ALG I, Probearbeit mit Grund abgelehnt. Droht Sperrzeit?
Ich bin seit 5 Monaten arbeitslos und hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch. Der Arbeitgeber stellt nur befristet ein, d.h. Januar und Februar wird man entlassen und im März wieder eingestellt. Dass dieser Job meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld aufbrauchen kam mir erst im Nachhinein. Wir haben einen Probearbeitstag vereinbart, für den ich bei der Agentur für Arbeit einen Fahrkostenzuschuss beantragt habe. Dadurch hat das Amt davon erfahren. Sie haben der Firma einen Berichtsbogen zugeschickt, wo anzukreuzen ist was ich gemacht habe und ob ich überhaupt anwesend war. Ich habe aber den Probearbeitstag wieder abgesagt, weil ich das Risiko das daraus besteht nämlich Aufbrauch des Arbeitslosenschutzes, da ich keine 12 Monate durcharbeite, für mich keine Option ist. Kann die Agentur von mir verlangen, den Job anzunehmen und bekomme ich dadurch Sperrfrist ?
1 Antwort
zunächst einmal: von dem Probetag hätten sie so und so etwas erfahren, wenn die Firma dir das anbietet und du abgelehnt hättest, wäre die Mitteilung von der Firma an die Agentur gegangen.
Sei einfach ehrlich, gehe zur Agentur und erzähle dein Dilemma, es ist immer eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters mit drin. Und wenn es keinen Nachteil für dich hat, kannst du ja den Probetag nachholen. Auch ein AG kann mal menschliches verständnis haben und auch zeigen.
Danke für die schnelle Antwort. Ich denke, erfahren hätten sie nicht, da ich mir das alleine gesucht habe. Das war kein Angebot von der Agentur. Aber sei's drum, in jedem Fall könnten sie menschliches Verständnis zeigen und ich hoffe sie tun es.