Muss zum Absetzen in der Steuererklärung der richtige Name in Rechnungen stehen?

2 Antworten

Das muss man nur mit einem Dreizeiler erklären

Helmuthk  10.01.2017, 22:49

?????

Die Möblierung, die ein Vermieter stellt, kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden; Voraussetzung ist aber in diesem Fall (weil die Rechnung auf Deinen Namen läuft), daß er Dir das Geld erstattet (möglichst per Überweisung); damit kann das im Grunde auch so betrachtet werden, als hätte er Dir die Gegenstände abgekauft.

Ansonsten wäre das ein abgekürzter Vertragsweg - dieser wird aber sehr kritisch geprüft und die Rechtsprechung sowie die Handhabung durch die Finanzbehörden sind hier uneinheitlich; bei unmittelbaren Angehörigen könnte das eher anerkannt werden, als unter Fremden - man sollte diese Form aber grundsätzlich vermeiden.