das nicht unbemerkt bleiben und nachts sollte sie nicht unterwegs sein. Zudem lassen sich regelmäßige Anrufe und Nachrichten vereinbaren.
sie entführt wird,
Oh ja. Die Wahrscheinlichkeit, dass das ausgerechnet in dieser Woche passiert, scheint mir enorm hoch. Und: Das ließe sich auch in Anwesenheit der Eltern nicht vermeiden.
sie schwer krank wird
Dafür gibt es den Freund samt Eltern in der Nachbarschaft, Telefon, Notarzt und Krankenhaus.
es ist NICHT rechtlich möglich sein kind sich selbst zu überlassen für so einen zeitraum
Das findet sich nochmal wo genau rechtlich festgelegt? Es gibt kein Gesetz, welches solche Dinge regelt.
Davon abgesehen der moralische standpunkt..welche vorwürfe man sich hier machen kann wenn tatsächlich etwas passiert.
Damit müssen die Eltern leben, das ist ganz sicher richtig.
ich spreche an was man befürchten kann und in meinen augen auch sollte, weil das tagtäglich vorkommt.
Nein: Es ist nicht an der Tagesordnung, dass Kinder entführt werden. Und alles andere ist eine Sache von Wahrscheinlichkeiten. Die muss man abwägen und dann entscheiden. Panikmache halte ich dennoch für unangebracht.
Ich mache keine panik, ich schreibe hier einen persönlichen erfahrungsbericht, genauso wie du.. ich persönlich würde mein kind gerade in dem alter nie für so einen zeitraum alleine lassen, auch dann nicht wenn jeden tag ein 20 jähriger nach dem kind schaut, vor allem kein "guter freund", das ist keinesfalls eine respektperson.
Kinder machen dummheiten, das ist ganz klar.. und ich will auch nicht sagen dass das mädel unbedingt was dummes tun wird, aber dass sie es tun kann, das steht außer frage. Viele dinge liegen aber nicht in der macht eines kindes.. z.b. eben unfälle am heimweg, das muss keinesfalls immer entdeckt werden- hängt stark davon ab wo das Mädel wohnt und unterwegs ist. Ich bin auch in einem dorf groß geworden, bei uns bestand so eine gefahr immer, deswegen gingen wir auch immer zu zweit nach hause mit der nachbarstochter.
weiters kann es durchaus sien dass sie krank in der nacht werden könnte.. und zwar von husten über anfall kann alles passieren! ja, es KANN. ein beispiel von vielen wo hilfe nicht sofort da sein muss wenn die eltern außer haus sind und auch sonst keiner da ist.
Es ist gesetzlich festgelegt dass kinder von den eltern so "beschützt" sein müssen, dass weder sie etwas anstellen, noch ihnen etwas passiert. wenn ein kind stürtzt dann holt es hilfe oder die eltern wissen es spätestens nach 5h wenn es nicht daheim auftaucht, das war dann eben ein normaler unfall.. Dumm nur wenn die eltern nicht da sind.. und das mädel schwer verletzt irgendwo bis spät nachts im busch liegt und sich sonst was holt..in so einem fall kann es rechtliche probleme geben, denn die eltern haben die sicherheit zu gewährleisten, zumindest durch einen vertrauensvollen sitter. von diesem war anfangs aber noch gar nicht die rede!
Natürlich sind das alles wahrscheinlichkeiten, aber potentielle wahrscheinlichkeiten über die man sich als erwachsener klar sien sollte. wenn ich so eine frage lese sehe ich es in meiner verantwortung darüber aufzuklären.. wieso? weil es passieren KANN, weil ich dementsprechend auch schon erfahrungen gemacht habe. selbstverständlich kann die mutter so entscheiden wie sie will, aber meinen mund lass ich mir deswegen nicht verbieten wenn ich um einen rat gefragt werde bei dem ich bereits erfahrungen habe
Schulpflichtig gerade nicht, es sind ferien, außerdem ist eine benachberte, gut befreundete familie da und ihr bester freund (20, ebenfalls sehr vertrauensvoller und verantwortungsbewusster Typ) würde bei ihr übernachten und wenn ich ihm ein schreiben da lasse, würde er in der Zeit die verantwortung übernehmen können.
wenn ein erwachsener bei ihr übernachtet, dann sieht die sache anders aus, dann hast du die aufsichtspflicht bzw die verantwortung auf jmd übertragen, quasi ein babysitter.
na, wenn da mal nix passiert. ich würde nicht unbedingt einen 20 jährigen bei meiner 14 jährigen tochter übernachten lassen. lass sie doch für eine woche bei ihrer besten freundin wohnen.
Ich finde du solltest dich an eine deiner Freundinnen wenden oder an jemanden aus deiner Familie oder von den Nachbarn die täglich (!) nach ihr schaut und du rufst sie am besten morgens und abends an!
Vielen, vielen lieben Dank Jule!!!! Das hilft mir sehr...ihr bester Freund (20) wohnt zwei straßen weiter und er und seine eltern können innerhalb von 5 min. da sein...
Meine Mutter war nur sehr in Sorge, weil sie meinte, da wir auf dem Dorf leben, spricht sich das schnell rum und sollte das Jugendamt geholt werden, müssten wir eben wissen ob wir fahrlässig gehandelt haben.