Betrieb schickt mich zum MDK.
Hallo an Alle,
ich bin wg. Depressionen/Burnout für ca. 3 Wochen krank geschrieben. Nun kriege ich ein Schreiben von der Krankenkasse mit einem Termin beim MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse). Unter Krankengeld-Bezug stehe ich noch nicht. Was passiert, wenn ich einfach nicht zum Termin erscheine. Meine Befürchtung ist, dass der MDK mich gesund schreibt, obwohl ich momentan nicht arbeiten kann.
Vielen Dank für die Antworten.
7 Antworten
Es wäre mir neu, daß einen der Betrieb zum MDK schicken kann, das macht die Krankenkasse, klär das mal mit denen.
hingehen solltest du, falls es so ist, allerdings könntest du gegen eine Arbeitsfähigkeit Widerspruch einlegen zusammen mit deinem Arzt, bzw. Therapeuten!
Das hast du aber anders geschrieben!
Er kann die Kasse auch nicht beauftragen, das wäre mir ebenfalls neu?
Stimmt, ich habe die Frage nicht genau genug formuliert. Sorry. Also es ist so, ich habe ein Schreiben von der Krankenkasse bekommen mit einem Termin beim MDK. In der Betreffszeile des Schreibens steht: "Vorstellung beim Medizinischen Dienst auf Wunsch Ihres Arbeitgebers". die Wörter auf Wunsch Ihres Arbeitgebers sind vom Sachbearbeiter der Krankenkasse handschriftlich ergänzt worden.
Wenn du diesen Termin nicht wahrnimmst, wirst du ab diesem Tag als "Gesund" gerechnet und die bisherige Krankschreibung in Frage gestellt (dann erlischt eventuell dein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Dann wäre eine Wahrnehmung des Termins aber sinnvoller, auch wenn du am Folgetag vielleicht nicht mehr krankgeschrieben werden solltest (der MDK kann die ärztliche Krankschreibung beenden).
Kann es passieren, dass der MDK mich rückwirkend gesund schreibt?
Wenn ich nicht zum Termin gehe, kann der Lohn zu sofort eingestellt werden oder muss der Arbeitgeber erst klagen?
Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel. Wenn er die Lohnfortzahlung einstellt, bleibt dir nicht anderes übrig als zu klagen.
Da du ja nicht bettlägerig krank bist, musst du dieser Aufforderung nachkommen. Wenn du untentschuldigt fehlst, ist das auf jeden Fall ein Grund für eine Abmahnung. Der Betrieb ist ja jetzt bereits misstrauisch wegen deiner AU. Du riskierst also die Kündigung.
Der Betrieb kann dich nicht zum MDK schicken! Und wenn du noch kein Krankengeld erhältst, dann kann die Krankenkasse dich auch nicht zum MDK schicken...ich gehe davon aus, dass der Betrieb einen Amtsarzt eingeschaltet hat, der dich untersuchen soll..., vielleicht glaubt dein Chef nicht, dass du krank bist.
Und wenn du noch kein Krankengeld erhältst, dann kann die Krankenkasse dich auch nicht zum MDK schicken...
Selbstverständlich kann das die Krankenkasse tun auf begründeten Antrag des Arbeitgebers.
Ob Krankengeldbezug oder nicht, das spielt dafür keine Rolle; in kleineren Betrieben mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern zahlen die Krankenkassen aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens ohnehin auch den größten Teil der vom Arbeitgeber geleisteten Lohnfortzahlung.
Dennoch ist es schlussendlich so, dass die Entscheidung, ob ein Patient zum MDK vorgeladen wird, alleine die KK nach Prüfung der Diagnosen (die dem AG ja bekanntlich nicht vorliegen) und des Krankheitsbildes bzw. -verlaufs trifft.
Der Betrieb schickt mich nicht direkt zum MDK. Er hat die Krankenkasse damit beauftragt.
Da musst du hingehen.
Nicht der Betrieb direkt schickt mich zum MDK, sondern er hat die Krankenkasse beauftragt.