Unfallversicherung - hat man anspruch auf eine Zahlung (Bruch Handgelenk)?

7 Antworten

Wenn du eine Zusatzversicherung hast kann es gut sein dass bei Brüchen gezahlt wird. Eine gute Freundin von mir hat sich in der Arbeit den Finger in der Türe eingeklemmt und ihn sich dabei gebrochen sie hat 600Euro dafür bekommen von der Zusatzversicherung. Wenn ein bleibender Schaden da ist wird normalerweiße auch was übernommen. Ruf doch mal an und frag nach wie das nun läuft und bei welchen Verletzungen die Zahlen.

Hallo,

meines Wissens sind keine Einschränkungen vorhanden, da im Laufe der Zeit die platte vom Körper adaptiert wird und mit Knochengewebe überlagert wird, quasi eingelagert.

Ich hatt seinerzeit den Fall, dass ich eine Platte in der rechten Mittelhand hatte und nach 6 Monaten Pause wieder meinen Trainingseinheiten im Kampfsport nachgegangen bin, anfänglich mit Bedenken, jedoch musste ich merken, dass mich diese nich einschränkt.

Das war damals die Aussage meines Arztes, habe Sie jedoch nach 4 Jahren rausnehmen lassen, dies entschied sich allerdings erst als die Hand offen war, da nicht absehbar war ob diese noch raus geht.

Das Gefühl ohne Metall im Körper ist doch angenehmer, war allerdings reine Kopfsache bei mir und nicht irgendwelcher Beschwerden geschuldet.

Bin 24 und hatte die Platte von 18 bis Anfang 23 in meiner rechten Hand.

Lieben Gruß,

allianzer  18.12.2011, 23:37

Ferndiagnosen helfen hier wohl nicht weiter...... Oder fühlst du seine hand????

Ob hier eine invaliditaet bleibt kann wohl nur der Arzt feststellen.

Ekorrarna 
Beitragsersteller
 20.12.2011, 09:49
@allianzer

das war hier auch nicht die frage, sondern was man machen muß um eine verlängerung auf Anspruchsprüfung zu erhalten. Dem Arzt ist auch seine priv. Versicherung egal .... und wenn er nur mitgeteilt bekommt "platte muß drinn bleiben" und weg geschickt wird .... ist das super :(

nur die Frist sind nun noch 2 tage und ein Arzttermin vor Weihnachten eben unmöglich

Hallo, hier sind unbedingt folgende Fristen (Ausschlussfristen) zu beachten: Innerhalb eines Jahres nach dem Unfalltag muss eine dauernde Invalidität (IV) eingetreten sein. Diese IV muss innerhalb von weiteren 3 Monaten unbedingt ärztlich nachgewiesen werden. Das Attest kommt einen Tag später beim VR an, das wars dann.

Wichtig bei diesem Attest: Dort steht eine Fangfrage: Wird ein Dauerschaden zurückbleiben? JA - NEIN - Vielleicht.

In 99% aller Fälle kreuzen Ärzte das "vielleicht" an. Zum einen hat dieses "vielleicht" dort nicht zu stehen (rechtswidrig), zum anderen nutzen VR dieses "vielleicht" und legen es zu ihren Gunsten als NEIN aus. Diese Frage ist eine geschlossene Frage, die nur mit JA oder NEIN zu beantworten ist. Entweder beim Arzt dabei sein, wenn er dieses Blatt ausfüllt und ihn darauf hinweisen, oder beim VR einen neuen Vordruck ohne vielleicht anfordern.

Es reicht, wenn Du an den VR schreibst: Hiermit melde ich dauernde IV dem Grunde nach an. Ich bitte um Übersendung eines entsprechenden Vordruckes.

Dann solltet ihr noch vor Fristablauf Ansprüche auf eine Invaliditätsleistung stellen. Dazu wird dann im Nachgang ein Arztbesuch nötig werden, um den bleibenden Körperschaden beziffern zu können.

Zu allgemein, Eko. Welche Versicherung mit welchen Bedingungen hast Du? Das "Kleingedruckte" wird manchmal ganz groß :-)