ALG 1 Anspruch trotz fehlender Kinderbetreuung möglich
Ich beziehe seit Juni 2012 ALG I. Ich ziehe zum 1.1. 2013 in ein neues Bundesland um. Ich habe ab März 2013 eine neue Arbeitsstelle. Bin alleinerziehend und bekomme jedoch keinen Kindergrippenplatz, in der neuen Gemeinde auch in der Nachbargemeinde nicht. (das habe ich schriftlich) Nun habe ich heute vom AA erfahren, das ich somit auch dem arbeitsmarkt nicht mehr zu verfügung und somit habe ich keinen Anspruch mehr auf ALG 1 mehr. Somit würde ich ins Harzt IV abrutschen. Was für mich eine finanzielle Katastrophe ist. Meine Frage kann ich beim Amt auch private Betreung durch Oma oder einer Freundin angeben???? Solange ich noch keine Tagesmutter habe?
2 Antworten
Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wie du das bewerkstelligst, ist deine Sache. Natürlich kannst du die Betreuung auch durch Oma oder Freundin absichern lassen.
Du musst nachweislich jemanden haben, der auch in der Lage ist, auf das Kind aufzupassen.
Sonst stehst du ja wirklich nicht zur Verfügung. Ob das ein Verwandter ist, ist egal.